Unterhaltsrechner Schweiz
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt nach Schweizer Recht berechnen — mit Zürcher Kinderkostentabelle, Existenzminimum und Betreuungsunterhalt (Reform 2017).
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Barunterhalt je Kind
Zürcher Modell vs. Berner Modell — Vergleich
Das Berner Modell verwendet leicht höhere Kindkosten-Ansätze (ca. +7%) als die Zürcher Tabelle.
| Altersgruppe | ZH Kindkosten | BE Kindkosten | Differenz |
|---|---|---|---|
| 0–6 J. | CHF 950 | CHF 1'017 | +CHF 67 |
| 7–12 J. | CHF 1'100 | CHF 1'177 | +CHF 77 |
| 13–18 J. | CHF 1'200 | CHF 1'284 | +CHF 84 |
Häufige Fragen zum Schweizer Unterhaltsrecht
Der Barunterhalt ergibt sich aus der Zürcher Kinderkostentabelle: Gesamtkosten des Kindes nach Alter und Elterneinkommen, multipliziert mit dem Betreuungsanteil des Pflichtigen, minus Kinderzulage. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum (CHF 1300–1500 je nach Kanton) muss dem Pflichtigen stets verbleiben.
Seit 1. Januar 2017 gilt ZGB Art. 285a: Der betreuende Elternteil erhält Unterhalt für den Erwerbsausfall, den die Betreuung verursacht. Neu gilt dies auch für unverheiratete Eltern. Massgeblich ist das "zumutbare Einkommen" je nach Kindesalter: Unter 3 Jahren nichts zumutbar, ab 3 Jahren Teilzeit, ab 6–10 Jahren mehr.
Wenn das Einkommen nach Abzug des betreibungsrechtlichen Existenzminimums den Unterhalt nicht deckt, entsteht ein Manko. Das Gericht teilt das verfügbare Einkommen proportional auf (Mankoverteilung). In solchen Fällen kann ein Antrag auf Alimentenbevorschussung bei der Gemeinde gestellt werden — der Staat zahlt vor und fordert vom Pflichtigen zurück.
Die Unterhaltspflicht endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei Ausbildung (Lehre, Studium) dauert sie an, bis die Ausbildung abgeschlossen ist — in der Regel bis Mitte 20. Voraussetzung: Die Ausbildung wurde zügig und ernsthaft begonnen. Das Kind kann nach 18 direkt beim Pflichtigen klagen (ZGB Art. 279).
Ja: Nachehelicher Unterhalt ist beim Empfänger steuerpflichtig (Einkommenssteuer) und beim Zahler vollständig abzugsfähig (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. c). Kindesunterhalt hingegen ist beim empfangenden Elternteil nicht als Einkommen zu versteuern und beim Zahler nicht abzugsfähig (da als "Naturalunterhalt" behandelt). Das Kind selbst kann ab 18 besteuert werden.
So verwenden Sie den Unterhaltsrechner
Der Unterhaltsrechner umfasst drei Bereiche des Schweizer Unterhaltsrechts:
- Kindesunterhalt (Barunterhalt) — Berechnung nach Zürcher Kinderkostentabelle. Eingabe: Einkommen beider Elternteile, Alter des Kindes, Betreuungsaufteilung, Kanton und Kinderzulage. Ausgabe: Barunterhalt, Manko-Prüfung, Existenzminimum.
- Betreuungsunterhalt — Neu seit Reform 2017 (ZGB Art. 285a). Ausgleich des Erwerbsausfalls durch Kinderbetreuung — auch für unverheiratete Paare. Berechnung nach zumutbarem Einkommen je nach Kindesalter.
- Nachehelicher Unterhalt — Ehegattenunterhalt nach ZGB Art. 125. Berechnung nach der Zürcher Lebensstandard-Methode (50/50-Aufteilung), Richtwert für Unterhaltsdauer.
Schweizer Unterhaltsrecht: Gesetzliche Grundlagen
- ZGB Art. 276 — Unterhaltspflicht der Eltern: Beide Elternteile tragen den Unterhalt gemeinsam, entsprechend ihren Verhältnissen.
- ZGB Art. 285 — Barunterhalt: Richtet sich nach Bedürfnis des Kindes und Leistungsfähigkeit der Eltern.
- ZGB Art. 285a (seit 2017) — Betreuungsunterhalt: Ausgleich für den durch Betreuung bedingten Erwerbsausfall.
- ZGB Art. 125 — Nachehelicher Unterhalt: Wenn Ehegatten nach Scheidung nicht selbst für Unterhalt sorgen können.
- SchKG Art. 93 — Existenzminimum: Schutz des betreibungsrechtlichen Grundbedarfs.
- FamZG — Familienzulagengesetz: Kinderzulage mindestens CHF 200/Mt. (Bundesminimum).
Zürcher Kinderkostentabelle: Erklärung
Die Zürcher Kinderkostentabelle (offiziell: Tabelle zur Berechnung des Unterhalts für Kinder) erfasst die monatlichen Lebenshaltungskosten eines Kindes in drei Altersbändern (0–6, 7–12, 13–18 Jahre) und fünf Einkommensstufen (kombiniertes Elterneinkommen). Die Werte umfassen:
- Nahrung, Kleidung, Wohnen (Wohnkostenanteil)
- Schule, Freizeit, Kultur
- Krankenkassenprämie (Kinder-Grundversicherung)
- Taschengeld
Nicht enthalten: Betreuungskosten (Kita, Tageseltern) — diese fliessen in den Betreuungsunterhalt.
Rechenbeispiel: Kindesunterhalt
Einkommen Vater (Pflichtiger): CHF 5500/Mt. netto
Einkommen Mutter (Obhutsinhaberin): CHF 3500/Mt. netto
Gesamteinkommen: CHF 9000/Mt.
Betreuungsanteil Vater: 20 % (Wochenendbesuche)
Kinderzulage: CHF 230/Mt.
Kindkosten (Zürcher Tabelle, 7–12 J., CHF 9000): CHF 1100
Anteil Vater (80 %): CHF 880
Abzug Kinderzulage: − CHF 230
Barunterhalt: CHF 650 / Monat
Existenzminimum ZH: CHF 1350
Disponibles Einkommen Vater: CHF 5500 − CHF 1350 = CHF 4150
Prüfung: CHF 650 < CHF 4150 — kein Manko.