MWST Abrechnung Rechner

MWST-Abrechnung für Unternehmen: Zahllast, Vorsteuer, Saldosteuersatz und MWST-Pflicht prüfen.

CHF
Steuerbarer Nettoumsatz in der Abrechnungsperiode
CHF
Summe der MWST auf Eingangsrechnungen (Vorsteuer)
Umsatzsteuer (geschuldet)CHF 8'100.00
Vorsteuer (abziehbar)CHF 4'000.00
Zahllast (zu zahlen)CHF 4'100.00
Bruttoumsatz (mit MWST)CHF 108'100.00
AbrechnungsperiodeVierteljährlich (Standard) oder jährlich

MWST in der Schweiz für Unternehmen

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Konsumsteuer, die Unternehmen im Namen des Staates einziehen. Wichtigste Sätze: Normalsatz 8.1%, Sondersatz (Beherbergung) 3.8%, reduzierter Satz (Lebensmittel, Bücher, etc.) 2.6%.

Abrechnungsmethoden im Überblick

EFFEKTIVE METHODE: Umsatzsteuer = Umsatz × Steuersatz Zahllast = Umsatzsteuer − Vorsteuer SALDOSTEUERSATZ: Zahllast = Bruttoumsatz × Saldosatz (je nach Branche 0.1% – 6.5%) PAUSCHALMETHODE: Nur für Gemeinden und öff. Körperschaften

MWST-Pflichtigkeitsgrenze 2025/26

Gewerbliche Betriebe: ab CHF 100000 Jahresumsatz
Gemeinnützige Organisationen: ab CHF 150000
Ausländische Unternehmen: ab CHF 0 (sofort)
Freiwillige Eintragung: möglich ab CHF 0
Abmeldung: wenn Umsatz dauerhaft unter Grenze fällt

Häufige Fragen

Vorsteuer ist die MWST, die ein Unternehmen auf seinen Einkäufen bezahlt (Eingangsrechnungen). Sie kann von der geschuldeten MWST (auf Verkäufe) abgezogen werden. Nur MWST-pflichtige Unternehmen dürfen Vorsteuer abziehen.

Der Saldosteuersatz lohnt sich vor allem, wenn: (1) wenig Vorsteuer anfällt, (2) einfachere Buchführung gewünscht wird, (3) der pauschale Satz unter dem effektiven Steuersatz liegt. Voraussetzung: Umsatz unter CHF 5.02 Mio. und Zahllast unter CHF 109000. Berechnung immer im Vergleich machen.

Auch Nebenerwerbs-Tätigkeiten können MWST-pflichtig werden, wenn der Umsatz CHF 100000 übersteigt. "Hobby" ist steuerrechtlich kein Befreiungsgrund, wenn Dienstleistungen oder Waren gegen Entgelt erbracht werden.

Die ESTV kann rückwirkend Steuern einfordern, Verzugszinsen (aktuell 4.5% p.a.) erheben und eine Busse aussprechen. Selbstanzeige ist möglich und führt meist zu Straffreiheit. Sobald man MWST-pflichtig wird: sofort anmelden (Frist: 30 Tage).

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