Steuerabzüge Rechner Schweiz
Berechnen Sie alle möglichen Steuerabzüge für Ihre Schweizer Steuererklärung: Berufskosten, Säule 3a, Versicherungen, Weiterbildung und mehr.
So nutzen Sie den Steuerabzüge Rechner
Geben Sie Ihr steuerbares Bruttoeinkommen und alle möglichen Abzüge ein. Der Rechner zeigt Ihnen, wie sich Ihr steuerbares Einkommen (direkte Bundessteuer) durch maximale Nutzung aller Abzüge reduziert.
Beachten Sie: Die kantonalen Steuern kennen teilweise andere Grenzen und Pauschalen. Dieser Rechner berechnet primär die direkten Bundessteuer-Abzüge.
Wichtigste Steuerabzüge 2026
- Säule 3a: CHF 7258 (Angestellte) / CHF 36288 (Selbständige ohne BVG) — Der effektivste Abzug mit sofortigem Steuereffekt
- Berufskosten: Max. CHF 2800 Bund — Fahrkosten, Verpflegung, auswärtiges Wohnen
- Versicherungsprämien: Pauschale CHF 1700 (ledig) / CHF 3500 (verheiratet)
- Weiterbildung: Bis CHF 12000 für berufliche Weiterbildung
- Kinderbetreuung: Bis CHF 25500 pro Kind (externe Betreuung)
- Spenden: Bis 20% des Nettoeinkommens an gemeinnützige Organisationen
Beispielrechnung
Bruttoeinkommen: CHF 80000
− Berufskosten (Pauschale): CHF 2800
− Versicherungspauschale: CHF 1700
− Säule 3a (max.): CHF 7258
− Weiterbildung: CHF 1500
= Steuerbares Einkommen (Bund): CHF 66742
Steuerersparnis: ca. CHF 1500–2500 je nach Kanton
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Berufskosten (max. CHF 2800), Säule 3a (max. CHF 7258 / CHF 36288), Versicherungspauschale (CHF 1700/3500), Schuldzinsen, Weiterbildung (max. CHF 12000), Kinderbetreuung (max. CHF 25500), Spenden (max. 20% Einkommen).
Je nach Kanton und Einkommensstufe sparen Sie mit der maximalen Säule-3a-Einzahlung (CHF 7258) zwischen CHF 1500 und CHF 3000 pro Jahr an Einkommens- und Gemeindesteuern. In hohen Steuerregionen (Genf, Basel) sogar mehr.
Nur wenn kein geeigneter Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht und das Homeoffice regelmässig und notwendig genutzt wird. Die ESTV hat spezifische Anforderungen. In der Regel ist der Fahrkostenabzug zum Büro dann gekürzt.
Ja — bei der direkten Bundessteuer bis CHF 3000 für tatsächliche Fahrkosten (öV-Abonnement oder Auto). Kantonale Steuern kennen teils keine Limits. Auto: Nur anrechenbar wenn öV nicht zumutbar oder nicht vorhanden.