Verzugszins Rechner Schweiz

Verzugszinsen nach OR Art. 104 berechnen — gesetzlicher Satz 5% p.a., Schweizer Zinsusanz 360/30. Mit Zinstabelle und Mahnungs-Hinweisen.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

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CHF
Der offene Rechnungsbetrag, auf den Verzugszins berechnet wird.
Ohne vertragliche Vereinbarung gilt der gesetzliche Satz von 5% (OR Art. 104 Abs. 1).
Tage
Schweizer Zinsusanz: 360-Tage-Jahr. Ein Monat = 30 Tage.
VerzugszinsenCHF 41.67
HauptschuldCHF 10'000.00
GesamtforderungCHF 10'041.67
Verzugsdauer1 Monate, 0 Tage (30 Tage total)
Zinssatz5% p.a. (360-Tage-Basis)
TageszinsCHF 1.39/Tag
FormelCHF 10'000 × 5% ÷ 360 × 30 Tage

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Drei Funktionen des Verzugszins-Rechners

  • Berechnung: Exakter Verzugszinsbetrag für eine bestimmte Schuld und Verzugsdauer — mit gesetzlichem oder vertraglichem Zinssatz
  • Zinstabelle: Übersicht des Zinsbetrags für verschiedene Zeiträume (7 Tage bis 1 Jahr) auf einen Blick
  • Mahnung: Gesamtforderung inkl. Zinsen und Mahngebühr für alle drei Mahnstufen — mit rechtlichen Hinweisen

Berechnungsformel — Schweizer Verzugszins

Verzugszins (Schweizer Zinsusanz): Zinsbetrag = Kapital × Zinssatz% ÷ 360 × Tage Beispiel: CHF 10000 × 5% ÷ 360 × 30 Tage = CHF 10000 × 0.05 ÷ 360 × 30 = CHF 41.67 Gesamtforderung: Total = Hauptschuld + Verzugszinsen + Mahngebühr

Schweizer Recht: OR Art. 104 — Verzugszins

  • Art. 102 OR: Schuldner kommt in Verzug, wenn er eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht erfüllt
  • Art. 104 Abs. 1 OR: Gesetzlicher Verzugszins: 5% pro Jahr
  • Art. 104 Abs. 2 OR: Bei Handelsgeschäften: mindestens 5%, oder Bankdiskonto wenn höher
  • Art. 104 Abs. 3 OR: Höherer Schaden kann geltend gemacht werden
  • SchKG Art. 67: Betreibung auf dem Zahlungsweg (nächster Schritt nach Mahnung)
Wichtig: Der Verzugszins läuft erst ab dem Datum der Mahnung oder ab dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum. Die Beweislast für den Verzug liegt beim Gläubiger.

Rechenbeispiel

Offene Rechnung CHF 8500 seit 47 Tagen
Zinssatz: 5% p.a. (gesetzlich nach OR Art. 104)
Tage: 47 (Schweizer Zinsusanz: 360-Tage-Jahr)
Verzugszinsen: CHF 8500 × 5% ÷ 360 × 47 = CHF 55.49
Mahngebühr (2. Mahnung): CHF 30
Gesamtforderung: CHF 8585.49

Tageszins bei CHF 8500: CHF 8500 × 5% ÷ 360 = CHF 1.18/Tag

Häufige Fragen zum Verzugszins Rechner

Ja, vertraglich kann ein anderer Zinssatz vereinbart werden. Bei Konsumkrediten (KKG) ist der maximale Zinssatz auf 12% begrenzt. Bei anderen Verträgen kann ein höherer Satz vereinbart werden, solange er nicht gegen die guten Sitten verstösst (Art. 21 OR). Typisch in der Praxis sind Zinssätze zwischen 5% und 8%.

Das Betreibungsamt stellt den Zahlungsbefehl in der Regel innert 1–2 Wochen zu. Der Schuldner hat 10 Tage Zeit, Rechtsvorschlag zu erheben. Bei Rechtsvorschlag: Rechtsöffnungsverfahren (1–3 Monate) oder ordentliche Klage (Monate bis Jahre). Bei keinem Rechtsvorschlag: Fortsetzungsbegehren nach 20 Tagen möglich.

Die ordentliche Verjährungsfrist nach OR Art. 127 beträgt 10 Jahre. Für wiederkehrende Leistungen (Mietzins, Zinsen) gilt eine kürzere Frist von 5 Jahren (Art. 128 OR). Verzugszinsen teilen grundsätzlich das Schicksal der Hauptforderung. Die Verjährung wird durch Mahnung, Betreibung oder Klage unterbrochen.

Ja. Erhaltene Verzugszinsen sind als Einkommen zu versteuern (DBG Art. 20). Gezahlte Verzugszinsen können als Schuldzinsen abgezogen werden (DBG Art. 33). Bei Unternehmen sind Verzugszinsen als Ertrag bzw. Aufwand in der Erfolgsrechnung zu verbuchen.

