Schenkungssteuer Rechner Schweiz
Schenkungssteuer nach Kanton und Verwandtschaftsgrad sofort berechnen — alle 26 Kantone, Freibeträge und Steuersätze.
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So berechnen Sie die Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer in der Schweiz wird kantonal erhoben und hängt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem sowie dem Wohnkanton des Schenkers.
- Wählen Sie den Kanton des Schenkers
- Bestimmen Sie den Verwandtschaftsgrad (direkte Familie, Geschwister oder Dritte)
- Geben Sie den Schenkungsbetrag in CHF ein
- Der Rechner zeigt Steuerbetrag, Steuersatz und den Nettobetrag beim Empfänger
Direkte Nachkommen / Ehepartner: 0% in allen 26 Kantonen
Geschwister: 0%–12% (je nach Kanton) + kantonal. Freibetrag
Andere Personen: 10%–54% (je nach Kanton) + kantonal. Freibetrag
Kantonale Unterschiede: Schenkungssteuer im Vergleich
Die kantonalen Unterschiede bei der Schenkungssteuer sind erheblich. Besonders bei Schenkungen an Dritte (nicht verwandte Personen) variiert die Steuerbelastung zwischen 10% (Zug, Obwalden) und 54% (Waadt, Genf).
Kanton ZH: Freibetrag CHF 15000, Satz 6% → Steuer: CHF 5100
Kanton BE: Freibetrag CHF 10000, Satz 6% → Steuer: CHF 5400
Kanton VD: Freibetrag CHF 10000, Satz 10% → Steuer: CHF 9000
Kanton SZ: Freibetrag CHF 0, Satz 0% → Steuer: CHF 0
Kanton ZG: Freibetrag CHF 0, Satz 0% → Steuer: CHF 0
Kantone ohne Schenkungssteuer für Geschwister
Die Kantone Schwyz (SZ), Obwalden (OW), Nidwalden (NW) und Zug (ZG) erheben keine Schenkungssteuer zwischen Geschwistern. Das macht diese Kantone besonders attraktiv für Familienübertragungen innerhalb der Geschwisterschaft.
Kantone mit höchster Steuerbelastung für Dritte
- Waadt (VD) und Genf (GE): bis 54% — höchste Steuersätze der Schweiz
- Neuenburg (NE): bis 50%
- Tessin (TI): bis 41%
- Bern (BE): bis 35%
Steuerplanung bei Schenkungen — was Sie wissen müssen
Eine Schenkung zu Lebzeiten kann ein sinnvolles Instrument der Vermögensübertragung sein — vorausgesetzt, Sie beachten die wichtigsten Regeln:
- Schenkungen an Ehepartner und Kinder sind in der Schweiz immer steuerfrei. Dies ist ein grundlegender Verfassungsgrundsatz.
- Rückschenkungsregelungen: Schenkungen kurz vor dem Tod (innerhalb von 5 Jahren) können in einigen Kantonen als vorweggenommene Erbschaft behandelt werden.
- Grundstücke und Immobilien unterliegen teilweise der Grundstückgewinnsteuer, auch bei Schenkung.
- Ausländische Wohnsitze: Bei Schenker mit Wohnsitz im Ausland gelten die Regeln des Wohnsitzlandes. Bei Immobilien in der Schweiz gilt der Kanton der Liegenschaft.
| Jahr | Betrag (CHF) | Verwandtschaft | Steuer | Netto | |
|---|---|---|---|---|---|
| Frei | CHF 100'000 | ||||
| CHF 3'900 | CHF 76'100 | ||||
| CHF 16'200 | CHF 33'800 | ||||
| Total | CHF 20'100 | CHF 209'900 | |||
Häufig gestellte Fragen zur Schenkungssteuer
Grundsätzlich ist der Empfänger (Beschenkte) steuerpflichtig. In der Praxis übernimmt häufig der Schenkende die Steuer — das ist jedoch zu beachten, da eine übernommene Steuer selbst als Schenkung gilt. Direkte Nachkommen und Ehepartner sind immer steuerfrei.
Ja, Schenkungen an Kinder, Enkel und Ehepartner sind in allen 26 Kantonen vollständig von der Schenkungssteuer befreit — ohne Betragslimit.
Waadt (VD) und Genf (GE) haben mit bis zu 54% die höchsten Steuersätze für Dritte. Am günstigsten sind Zug (10%) und Obwalden (10%). Die Kantone SZ, OW, NW und ZG erheben keine Steuer für Geschwister.
Ja. Für Geschwister liegen die Freibeträge typischerweise zwischen CHF 5000 und CHF 15000. Für Dritte zwischen CHF 2000 und CHF 10000. Die Freibeträge variieren stark zwischen den Kantonen.
Die Schenkungssteuer gilt für Übertragungen unter Lebenden, die Erbschaftssteuer bei Todesfällen. Beide werden kantonal geregelt und haben ähnliche Steuersätze. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann sinnvoll sein — aber Rückschenkungsregeln beachten!