Prämienverbilligung Rechner

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die Subvention variiert stark nach Kanton, Einkommen und Haushaltsgrösse.

CHF
Steuerbares Einkommen aus der letzten Steuererklärung.
CHF
Ihre tatsächliche Krankenkassenprämie pro Monat.
JahreseinkommenCHF 55'000
Einkommensgrenze (ZH)?Maximales Einkommen für IPV-Berechtigung.CHF 57'500
Krankenkassenprämien / JahrCHF 5'400
Zumutbare Belastung (8 %)?Der Eigenanteil, den Sie gemäss kantonalem Recht selbst tragen müssen.CHF 4'400
Prämienverbilligung / Jahr (geschätzt)?Schätzung. Der tatsächliche Betrag wird von der kantonalen Ausgleichskasse berechnet.CHF 1'000
Prämienverbilligung / MonatCHF 83
Eigene Prämie nach IPV / MonatCHF 367
Prämienbelastung (% Einkommen)?Anteil der Krankenkassenprämien am Jahreseinkommen nach Verbilligung.8,0 %

Was ist die Prämienverbilligung?

Die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) entlastet Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen bei den Krankenkassenprämien. Bund und Kantone finanzieren gemeinsam diese Subvention — rund 30% der Bevölkerung erhält eine IPV.

Das Prinzip: Niemand soll mehr als einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Die IPV deckt die Differenz zwischen tatsächlicher Prämie und dieser Grenze.

IPV-Berechnung vereinfacht

IPV = max(0, Jahresprämie − zumutbare Belastung)
Zumutbare Belastung = Jahreseinkommen × Belastungssatz (6–12%)

Beispiel Zürich, Einzelperson:
Einkommen CHF 40000 × 8% = CHF 3200 zumutbar
Jahresprämie CHF 5760 (CHF 480/Monat)
IPV = CHF 5760 − CHF 3200 = CHF 2560/Jahr = CHF 213/Monat

IPV nach Kanton — grosse Unterschiede

Die Kantone setzen die Einkommensgrenzen und Belastungssätze selbst fest. Beispiele:

  • Zürich: Belastungssatz 8%, Grenze Einzelperson ca. CHF 57500
  • Zug: Belastungssatz 5% (günstigste Prämien), Grenze ca. CHF 65000
  • Basel-Stadt: Belastungssatz 12%, höhere Prämien
  • Genf: Belastungssatz 10%, hohe Prämien — IPV oft substanziell

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die IPV ist eine staatliche Subvention für Krankenkassenprämien. Ca. 30% der Schweizer Bevölkerung erhält sie. Der Bund und die Kantone finanzieren sie gemeinsam.

In den meisten Kantonen erfolgt die IPV automatisch via Steuerdaten. In einigen Kantonen ist ein Antrag nötig — am besten bei der kantonalen Ausgleichskasse nachfragen.

Die Einkommensgrenze variiert nach Kanton: CHF 45000–65000 für Einzelpersonen, höher für Familien. In Genf und anderen teuren Kantonen sind die Grenzen höher.

Ja, in den meisten Kantonen wird die IPV direkt an die Krankenkasse überwiesen und von der monatlichen Prämie abgezogen. Sie zahlen also automatisch weniger. In einigen Kantonen erhalten Sie den Betrag direkt ausbezahlt.

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