13. Monatslohn Rechner
Berechnen Sie den 13. Monatslohn in der Schweiz — inkl. pro-rata bei unterjährigem Eintritt. Sofort sehen, wie hoch der Anspruch ist.
Der 13. Monatslohn in der Schweiz
Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz weit verbreitet — er ist in vielen Arbeitsverträgen und Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verankert. Er entspricht einem zusätzlichen Monatslohn und erhöht das effektive Jahresgehalt um rund 8,33%.
Kein gesetzlicher Anspruch: OR und Arbeitsgesetz schreiben den 13. Monatslohn nicht vor. Er entsteht nur durch Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder GAV.
Berechnungsformel
Pro-rata = (Monatslohn / 12) × Beschäftigungsmonate
Beispiel — Eintritt 1. April, Monatslohn CHF 7000:
Beschäftigungsmonate April–Dezember = 9 Monate
13. Monatslohn = CHF 7000 / 12 × 9 = CHF 5250
Jahresgehalt total = CHF 7000 × 12 + CHF 5250 = CHF 89250
Auszahlung und Sozialversicherungen
Typische Auszahlungsvarianten:
- Dezember: Kompletter 13. Monatslohn im Dezember
- Juni + Dezember: Je 50% (halber 13. Monatslohn)
- Monatlich: 1/12 pro Monat zum regulären Lohn
Der 13. Monatslohn unterliegt allen Sozialversicherungen wie der reguläre Lohn (AHV/IV/EO 6.25%, ALV 1.1%, NBU, BVG) und wird für die Steuern angerechnet.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein zusätzlicher Monatslohn, der jährlich ausbezahlt wird. Er ist in vielen Schweizer Verträgen verankert, aber kein gesetzlicher Anspruch. Erhöht das Jahresgehalt um 8.33%.
Pro-rata: Monatslohn ÷ 12 × Anzahl Beschäftigungsmonate. Bei Eintritt am 1. Juli (6 Monate): 50% des vollen 13. Monatslohns.
Ja — sofern vertraglich vereinbart. Bei Austritt im Jahresverlauf muss der anteilige 13. Monatslohn ausgezahlt werden. Dies gilt für den Arbeitnehmer sowohl bei Eigenkündigung als auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber.
Nein. Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten grossen Unternehmen und Branchen mit GAV (Bau, Gastgewerbe, Detailhandel) zahlen ihn. Bei KMU ohne GAV variiert es — immer im Arbeitsvertrag prüfen.