Frühpensionierung Rechner

Berechnen Sie die Auswirkungen einer Frühpensionierung auf AHV, PK-Rente und Ihre monatliche Lücke.

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Frühpensionierung ab 58 möglich (je nach PK-Reglement). AHV-Vorbezug ab 63.
CHF/Mt.
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Gesetzliches Minimum: 6,8 % (BVG). Überobligatorium oft tiefer (4,5–6 %).
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CHF/Mt.
Ihr geschätzter monatlicher Bedarf im Ruhestand.
Frühpensionierung mit 62 Jahren3 Jahre früher
PK-Rente (monatlich)?PK-Guthaben × Umwandlungssatz ÷ 12 = CHF 350'000 × 5.5% ÷ 12CHF 1'604/Mt.
AHV-Rente (ab 65, nach Kürzung)?AHV-Kürzung: 13,6 % (2 × 6,8% pro Jahr Vorbezug)CHF 2'117/Mt.
AHV-Kürzung?2 Jahre × 6,8 % = 13,6 % permanente Rentenkürzung-CHF 333/Mt. (-13,6 %)
Gesamtrente ab 65CHF 3'721/Mt.
Monatliche Lücke (Bedarf – Rente)CHF 1'279/Mt.
Brückenbedarf (62–65 Jahre)?In der Übergangsphase (3 Jahre) noch keine AHV — aus 3a oder Ersparnissen decken.CHF 122'250
Säule 3a GuthabenCHF 80'000
Hinweis?Frühpensionierung hat komplexe Steuer- und Vorsorgefolgen. Immer persönliche Beratung beim PK-Experten einholen.Beratung empfohlen

Frühpensionierung in der Schweiz — Das 3-Säulen-System

Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf drei Säulen:

  • 1. Säule (AHV): Staatliche Grundrente. Referenzalter: 65 Jahre. Vorbezug ab 63 möglich (Kürzung 6,8%/Jahr). Max. Rente 2026: CHF 2520/Mt.
  • 2. Säule (BVG/PK): Berufliche Vorsorge. Frühpensionierung oft ab 58 möglich (PK-abhängig). Gesetzlicher Umwandlungssatz: 6,8% (Obligatorium).
  • 3. Säule (3a/3b): Private Vorsorge. Steuerbegünstigt. Bei Frühpensionierung ab 60 beziehbar (5 Jahre vor Referenzalter).

AHV-Kürzung bei Frühpensionierung

AHV-Vorbezug: Kürzung 6,8% pro Jahr

Vorbezug ab AlterJahre früherKürzungRente bei max. CHF 2520
641 Jahr6,8%ca. CHF 2349
632 Jahre13,6%ca. CHF 2177

Die Kürzung gilt lebenslang. Quelle: BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen).

Häufige Fragen zur Frühpensionierung

PK: je nach Reglement ab 58 Jahren. AHV-Vorbezug: frühestens ab 63 (seit AHV-Reform 2024). Die meisten PKs erlauben Frühpensionierung ab 60–62.

6,8% pro Jahr Vorbezug — permanent, lebenslang. Bei 2 Jahren: 13,6%. Bei max. Rente CHF 2520 bedeutet das ca. CHF 343 weniger pro Monat bei 2 Jahren Vorbezug.

Viele PKs bieten eine Brückenrente an, die die fehlende AHV von der Pensionierung bis zum 65. Lebensjahr ausgleicht. Sie wird aus dem PK-Kapital finanziert und reduziert die lebenslange PK-Rente entsprechend.

Erheblich: Tiefere AHV-Rente (lebenslang), weniger PK-Guthaben durch kürzere Einzahlungsdauer, Finanzierung der Brückenjahre aus Ersparnissen. Eine Frühpensionierung mit 62 kann vs. 65 über CHF 300000 kosten.

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