Mietpreisrechner Schweiz
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Mietzinssenkung nach dem Referenzzinssatz — oder prüfen Sie, wie viel Miete Sie sich leisten können.
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So verwenden Sie den Mietpreisrechner
Der Rechner bietet zwei Werkzeuge für Mieter: Prüfen Sie, ob Ihr Vermieter nach einer Referenzzinssatzsenkung den Mietzins hätte anpassen müssen — oder berechnen Sie, welche Nettomiete Ihrem Einkommen entspricht.
- Tab "Mietzinssenkung prüfen": Geben Sie Ihre aktuelle Nettomiete, den Referenzzinssatz bei der letzten Anpassung und allfällige Teuerungsanpassungen ein. Der Rechner zeigt Ihren Senkungsanspruch in CHF/Monat.
- Tab "Leistbare Miete": Mit Ihrem Bruttoeinkommen und Haushaltstyp berechnen Sie, welche Nettomiete der 1/3-Regel entspricht.
- Tab "Referenzzinssatz-Verlauf": Überblick über die historische Entwicklung des Referenzzinssatzes seit 2008.
Die Mietzinsanpassungsformel (OR Art. 269a)
Senkungsanspruch:
= Anzahl Senkungsschritte × 3 %
(pro 0.25 % Senkung des Referenzzinssatzes)
Aufschlagsrechte Vermieter:
+ 40 % der Teuerung (Landesindex Konsumentenpreise LIK)
+ 20 % der allgemeinen Kostensteigerung
Netto-Senkungsanspruch = Senkung − Aufschlagsrechte
Grundlage: OR Art. 269a lit. a–c | BWO Merkblatt | Referenzzinssatz aktuell: 1.50% (2026)
Rechenbeispiel: Mieter mit CHF 1800 Nettomiete
Ausgangslage:
- Nettomiete: CHF 1800 / Monat
- Referenzzinssatz bei letzter Anpassung: 1.75%
- Aktueller Referenzzinssatz (2026): 1.50%
- Teuerung seit letzter Anpassung: 0%
Berechnung:
- Zinsdifferenz: 1.75% − 1.50% = 0.25% (1 Schritt)
- Senkungsanspruch: 1 × 3% = 3%
- Aufschlagsrechte Vermieter: 0% (keine Teuerung)
- Netto-Senkungsanspruch: 3%
Ergebnis:
- Berechtigte Nettomiete: CHF 1800 × (1 − 3%) = CHF 1746/Monat
- Ersparnis: CHF 54/Monat = CHF 648/Jahr
Referenzzinssatz-Verlauf 2008–2026
Interaktiver Verlauf des hypothekarischen Referenzzinssatzes (BWO) und Ihr persönlicher Senkungsanspruch.
Quelle: BWO (Bundesamt für Wohnungswesen). Hover über Datenpunkte für Details. Gestrichelt = aktueller Satz (1.50%). Grün = aktueller Stand.
Referenzzinssatz: Geschichte und Bedeutung
Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde 2008 eingeführt und ersetzte den früheren Bundesratsbekanntmachungszinssatz. Er wird halbjährlich (Juni und Dezember) vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) publiziert und basiert auf dem volumengewichteten Durchschnitt aller inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken.
Wichtig: Der Referenzzinssatz ist bilateral: Sinkt er, können Mieter eine Senkung verlangen. Steigt er, kann der Vermieter eine Erhöhung verlangen — aber nur wenn auch der Mieter von früheren Senkungen profitiert hatte. Die Anpassungsformel (40% Teuerung, 20% Kostensteigerung) dient dem Interessenausgleich.
Leistbare Miete: Die Schweizer 1/3-Regel
In der Schweiz ist die Faustregel verbreitet, dass die Bruttomiete (Nettomiete + Nebenkosten) nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen sollte. Diese Regel wird auch von Sozialhilfebehörden und Gerichten für die Bestimmung des angemessenen Wohnraums verwendet.
Finanzberater empfehlen für nachhaltige Budgetplanung jedoch 25–28% des Bruttoeinkommens. In teuren Städten wie Zürich und Genf ist die 1/3-Grenze für Durchschnittsverdiener kaum einzuhalten — hier liegt die effektive Mietquote oft bei 35–45%.
Muster-Mietzinssenkungsbegehren
Ein Mietzinssenkungsbegehren muss folgende Angaben enthalten: aktueller Mietzins, verlangter neuer Mietzins, Begründung (gesunkener Referenzzinssatz), Datum und Unterschrift. Es ist per Einschreiben zu senden. Der Vermieter hat 30 Tage Zeit zur Stellungnahme.
Musterbriefe erhalten Sie beim Mieterverband Schweiz (mieterverband.ch), bei der Schlichtungsstelle Ihres Kantons oder beim Hauseigentümerverband (hev.ch). Die meisten kantonalen Mieterschutzorganisationen bieten kostenlose Beratung an.
OR Art. 269a Vollberechnung + Musterbrief
Alle Positionen der gesetzlichen Mietzinsanpassungsformel inkl. persönlichem Musterschreiben.
| Position | CHF/Mt. | Basis |
|---|---|---|
| Aktueller Nettomietzins | CHF 1'800 | Ausgangswert |
| Senkung aus Referenzzinssatz (1.0 Schritte × 3%) | -CHF 54 | OR Art. 269a lit. a |
| Teuerungsaufschlag VM (40% von 5% LIK) | +CHF 36 | OR Art. 269a lit. b |
| Kostenpauschale VM (0.5%) | +CHF 9 | OR Art. 269a lit. c |
| Netto-Senkungsanspruch | -CHF 9 | 0.5% |
| Berechtigter neuer Mietzins | CHF 1'791 | pro Monat |
| Jahresersparnis | CHF 108 /Jahr | 12 Monate |
Grundlage: OR Art. 269a i.V.m. VMWG Art. 12–13. Diese Berechnung ist indikativ — für rechtsverbindliche Angaben Mieterverband oder Schlichtungsbehörde konsultieren.
Häufige Fragen zum Mietpreisrechner
Sie haben Anspruch auf Mietzinssenkung, wenn der hypothekarische Referenzzinssatz seit der letzten Anpassung gesunken ist. Pro 0.25%-Senkungsschritt haben Sie Anspruch auf 3% Mietzinsreduktion. Der Vermieter darf 40% der Teuerung und 20% der Kostensteigerung gegenrechnen. Aktueller Referenzzinssatz (2026): 1.50%.
Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) halbjährlich festgesetzt. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Er ist massgebend für Mietzinsanpassungen nach OR Art. 269a.
Die Schweizer 1/3-Regel besagt: Bruttomiete (inkl. Nebenkosten) max. 1/3 des Bruttoeinkommens. Bei CHF 7000 Bruttolohn: max. CHF 2333 Bruttomiete. Finanzberater empfehlen 25% für nachhaltige Budgetplanung: CHF 1750. Unser Rechner zeigt beide Werte mit Abzug der Nebenkosten.
Ja. Bei einer Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0.25% darf der Vermieter den Mietzins um 3% erhöhen. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter von früheren Senkungen profitiert hat. Die Erhöhung muss mit dem amtlichen Formular angekündigt werden und ist anfechtbar.
Lehnt der Vermieter das Senkungsbegehren innerhalb von 30 Tagen schriftlich ab, können Sie innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen (kostenlos). Der Mieterverband berät Sie gratis. Im Streitfall entscheidet das Mietgericht — Urteile geben Mietern bei klaren Senkungsansprüchen oft Recht.