Lohnfortzahlung Rechner
Lohnfortzahlungsanspruch bei Krankheit berechnen — nach Berner, Zürcher und Basler Skala.
Lohnfortzahlung in der Schweiz (Art. 324a OR)
Das Schweizer Obligationenrecht verpflichtet Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft). Die Dauer richtet sich nach den Dienstjahren und der im Arbeitsvertrag vereinbarten Skala.
Vergleich der drei Skalen
Wichtige Hinweise
Vertragsrecht: Gesamtarbeitsverträge (GAV) können mehr vorsehen
Krankentaggeld: Viele Arbeitgeber haben Versicherung, die 720+ Tage zahlt
Unfall: SUVA zahlt ab 3. Unfalltag 80% (UVG)
Schwangerschaft: Mutterschutz 14 Wochen (MSchG / EOG)
Häufige Fragen
Das steht im Arbeitsvertrag oder GAV. Wenn keine Skala vereinbart ist, gilt das gesetzliche Minimum (Art. 324a OR): 3 Wochen im 1. Jahr, danach "angemessene Zeit". Gerichte orientieren sich dann meistens an der Berner oder Zürcher Skala.
Die Zürcher Skala ist am grosszügigsten (bis 25 Wochen nach 20 Jahren). Die Berner Skala ist gebräuchlicher und etwas weniger grosszügig. Die Basler Skala gibt weniger in den ersten Dienstjahren, nach 20 Jahren gleich viel wie Berner. Für Arbeitnehmende ist die Zürcher Skala am vorteilhaftesten.
Ja. Teilzeitangestellte haben denselben Anspruch wie Vollzeitangestellte, berechnet auf ihren reduzierten Lohn. Die Anzahl Wochen ist gleich — der Betrag reduziert sich proportional zum Beschäftigungsgrad.
Der Lohnfortzahlungsanspruch ist gesetzlich. Bei Nichterfüllung kann der Arbeitnehmer klagen. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Der Anspruch verjährt in 5 Jahren. Zunächst empfiehlt sich eine schriftliche Mahnung, danach ggf. ein Anwalt oder das Arbeitsgericht.