Erbschaftssteuer Rechner

Berechnen Sie die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach Kanton und Verwandtschaftsgrad. Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerfrei.

CHF
ErbschaftswertCHF 200'000
VerwandtschaftKinder / Enkelkinder
ErbschaftssteuerSteuerfrei — direkte Nachkommen / Ehepartner sind befreit
NettoerbschaftCHF 200'000

Erbschaftssteuer in der Schweiz

Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz Sache der Kantone. Es gibt kein Bundesgesetz — jeder der 26 Kantone regelt Steuersätze, Freibeträge und Ausnahmen selbst. Dies führt zu enormen Unterschieden zwischen den Kantonen.

Grundsatz: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto tiefer die Steuer. Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) sind in den meisten Kantonen vollständig befreit.

Überblick nach Verwandtschaftsgrad

  • Ehepartner / eingetragene Partner: Steuerfrei in fast allen Kantonen
  • Kinder / Enkelkinder: Steuerfrei in 24 Kantonen (Ausnahme VD, NE)
  • Eltern / Grosseltern: Steuerfrei in ca. 18 Kantonen
  • Geschwister: 4–15% je nach Kanton (nach Freibetrag)
  • Dritte / Nicht-Verwandte: 20–54% je nach Kanton
  • Kein Steuer total: Schwyz, Obwalden, Nidwalden

Steuern sparen bei der Erbschaft

Legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

  • Wohnsitzwahl: Wohnsitz in steuerfreien Kantonen (SZ, OW, NW) verlegen
  • Schenkung zu Lebzeiten: Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer (gleiche Sätze)
  • Güterrecht: Eheliche Gütertrennung oder -gemeinschaft optimieren
  • Stiftungen: Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In den meisten Kantonen nein — direkte Nachkommen sind befreit. Ausnahmen sind Waadt (VD) und Neuenburg (NE), die auch Kinder besteuern.

Schwyz (SZ), Obwalden (OW) und Nidwalden (NW) erheben für alle Begünstigten keine Erbschaftssteuer. Diese Kantone sind steuerlich besonders attraktiv.

Für Dritte (keine Verwandtschaft) können die Sätze sehr hoch sein: In Genf bis 54%, in Zürich bis 36%. Grosszügige Erbschaften an nicht verwandte Personen sollten mit einem Notar und Steuerberater geplant werden.

Ja, in den meisten Kantonen unterliegen Schenkungen der gleichen Steuer wie Erbschaften (Schenkungssteuer = Erbschaftssteuer). Einige Kantone haben jedoch unterschiedliche Freibeträge für Schenkungen zu Lebzeiten.

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