Lohnfortzahlung Rechner

Lohnfortzahlungsanspruch bei Krankheit berechnen — nach Berner, Zürcher und Basler Skala.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

Schnellrechner Schnelle Schatzung
CHF
Vollständige Anstellungsjahre beim aktuellen Arbeitgeber
Anspruch Lohnfortzahlung12 Wochen
Lohnfortzahlung CHF (100%)CHF 16'800
TageslohnCHF 200
Dienstjahre5 Jahre
SkalaBerner Skala
Gesetzl. Minimum (Art. 324a OR)3 Wochen im 1. Dienstjahr, dann angemessen

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CHF
Zürcher Skala
13 WochenCHF 25'196
65 Arbeitstage Lohnfortzahlung
Berner Skala
12 WochenCHF 23'258
60 Arbeitstage Lohnfortzahlung
Basler Skala
12 WochenCHF 23'258
60 Arbeitstage Lohnfortzahlung
Tageslohn
CHF 277
Günstigste Skala
12 W.
Beste Skala
13 W.
Die Skala wird durch den Arbeitsvertrag oder GAV festgelegt. Ohne Regelung gilt die gesetzliche Mindestpflicht (OR Art. 324a). Viele Kantone orientieren sich an der Zürcher Skala.
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Wöchentlicher Zeitstrahl — 16 Wochen Erkrankung(LFZ: 13 W., KTG: 104 W.)

Lohnfortzahlung (AG)
KTG-Leistung (Versicherung)
Einkommensausfall
WochePhaseLohn AGKTGAusfallGesamt-EK
1LFZCHF 1'384CHF 1'384
2LFZCHF 1'384CHF 1'384
3LFZCHF 1'384CHF 1'384
4LFZCHF 1'384CHF 1'384
5LFZCHF 1'384CHF 1'384
6LFZCHF 1'384CHF 1'384
7LFZCHF 1'384CHF 1'384
8LFZCHF 1'384CHF 1'384
9LFZCHF 1'384CHF 1'384
10LFZCHF 1'384CHF 1'384
11LFZCHF 1'384CHF 1'384
12LFZCHF 1'384CHF 1'384
13LFZCHF 1'384CHF 1'384
14KTGCHF 1'108-CHF 277CHF 1'108
15KTGCHF 1'108-CHF 277CHF 1'108
16KTGCHF 1'108-CHF 277CHF 1'108
TotalCHF 17'997CHF 3'323-CHF 831CHF 21'320

Lohnfortzahlung in der Schweiz (Art. 324a OR)

Das Schweizer Obligationenrecht verpflichtet Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft). Die Dauer richtet sich nach den Dienstjahren und der im Arbeitsvertrag vereinbarten Skala.

Vergleich der drei Skalen

Dienstjahre | Berner | Zürcher | Basler 1. Jahr | 3 W | 3 W | 3 W ab 1 Jahr | 8 W | 9 W | 6 W ab 2 Jahre | 9 W | 10 W | 8 W ab 5 Jahre | 12 W | 13 W | 12 W ab 10 Jahre | 17 W | 18 W | 14 W ab 20 Jahre | 20 W | 25 W | 20 W

Wichtige Hinweise

Gesetzl. Minimum: Art. 324a OR — 3 Wochen im 1. Dienstjahr
Vertragsrecht: Gesamtarbeitsverträge (GAV) können mehr vorsehen
Krankentaggeld: Viele Arbeitgeber haben Versicherung, die 720+ Tage zahlt
Unfall: SUVA zahlt ab 3. Unfalltag 80% (UVG)
Schwangerschaft: Mutterschutz 14 Wochen (MSchG / EOG)

Häufige Fragen

Das steht im Arbeitsvertrag oder GAV. Wenn keine Skala vereinbart ist, gilt das gesetzliche Minimum (Art. 324a OR): 3 Wochen im 1. Jahr, danach "angemessene Zeit". Gerichte orientieren sich dann meistens an der Berner oder Zürcher Skala.

Die Zürcher Skala ist am grosszügigsten (bis 25 Wochen nach 20 Jahren). Die Berner Skala ist gebräuchlicher und etwas weniger grosszügig. Die Basler Skala gibt weniger in den ersten Dienstjahren, nach 20 Jahren gleich viel wie Berner. Für Arbeitnehmende ist die Zürcher Skala am vorteilhaftesten.

Ja. Teilzeitangestellte haben denselben Anspruch wie Vollzeitangestellte, berechnet auf ihren reduzierten Lohn. Die Anzahl Wochen ist gleich — der Betrag reduziert sich proportional zum Beschäftigungsgrad.

Der Lohnfortzahlungsanspruch ist gesetzlich. Bei Nichterfüllung kann der Arbeitnehmer klagen. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Der Anspruch verjährt in 5 Jahren. Zunächst empfiehlt sich eine schriftliche Mahnung, danach ggf. ein Anwalt oder das Arbeitsgericht.

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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