Ferienentschädigung-Rechner
Ferienentschädigung für Stundenlöhner berechnen (OR Art. 329d) — Zuschlag, Ferienguthaben bei Austritt und Rückstellung für Arbeitgeber.
✓ Kostenlos · Keine Registrierung · Berechnung lokal im Browser · Keine Daten gespeichert
Profi Ferienentschädigung — Rückstellung & Lohnabrechnung
Mitarbeiter-Lohntabelle
| Name | Stundenlohn | Std./Monat | Ferienanspruch | Ferienentschäd./M. | AG-SV/M. | Gesamtkosten/M. | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
CHF | CHF 596 | CHF 38 | CHF 634 | ||||
CHF | CHF 187 | CHF 12 | CHF 199 | ||||
| Total / Monat | CHF 782 | CHF 50 | CHF 833 | ||||
Rückstellungs-Jahresübersicht
AG-Sozialabgaben auf Ferienentschädigung (Monat)
| AHV (AG-Anteil 4,35%) | CHF 34 |
| IV (AG-Anteil 0,7%) | CHF 5 |
| EO (AG-Anteil 0,25%) | CHF 2 |
| ALV (AG-Anteil 1,1%) | CHF 9 |
| Total AG-Sozialabgaben | CHF 50 |
Ferienentschädigung — Grundlagen Schweizer Recht
In der Schweiz haben Arbeitnehmer gemäss OR Art. 329a Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Bei Stundenlöhnern wird dieser Anspruch üblicherweise nicht durch separate Ferienwochen erfüllt, sondern durch einen prozentualen Aufschlag auf den Stundenlohn — die Ferienentschädigung (OR Art. 329d).
Ferienanspruch in der Schweiz
• Arbeitnehmer ab 20 Jahre: 4 Wochen (20 Arbeitstage) → 8,33%
• Arbeitnehmer unter 20 Jahre: 5 Wochen (25 Tage) → 10,64%
Gesamtarbeitsverträge (GAV) — oft mehr:
• Bau-GAV (LMV): 5–6 Wochen je nach Alter
• Detailhandel-GAV: 5 Wochen
• Gastgewerbe-GAV (L-GAV): 5 Wochen
• Viele technische Branchen: 5 Wochen
Wann ist Ferienentschädigung erlaubt?
OR Art. 329d Abs. 2 schränkt die Barauszahlung ausdrücklich ein: Die Ferienentschädigung darf nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bar ausbezahlt werden. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Barauszahlung statt tatsächlicher Ferien grundsätzlich unzulässig — ausser bei Stundenlohnverhältnissen, wo die Abgrenzung komplizierter ist.
Bei Stundenlöhnern ist der laufende Zuschlag zum Stundenlohn die anerkannte und gängige Praxis. Bei Austritt werden offene Ferienansprüche berechnet und ausbezahlt.
Häufige Fragen
8,33% ist der Ferienzuschlag für 4 Wochen Ferienanspruch. Auf jeden verdienten Franken Stundenlohn werden 8,33 Rappen als Ferienentschädigung aufgeschlagen. Beispiel: CHF 40/h Stundenlohn + 8,33% = CHF 3,33 → Brutto CHF 43,33/h.
Geleistete Stunden × Ferienentschädigungs-Satz = Anspruch in Stunden. Davon bereits bezogene Stunden abziehen = offene Ferienstunden × Stundenlohn = Auszahlungsbetrag. Beispiel: 800 h gearbeitet × 10,64% = 85,1 h Anspruch − 40 h bezogen = 45,1 h × CHF 38/h = CHF 1714.
Ja. Ferienentschädigungen gehören zum massgebenden AHV-Lohn und sind vollumfänglich AHV/IV/EO- und ALV-pflichtig. AN-Sozialversicherungsabzug: ca. 6,3%. Dazu kommen noch BVG-Beiträge und NBU-Prämien je nach Anstellungsverhältnis.
Gesetzlich: Arbeitnehmer unter 20 Jahren haben Anspruch auf 5 Wochen (10,64%). Viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) sehen 5 Wochen für alle Arbeitnehmer vor. Prüfen Sie Ihren GAV oder Arbeitsvertrag. Nach über 20 Dienstjahren sehen manche Verträge ebenfalls 5 Wochen vor.