Überstunden Rechner Schweiz
Berechnen Sie Ihren Überstundenlohn in der Schweiz. Gesetzlicher Mindest-Zuschlag 25% (OR Art. 321c). Mit Netto-Schätzung nach Sozialversicherungsabzügen.
Überstunden in der Schweiz — Rechtliches
Das Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 321c) regelt die Überstundenentschädigung:
- Arbeitnehmer müssen Überstunden leisten, wenn es betrieblich notwendig und zumutbar ist
- Lohnzuschlag: mindestens 25% auf den normalen Stundenlohn
- Alternativ: Kompensation mit Freizeit (1:1) — nur mit schriftlichem Einverständnis des AN
- Kein Anspruch auf Zuschlag, wenn Freizeit-Kompensation vereinbart wurde
Berechnungsformel
Beispiel — CHF 35/h, 20 Überstunden, 25% Zuschlag:
Basis: CHF 35 × 20 = CHF 700
Zuschlag 25%: CHF 175
Total Brutto: CHF 875
Abzüge ~12%: CHF 105
Netto: ca. CHF 770
Wichtige Unterschiede: Überstunden vs. Überzeit
- Überstunden (OR 321c): Über vereinbarte Arbeitszeit. 25% Zuschlag gesetzlich. Freizeit-Kompensation möglich mit AN-Zustimmung.
- Überzeit (ArG 12): Über gesetzliche Höchstarbeitszeit (45h/Woche). 25% Zuschlag, zwingend. Keine Freizeit-Kompensation.
Für Kader gilt oft eine Pauschalabrede — Überstunden gelten als abgegolten. Diese Abrede muss schriftlich sein und angemessen sein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mindestens 25% gemäss OR Art. 321c Abs. 3. Viele GAV und Verträge sehen mehr vor. Bei Freizeit-Kompensation entfällt der Zuschlag.
Ja, grundsätzlich. Es sei denn, es wurde schriftlich Freizeit-Kompensation oder eine Pauschalabrede (z.B. für Kader) vereinbart. Mündliche Vereinbarungen sind beweispflichtig.
Ansprüche auf Überstundenentschädigung verjähren nach 5 Jahren (OR Art. 128 Ziff. 3). Manche Arbeitsverträge sehen kürzere Meldefristen vor — immer im Vertrag prüfen.
Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Überstundenentschädigung, wenn sie über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten. Der Zuschlag gilt ab der ersten Überstunde über die vereinbarte Stundenzahl.