Ferienentschädigung-Rechner

Ferienentschädigung für Stundenlöhner berechnen (OR Art. 329d) — Zuschlag, Ferienguthaben bei Austritt und Rückstellung für Arbeitgeber.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

Schnellrechner Schnelle Schatzung
CHF/h
Ihr vereinbarter Stundenlohn ohne Ferienzuschlag
%
Formel: Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen) × 100
h/Woche
Für die Jahresberechnung und Vollzeit-Vergleich
Ferienentschädigungs-Satz?Berechnet nach: Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen) × 1008.33 %
Ferienentschädigung pro StundeCHF 2.92
Brutto-Stundenlohn (inkl. Ferienentschädigung)CHF 37.92/h
Ferienentschädigung/Jahr (Schätzung)?Basierend auf 40 h/Woche × 52 WochenCHF 6'064
Jahresbrutto inkl. FerienentschädigungCHF 78'864
AHV/IV/EO/ALV auf Ferienentschädigung/h?Ferienentschädigungen sind AHV/IV/EO- und ALV-pflichtig. AN-Anteil ca. 12,35%.− CHF 0.24
Netto Ferienentschädigung/h (nach SV)CHF 2.67

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CHF/h
h/Woche
Feriensatz10.64 %
Ferienentschädigung pro StundeCHF 3.724
Jahres-FerienentschädigungCHF 7'746
Jahres-Bruttolohn inkl. FerienentschädigungCHF 80'546
Monatsdurchschnitt FerienentschädigungCHF 645
Jahresübersicht Bruttolohn inkl. Ferienentschädigung
CHF 0CHF 1'715CHF 3'430CHF 5'145CHF 6'860JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Basisstundenlohn
Ferienentschädigung
Kumulierte Ferienentschädigung
Jahressumme Ferienentschädigung: CHF 7'767
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Profi Ferienentschädigung — Rückstellung & Lohnabrechnung

BGE 129 III 664 (Transparenzgebot): Ferienentschädigung muss auf jedem Lohnausweis separat ausgewiesen werden. Pauschaler Einschluss im Stundenlohn ohne Ausweis ist unzulässig und führt zu Nachzahlungspflicht.
Achtung: Ohne separaten Ausweis besteht Nachzahlungsrisiko!
Monate

Mitarbeiter-Lohntabelle

NameStundenlohnStd./MonatFerienanspruchFerienentschäd./M.AG-SV/M.Gesamtkosten/M.
CHF
CHF 596CHF 38CHF 634
CHF
CHF 187CHF 12CHF 199
Total / MonatCHF 782CHF 50CHF 833

Rückstellungs-Jahresübersicht

Ferienentschädigung (12 M.)
CHF 9'389
AG-Sozialabgaben total
CHF 601
Gesamtrückstellung
CHF 9'990
Monatl. Rückstellungsbuchung
CHF 833

AG-Sozialabgaben auf Ferienentschädigung (Monat)

AHV (AG-Anteil 4,35%)CHF 34
IV (AG-Anteil 0,7%)CHF 5
EO (AG-Anteil 0,25%)CHF 2
ALV (AG-Anteil 1,1%)CHF 9
Total AG-SozialabgabenCHF 50
Buchungshinweis: Kto. 5000 Löhne an Kto. 2300 Rückstellungen Ferien (monatlich CHF 833). Bei Ferienbezug: Kto. 2300 an Kto. 1020/1000. Gemäss Swiss GAAP FER und OR Art. 329d.

Ferienentschädigung — Grundlagen Schweizer Recht

In der Schweiz haben Arbeitnehmer gemäss OR Art. 329a Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Bei Stundenlöhnern wird dieser Anspruch üblicherweise nicht durch separate Ferienwochen erfüllt, sondern durch einen prozentualen Aufschlag auf den Stundenlohn — die Ferienentschädigung (OR Art. 329d).

Ferienentschädigungs-Satz = Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen) × 100 4 Wochen: 4 ÷ 48 × 100 = 8,33 % (gesetzliches Minimum) 5 Wochen: 5 ÷ 47 × 100 = 10,64 % (üblich in vielen GAV) 6 Wochen: 6 ÷ 46 × 100 = 13,04 % (Jugendliche unter 20 J.)

Ferienanspruch in der Schweiz

Gesetzliches Minimum (OR Art. 329a):
• Arbeitnehmer ab 20 Jahre: 4 Wochen (20 Arbeitstage) → 8,33%
• Arbeitnehmer unter 20 Jahre: 5 Wochen (25 Tage) → 10,64%

Gesamtarbeitsverträge (GAV) — oft mehr:
• Bau-GAV (LMV): 5–6 Wochen je nach Alter
• Detailhandel-GAV: 5 Wochen
• Gastgewerbe-GAV (L-GAV): 5 Wochen
• Viele technische Branchen: 5 Wochen

Wann ist Ferienentschädigung erlaubt?

OR Art. 329d Abs. 2 schränkt die Barauszahlung ausdrücklich ein: Die Ferienentschädigung darf nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bar ausbezahlt werden. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Barauszahlung statt tatsächlicher Ferien grundsätzlich unzulässig — ausser bei Stundenlohnverhältnissen, wo die Abgrenzung komplizierter ist.

Bei Stundenlöhnern ist der laufende Zuschlag zum Stundenlohn die anerkannte und gängige Praxis. Bei Austritt werden offene Ferienansprüche berechnet und ausbezahlt.

Häufige Fragen

8,33% ist der Ferienzuschlag für 4 Wochen Ferienanspruch. Auf jeden verdienten Franken Stundenlohn werden 8,33 Rappen als Ferienentschädigung aufgeschlagen. Beispiel: CHF 40/h Stundenlohn + 8,33% = CHF 3,33 → Brutto CHF 43,33/h.

Geleistete Stunden × Ferienentschädigungs-Satz = Anspruch in Stunden. Davon bereits bezogene Stunden abziehen = offene Ferienstunden × Stundenlohn = Auszahlungsbetrag. Beispiel: 800 h gearbeitet × 10,64% = 85,1 h Anspruch − 40 h bezogen = 45,1 h × CHF 38/h = CHF 1714.

Ja. Ferienentschädigungen gehören zum massgebenden AHV-Lohn und sind vollumfänglich AHV/IV/EO- und ALV-pflichtig. AN-Sozialversicherungsabzug: ca. 6,3%. Dazu kommen noch BVG-Beiträge und NBU-Prämien je nach Anstellungsverhältnis.

Gesetzlich: Arbeitnehmer unter 20 Jahren haben Anspruch auf 5 Wochen (10,64%). Viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen 5 Wochen für alle Arbeitnehmer vor. Prüfen Sie Ihren GAV oder Arbeitsvertrag. Nach über 20 Dienstjahren sehen manche Verträge ebenfalls 5 Wochen vor.

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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