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CHF
%
7 Tage+CHF 9.72= CHF 10'009.72 Total
14 Tage+CHF 19.44= CHF 10'019.44 Total
30 Tage+CHF 41.67= CHF 10'041.67 Total
60 Tage+CHF 83.33= CHF 10'083.33 Total
90 Tage+CHF 125.00= CHF 10'125.00 Total
120 Tage+CHF 166.67= CHF 10'166.67 Total
180 Tage+CHF 250.00= CHF 10'250.00 Total
270 Tage+CHF 375.00= CHF 10'375.00 Total
365 Tage+CHF 506.94= CHF 10'506.94 Total
Aufgelaufene Verzugszinsen (CHF) über Zeit
0.0125.0250.0375.0500.00T70T140T210T280T350T360T

Verzugszins in der Schweiz — Recht und Praxis

Das Schweizer Obligationenrecht regelt den Schuldnerverzug und den gesetzlichen Verzugszins umfassend. Für Gläubiger und Schuldner ist das Verständnis dieser Regeln entscheidend.

  • Verzugsbeginn (OR Art. 102): Bei Vertragsfrist beginnt Verzug am Tag nach Fristablauf — ohne Mahnung. Ohne Fristvereinbarung erst nach Mahnung durch den Gläubiger.
  • Gesetzlicher Zinssatz (OR Art. 104 Abs. 1): 5% pro Jahr, unabhängig von der Höhe der Schuld oder des Bonität des Schuldners.
  • Kaufmännischer Zinssatz (OR Art. 104 Abs. 2): Bei Handelsgeschäften mindestens 5%, oder der Bankdiskontsatz falls höher — in der Praxis heute meist 5%.
  • Schweizer Zinsusanz: Berechnung mit 360-Tage-Jahr und 30-Tage-Monat (30/360-Methode). Tageszins = Kapital × Satz ÷ 360.
  • Höherer Schaden (OR Art. 104 Abs. 3): Gläubiger kann mehr als 5% verlangen, wenn ein höherer tatsächlicher Schaden nachgewiesen wird (z.B. entgangene Anlagerendite).
Praxistipp Mahnung: Versenden Sie Mahnungen stets schriftlich und beweissichernd (eingeschriebener Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung). Die Mahnung unterbricht die Verjährung (OR Art. 135). Eine Frist von mindestens 10–20 Tagen ist branchenüblich.

Betreibungsverfahren nach SchKG

Ablauf der Schuldbetreibung in der Schweiz:

1. Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt des Schuldnerdomizils einreichen
   → Gebühr: CHF 12–100 je nach Forderungshöhe
2. Zahlungsbefehl wird Schuldner vom Betreibungsamt zugestellt (SchKG Art. 69)
   → Schuldner hat 10 Tage Zeit für Rechtsvorschlag
3. Kein Rechtsvorschlag: Fortsetzungsbegehren nach 20 Tagen möglich
   → Pfändung oder Konkurs (bei Kaufleuten)
4. Rechtsvorschlag erhoben: Gläubiger muss Rechtsöffnung beantragen
   → Provisorische Rechtsöffnung bei Urkunde (Rechnung + Mahnung)
   → Definitive Rechtsöffnung bei vollstreckbarem Urteil

Betreibungsgebühr wird dem Schuldner auferlegt (SchKG Art. 68).
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CHF
%
Tageszins: CHF 1.39/TagFormel: 10'000 × 5% ÷ 360 = CHF 1.39/Tag (Schweizer Zinsusanz)
VerzugstageVerzugszinsen (CHF)Gesamtforderung (CHF)Tageszins Anteil
1 TageCHF 1.39CHF 10'001.390.014%
3 TageCHF 4.17CHF 10'004.170.042%
5 TageCHF 6.94CHF 10'006.940.069%
7 TageCHF 9.72CHF 10'009.720.097%
10 TageCHF 13.89CHF 10'013.890.139%
14 TageCHF 19.44CHF 10'019.440.194%
20 TageCHF 27.78CHF 10'027.780.278%
30 TageCHF 41.67CHF 10'041.670.417%
45 TageCHF 62.50CHF 10'062.500.625%
60 TageCHF 83.33CHF 10'083.330.833%
90 TageCHF 125.00CHF 10'125.001.250%
120 TageCHF 166.67CHF 10'166.671.667%
150 TageCHF 208.33CHF 10'208.332.083%
180 TageCHF 250.00CHF 10'250.002.500%
240 TageCHF 333.33CHF 10'333.333.333%
270 TageCHF 375.00CHF 10'375.003.750%
300 TageCHF 416.67CHF 10'416.674.167%
360 TageCHF 500.00CHF 10'500.005.000%
Rechtliche Grundlage: OR Art. 104 Abs. 1 — gesetzlicher Verzugszins 5% p.a. Die Schweizer Zinsusanz (360/30-Methode) ist handelsüblich und entspricht dem ISDA-Standard. Bei vertraglichem Zinssatz gilt der vereinbarte Satz, max. 12% bei Konsumkrediten (KKG Art. 9).
Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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