Ferientage Rechner Schweiz
Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Ferienanspruch in der Schweiz. Pro-rata bei Teilzeit und unterjährigem Eintritt — sofort berechnet.
Ferienanspruch in der Schweiz
Das Schweizer Arbeitsrecht (Obligationenrecht, Art. 329a) schreibt vor:
- Unter 20 Jahre: Mindestens 5 Wochen (25 Tage bei 5-Tage-Woche)
- Ab 20 Jahre: Mindestens 4 Wochen (20 Tage bei 5-Tage-Woche)
In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber 5 Wochen. Einige Branchen haben per GAV mehr Ferien vereinbart (z.B. Bundesverwaltung: bis 30 Tage).
Pro-rata Berechnung
Pro-rata (Eintrittsjahr) = Ganz-Jahres-Tage × (Monate / 12)
Beispiel — 80% Pensum, Eintritt 1. Mai, 5 Wochen Ferien:
Voller Anspruch: 5 × 5 × 0.8 = 20 Tage
Pro-rata Mai–Dezember: 20 × (8/12) = 13.3 Tage
Beispiel — 100%, ganzjährig, unter 20 Jahre:
Gesetzliches Minimum: 5 Wochen × 5 = 25 Tage
Ferien bei Krankheit
Ferientage, die durch Krankheit beeinträchtigt wurden, können zurückverlangt werden. Voraussetzung: Die Arbeitsunfähigkeit wurde durch ein Arztzeugnis belegt und dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet. Die betroffenen Tage dürfen nicht auf die Ferienzeit angerechnet werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mindestens 4 Wochen (20 Tage) für Erwachsene, 5 Wochen (25 Tage) für unter 20-Jährige. Viele Arbeitgeber gewähren freiwillig 5 Wochen.
Anteilsmässig: Bei 50% Pensum und 4 Wochen Ferien = 10 Arbeitstage. Die Anzahl Ferienwochen bleibt gleich, aber die Tage sinken proportional zum Pensum.
Ja, der Arbeitgeber kann den Ferienbezug festlegen. Er muss die Ferien aber rechtzeitig (in der Regel mind. 3 Monate vorher) ankündigen und auf die Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen.
Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen offene Ferien ausbezahlt werden. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Barauszahlung grundsätzlich unzulässig (OR Art. 329d Abs. 2).