Prämienverbilligung Rechner
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die Subvention variiert stark nach Kanton, Einkommen und Haushaltsgrösse.
Was ist die Prämienverbilligung?
Die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) entlastet Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen bei den Krankenkassenprämien. Bund und Kantone finanzieren gemeinsam diese Subvention — rund 30% der Bevölkerung erhält eine IPV.
Das Prinzip: Niemand soll mehr als einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Die IPV deckt die Differenz zwischen tatsächlicher Prämie und dieser Grenze.
IPV-Berechnung vereinfacht
Zumutbare Belastung = Jahreseinkommen × Belastungssatz (6–12%)
Beispiel Zürich, Einzelperson:
Einkommen CHF 40000 × 8% = CHF 3200 zumutbar
Jahresprämie CHF 5760 (CHF 480/Monat)
IPV = CHF 5760 − CHF 3200 = CHF 2560/Jahr = CHF 213/Monat
IPV nach Kanton — grosse Unterschiede
Die Kantone setzen die Einkommensgrenzen und Belastungssätze selbst fest. Beispiele:
- Zürich: Belastungssatz 8%, Grenze Einzelperson ca. CHF 57500
- Zug: Belastungssatz 5% (günstigste Prämien), Grenze ca. CHF 65000
- Basel-Stadt: Belastungssatz 12%, höhere Prämien
- Genf: Belastungssatz 10%, hohe Prämien — IPV oft substanziell
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die IPV ist eine staatliche Subvention für Krankenkassenprämien. Ca. 30% der Schweizer Bevölkerung erhält sie. Der Bund und die Kantone finanzieren sie gemeinsam.
In den meisten Kantonen erfolgt die IPV automatisch via Steuerdaten. In einigen Kantonen ist ein Antrag nötig — am besten bei der kantonalen Ausgleichskasse nachfragen.
Die Einkommensgrenze variiert nach Kanton: CHF 45000–65000 für Einzelpersonen, höher für Familien. In Genf und anderen teuren Kantonen sind die Grenzen höher.
Ja, in den meisten Kantonen wird die IPV direkt an die Krankenkasse überwiesen und von der monatlichen Prämie abgezogen. Sie zahlen also automatisch weniger. In einigen Kantonen erhalten Sie den Betrag direkt ausbezahlt.