Verrechnungssteuer Rechner
Berechnen Sie die Verrechnungssteuer (35%) auf Dividenden, Zinsen und Lotteriegewinne. Sofort sehen, was ausbezahlt wird und was rückforderbar ist.
Was ist die Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer (VST) ist eine Bundessteuer von 35%, die auf bestimmten Erträgen aus schweizerischen Quellen erhoben wird. Sie wird direkt von der auszahlenden Stelle (Bank, Aktiengesellschaft) an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abgeführt.
Für Schweizer Steuerpflichtige ist die Verrechnungssteuer jedoch keine definitive Steuer: Sie können den gesamten Betrag zurückfordern, sofern sie die Erträge in der Steuererklärung vollständig deklarieren.
- Dividenden: 35% auf Ausschüttungen von Schweizer AGs und GmbHs
- Zinsen: 35% auf Bankguthaben und Obligationenzinsen (ab CHF 200)
- Lotteriegewinne: 35% auf Gewinne über CHF 1000 (nicht rückforderbar)
Formel: Verrechnungssteuer berechnen
Nettoertrag (ausbezahlt) = Bruttoertrag × 65%
Beispiel — Dividende CHF 10000:
Verrechnungssteuer: CHF 10000 × 35% = CHF 3500
Ausbezahlt: CHF 10000 − CHF 3500 = CHF 6500
Nach Rückforderung: CHF 10000 (abzüglich persönlicher Einkommenssteuer)
Rückforderung der Verrechnungssteuer
Schweizer Steuerpflichtige fordern die 35% durch die Steuererklärung zurück:
- Alle Wertschriften und Bankguthaben im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung eintragen
- Alle Erträge (Dividenden, Zinsen) vollständig deklarieren
- Die Steuerverwaltung verrechnet die Verrechnungssteuer automatisch mit der Einkommenssteuer
- Verbleibender Überschuss wird zurückerstattet
Frist: Die Rückforderung muss innerhalb von 3 Jahren nach Ende des Steuerjahres gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Verrechnungssteuer ist eine Bundessteuer von 35% auf Dividenden, Zinsen und Lotteriegewinne aus Schweizer Quellen. Sie ist für Steuerpflichtige vollständig rückforderbar durch korrekte Deklaration in der Steuererklärung.
Indem Sie alle Erträge im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis Ihrer Steuererklärung vollständig eintragen. Die Rückerstattung erfolgt automatisch oder wird mit Ihrer Einkommenssteuerrechnung verrechnet.
Nein. Die Verrechnungssteuer auf Lotteriegewinne über CHF 1000 ist definitiv und kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt für Gewinne aus Lotterien, Sportwetten und ähnlichen Glücksspielen.
Nein. Die Schweizer Verrechnungssteuer gilt nur für Erträge aus schweizerischen Quellen. Bei ausländischen Dividenden wird eine ausländische Quellensteuer einbehalten, die je nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) teilweise anrechenbar ist.