IV-Renten Rechner Schweiz

IV-Rente berechnen nach Invaliditätsgrad: Viertels-, halbe, Dreiviertel- und ganze Rente nach IVG. Mit Kinderrente, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung 2026.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

Schnellrechner Schnelle Schatzung
CHF
Massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen (AHV-Skala)
Jahre
Anzahl Jahre, in denen AHV-Beiträge geleistet wurden
%
Wird von der IV-Stelle nach Abklärung festgelegt (0–100 %)
Kinder unter 18 Jahren (oder in Ausbildung bis 25)
IV-Rente (Dreiviertelsrente)CHF 759
Invaliditätsgrad60 %
Vollrente (theoretisch)?Berechnete AHV-/IV-Vollrente auf Basis des Einkommens und der Beitragsjahre.CHF 1'011
Rentenquote75 %
Mögliche Ergänzungsleistungen?EL sichern das Existenzminimum. Antrag beim Wohnkanton. Basis: ELG Art. 9.+ CHF 1'571

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So benutzen Sie den IV-Renten-Rechner

Geben Sie Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen, die Anzahl AHV-Beitragsjahre und den Invaliditätsgrad ein. Der Rechner berechnet Ihre geschätzte IV-Rente inkl. allfälliger Kinderrenten. Im Tab «Invaliditätsgrad» sehen Sie, welche Rente bei welchem Grad resultiert. Im Tab «Hilflosenentschädigung» berechnen Sie die zusätzliche HE.

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert Schätzwerte. Die effektive IV-Rente wird von der IV-Stelle individuell nach AHV-Rentenformel (AHVG Art. 29ff.) berechnet.

Invaliditätsgrad und Rentenanspruch — die 4 Rentenstufen

Das Schweizer IV-System kennt vier Rentenstufen gemäss IVG Art. 28:

  • Unter 40 % Invaliditätsgrad: Kein Rentenanspruch. Ggf. Eingliederungsmassnahmen.
  • 40–49 %: Viertelsrente (25 % der Vollrente)
  • 50–59 %: Halbe Rente (50 % der Vollrente)
  • 60–69 %: Dreiviertelsrente (75 % der Vollrente)
  • 70–100 %: Ganze Rente (100 % der Vollrente)

Die Vollrente entspricht der AHV-Rente: 2026 CHF 1225 (Minimum) bis CHF 2450 (Maximum) pro Monat, abhängig von Einkommen und Beitragsjahren.

Rechenbeispiel: IV-Rente bei 65 % Invaliditätsgrad

Annahmen: Durchschnittliches Jahreseinkommen CHF 72000, 20 Beitragsjahre, 65 % Invaliditätsgrad, 2 Kinder

Geschätzte AHV-/IV-VollrenteCHF 1850
Invaliditätsgrad65 % → Dreiviertelsrente (75 %)
IV-Rente (75 % der Vollrente)CHF 1388 / Monat
Kinderrente (2 × 40 %)+ CHF 1110 / Monat
Total / MonatCHF 2498
JahresauszahlungCHF 29976

* Zzgl. Pensionskassen-Rente (BVG) bei Invalidität, kantonale EL falls Existenzminimum unterschritten.

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CHF
Jahre
%
Festgelegt durch IV-Stelle nach Abklärung
Kinder
Invaliditätsgrad65 %
RentenstufeDreiviertelsrente (75%)
IV-Vollrente (bei 100%)CHF 1'025/Mt.
IV-Rente (nach Grad)CHF 769/Mt.
KinderrenteKeine
Total IV / MonatCHF 769
Total IV / JahrCHF 9'223
RentenbeginnNach 12 Monaten Wartezeit (IVG Art. 28)
IV-Rente nach Invaliditätsgrad (Einkommen CHF 72'000, 20 Beitragsjahre)
02695388071'076<40%40–49%25650–59%51260–69%76970–100%1'025
IVG Art. 28: 4 Rentenstufen. Vollrente: CHF 1'025/Mt.

