Überstunden Rechner Schweiz

Berechnen Sie Ihren Überstundenlohn in der Schweiz. Gesetzlicher Mindest-Zuschlag 25% (OR Art. 321c). Mit Netto-Schätzung nach Sozialversicherungsabzügen.

CHF
Stunden
%
Gesetzliches Minimum 25% (OR Art. 321c Abs. 3). Viele GAV oder Verträge sehen mehr vor.
Stundenlohn BruttoCHF 35
Überstunden20 Stunden
BasisentschädigungCHF 700
Überstundenzuschlag (25 %)?Zuschlag gemäss OR Art. 321c Abs. 3 oder Arbeitsvertrag.CHF 175
Total Auszahlung BruttoCHF 875
Effektiver Stundensatz mit Zuschlag?Stundenlohn inklusive Überstundenzuschlag.CHF 44
Sozialversicherungsabzüge (ca. 12%)?AHV/IV/EO (6.25%) + ALV (1.1%) + BVG + NBU. Überstunden sind sozialversicherungspflichtig.− CHF 105
Netto-Auszahlung (geschätzt)?Nach Abzug von ca. 12% Sozialversicherungen (ohne Steueranzug).CHF 770

Überstunden in der Schweiz — Rechtliches

Das Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 321c) regelt die Überstundenentschädigung:

  • Arbeitnehmer müssen Überstunden leisten, wenn es betrieblich notwendig und zumutbar ist
  • Lohnzuschlag: mindestens 25% auf den normalen Stundenlohn
  • Alternativ: Kompensation mit Freizeit (1:1) — nur mit schriftlichem Einverständnis des AN
  • Kein Anspruch auf Zuschlag, wenn Freizeit-Kompensation vereinbart wurde

Berechnungsformel

Überstundenentschädigung = Stundenlohn × Stunden × (1 + Zuschlag%)

Beispiel — CHF 35/h, 20 Überstunden, 25% Zuschlag:
Basis: CHF 35 × 20 = CHF 700
Zuschlag 25%: CHF 175
Total Brutto: CHF 875
Abzüge ~12%: CHF 105
Netto: ca. CHF 770

Wichtige Unterschiede: Überstunden vs. Überzeit

  • Überstunden (OR 321c): Über vereinbarte Arbeitszeit. 25% Zuschlag gesetzlich. Freizeit-Kompensation möglich mit AN-Zustimmung.
  • Überzeit (ArG 12): Über gesetzliche Höchstarbeitszeit (45h/Woche). 25% Zuschlag, zwingend. Keine Freizeit-Kompensation.

Für Kader gilt oft eine Pauschalabrede — Überstunden gelten als abgegolten. Diese Abrede muss schriftlich sein und angemessen sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mindestens 25% gemäss OR Art. 321c Abs. 3. Viele GAV und Verträge sehen mehr vor. Bei Freizeit-Kompensation entfällt der Zuschlag.

Ja, grundsätzlich. Es sei denn, es wurde schriftlich Freizeit-Kompensation oder eine Pauschalabrede (z.B. für Kader) vereinbart. Mündliche Vereinbarungen sind beweispflichtig.

Ansprüche auf Überstundenentschädigung verjähren nach 5 Jahren (OR Art. 128 Ziff. 3). Manche Arbeitsverträge sehen kürzere Meldefristen vor — immer im Vertrag prüfen.

Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Überstundenentschädigung, wenn sie über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten. Der Zuschlag gilt ab der ersten Überstunde über die vereinbarte Stundenzahl.

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