Kirchensteuer Rechner

Kirchensteuer nach Kanton und Konfession berechnen. Erfahren Sie, wie viel Sie beim Kirchenaustritt sparen.

CHF
Kirchensteuer-Satz10% der Staatssteuer
Geschätzte Staatssteuer?Näherungswert — exakter Betrag via kantonale SteuerverwaltungCHF 9'600
Geschätzte Kirchensteuer/JahrCHF 960.00
Kirchensteuer/MonatCHF 80.00
Ersparnis bei Kirchenaustritt/Jahr?Keine weiteren Kirchensteuern nach dem AustrittCHF 960.00
Austritt überEinwohneramt / Standesamt der Wohngemeinde

Kirchensteuer in der Schweiz

Die Kirchensteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt und wird von anerkannten Landeskirchen (röm.-kath., evang.-ref., ggf. christkath.) erhoben. Sie wird als Prozentsatz der Staatssteuer berechnet und variiert stark nach Kanton.

Kirchensteuer-Sätze (als % der Staatssteuer)

Kanton | RK | Ref | Kein KiSt Zürich | 10% | 9% | — Bern | 19% | 19% | — Luzern | 5% | 5% | — Zug |3.6% |3.6% | — Basel-St |12.5%|12.5%| — St. Gallen| 11% | 11% | — Aargau | 15% | 15% | — Tessin | — | — | keine KiSt Genf | — | — | keine KiSt

Kirchenaustritt — so geht's

Wo: Einwohneramt oder Standesamt Ihrer Wohngemeinde
Kosten: Kostenlos oder geringe Gebühr (je nach Kanton)
Wirkung: Ab Folgejahr keine Kirchensteuer mehr
Unterlagen: Personalausweis, ggf. Formular
Hinweis: Kirchliche Zeremonien (Taufe, Hochzeit, Beerdigung) können nach Austritt kostenpflichtig werden

Häufige Fragen

In Zürich beträgt die Kirchensteuer ca. 9% (ref.) bis 10% (kath.) der Staatssteuer. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 80000 und einer Staatssteuer von ca. CHF 9600 ergibt das ca. CHF 864–960 pro Jahr Kirchensteuer.

Nein. Die Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder der anerkannten Landeskirchen (röm.-kath., evang.-ref., ggf. christkath.). Wer konfessionslos ist oder einer anderen Religion angehört, zahlt keine Kirchensteuer. In manchen Kantonen zahlen jedoch juristische Personen (Firmen) unabhängig von der Konfession Kirchensteuer.

In einigen Kantonen (z.B. ZH, BE, SG) zahlen Aktiengesellschaften und GmbHs Kirchensteuer — unabhängig von der Konfession ihrer Eigentümer. Dies ist politisch umstritten. Der Satz ist identisch mit dem für Privatpersonen.

TI, VS, GE, NE, JU, VD und AI haben keine direkte kantonale Kirchensteuer. Die Landeskirchen werden dort teils über Subventionen oder freiwillige Beiträge finanziert. Wichtig: Gemeindeebene kann abweichen.

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