Das Schweizer IV-System: Eingliederung vor Rente

Das Schweizer IV-System folgt dem Grundsatz: «Eingliederung vor Rente». Bevor die IV eine Rente spricht, prüft sie immer zuerst, ob Eingliederungsmassnahmen möglich sind:

  • Medizinische Massnahmen (bis 20. Lebensjahr): Behandlungen, Operationen
  • Berufliche Massnahmen: Umschulung, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung
  • Hilfsmittel: Rollstuhl, Prothesen, Hörgeräte etc.
  • IV-Rente erst wenn Eingliederung nicht (mehr) möglich

Anmeldung: Frühzeitig — spätestens 12 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit — bei der IV-Stelle des Wohnkantons (BSV-Liste unter bsv.admin.ch).

IV und Pensionskasse: BVG-Invalidenrente

Zusätzlich zur IV-Rente (1. Säule) haben Versicherte oft Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse (2. Säule / BVG). Diese wird ebenfalls nach dem Invaliditätsgrad abgestuft. Die Höhe hängt vom PK-Reglement und dem angesammelten Alterskapital ab.

Achtung: Bei längerer Erwerbsunfähigkeit müssen keine BVG-Beiträge mehr bezahlt werden — die PK bezahlt die Beiträge (Beitragsbefreiung bei Invalidität). Das Altersguthaben wächst trotzdem weiter.

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Jahreseinkommen (CHF)
Beitragsjahre
Invaliditätsgrad (%)
BVG-Invalidenrente (CHF/Mt.)
Kinder (unter 18 J.)
Monatsmiete (CHF)
Vermögen (CHF)
LeistungskomponenteMonatlichJährlich
IV-Rente (75 % Stufe)CHF 759CHF 9'106
BVG-InvalidenrenteCHF 800CHF 9'600
IV + BVG (total)CHF 1'559CHF 18'706
Ergänzungsleistungen (EL)CHF 1'516CHF 18'188
Total inkl. ELCHF 3'075CHF 36'894
IV-Rente + BVG-Rente dürfen zusammen 90% des letzten Erwerbseinkommens nicht überschreiten. EL-Berechnung vereinfacht (Region 2).

Häufige Fragen zur IV-Rente

Die maximale IV-Vollrente beträgt 2026 CHF 2450 pro Monat (= maximale AHV-Rente). Sie erreichen diesen Betrag, wenn Sie das maximale AHV-versicherte Einkommen hatten und die volle Beitragsdauer (44 Jahre) erfüllt haben. Bei unvollständiger Beitragsdauer wird die Rente proportional gekürzt.

Ab 40 % Invaliditätsgrad besteht Anspruch auf eine Viertelsrente. Die vier Stufen: 40–49 % = Viertelsrente, 50–59 % = halbe Rente, 60–69 % = Dreiviertelsrente, 70 %+ = ganze Rente (IVG Art. 28). Unter 40 % gibt es keine Rente, aber Eingliederungsmassnahmen bleiben möglich.

Das IV-Abklärungsverfahren dauert oft 12–24 Monate. Die IV-Stelle prüft zuerst Eingliederungsmassnahmen, dann erst wird eine Rente gesprochen. Während der Wartezeit haben Sie ggf. Anspruch auf Krankentaggeld (mindestens 80 % des Lohns) oder Unfallversicherung (UVG). Melden Sie sich frühzeitig an!

Ja. IV-Rente (1. Säule) und BVG-Invalidenrente (2. Säule) werden kumuliert. Dazu kommt die Hilflosenentschädigung falls berechtigt. Die gesamten Leistungen aus 1. und 2. Säule dürfen 90 % des letzten Erwerbseinkommens nicht übersteigen (Überentschädigungsgrenze, IVG Art. 69).

Ergänzungsleistungen (EL) decken die Differenz zwischen anerkannten Ausgaben (Lebenskosten, Miete, Franchise) und Einnahmen (IV-Rente, PK, Vermögen). Sie sind einkommens- und vermögensabhängig. Antrag beim kantonalen EL-Amt. EL sind steuerfrei und werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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