13. Monatslohn Rechner

Berechnen Sie den 13. Monatslohn in der Schweiz — inkl. pro-rata bei unterjährigem Eintritt. Sofort sehen, wie hoch der Anspruch ist.

CHF
. des Monats
Monatslohn BruttoCHF 7'000
Berechnungszeitraum bisDezember
Beschäftigungsmonate (anrechenbar)12 von 12 Monaten
13. Monatslohn Anspruch (pro-rata)?Voller 13. Monatslohn — das ganze Jahr beschäftigt.CHF 7'000
Voller 13. Monatslohn (12 Monate)CHF 7'000
Bruttojahresgehalt (12 Monate)CHF 84'000
Bruttolohn inkl. 13. Monatslohn?12 Monatslöhne plus anteiliger 13. Monatslohn.CHF 91'000
Hinweis Sozialversicherungen?Der 13. Monatslohn ist sozialversicherungspflichtig. AHV/IV/EO: 6.25% + BVG (je nach Lohn).AHV, IV, EO auf 13. Monatslohn abzuziehen

Der 13. Monatslohn in der Schweiz

Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz weit verbreitet — er ist in vielen Arbeitsverträgen und Gesamtarbeitsverträgen (GAV) verankert. Er entspricht einem zusätzlichen Monatslohn und erhöht das effektive Jahresgehalt um rund 8,33%.

Kein gesetzlicher Anspruch: OR und Arbeitsgesetz schreiben den 13. Monatslohn nicht vor. Er entsteht nur durch Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder GAV.

Berechnungsformel

Voller 13. Monatslohn = Monatslohn × 1
Pro-rata = (Monatslohn / 12) × Beschäftigungsmonate

Beispiel — Eintritt 1. April, Monatslohn CHF 7000:
Beschäftigungsmonate April–Dezember = 9 Monate
13. Monatslohn = CHF 7000 / 12 × 9 = CHF 5250

Jahresgehalt total = CHF 7000 × 12 + CHF 5250 = CHF 89250

Auszahlung und Sozialversicherungen

Typische Auszahlungsvarianten:

  • Dezember: Kompletter 13. Monatslohn im Dezember
  • Juni + Dezember: Je 50% (halber 13. Monatslohn)
  • Monatlich: 1/12 pro Monat zum regulären Lohn

Der 13. Monatslohn unterliegt allen Sozialversicherungen wie der reguläre Lohn (AHV/IV/EO 6.25%, ALV 1.1%, NBU, BVG) und wird für die Steuern angerechnet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein zusätzlicher Monatslohn, der jährlich ausbezahlt wird. Er ist in vielen Schweizer Verträgen verankert, aber kein gesetzlicher Anspruch. Erhöht das Jahresgehalt um 8.33%.

Pro-rata: Monatslohn ÷ 12 × Anzahl Beschäftigungsmonate. Bei Eintritt am 1. Juli (6 Monate): 50% des vollen 13. Monatslohns.

Ja — sofern vertraglich vereinbart. Bei Austritt im Jahresverlauf muss der anteilige 13. Monatslohn ausgezahlt werden. Dies gilt für den Arbeitnehmer sowohl bei Eigenkündigung als auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

Nein. Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten grossen Unternehmen und Branchen mit GAV (Bau, Gastgewerbe, Detailhandel) zahlen ihn. Bei KMU ohne GAV variiert es — immer im Arbeitsvertrag prüfen.

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