Wichtiger Hinweis?Achtung: PK-Einkäufe dürfen nicht innerhalb von 3 Jahren als Kapital bezogen werden (Steuerumgehung). Ausserdem gilt: Einkäufe nach Kapitalvorbezug WEF erst nach Rückzahlung möglich.3-Jahres-Sperrfrist
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CHF
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Jahre
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EinkaufsbetragCHF 50'000
Grenzsteuersatz ZH32 %
SteuerersparnisCHF 16'000
Netto-Einsatz (nach Steuer)CHF 34'000
PK-Kapital bei Pension (+10 J.)CHF 58'027
Zusatz-MonatsrenteCHF 266/Mt.
Amortisationsdauer?Zeit bis Rentengewinne den Netto-Einsatz übersteigen10.7 Jahre
Sperrfrist (Kapitalbezug)3 Jahre (Art. 79b BVG)
Steuerersparnis nach Kanton (Einkauf CHF 50'000, Einkommen CHF 120'000)
ZG hat tiefste, GE/BE höchste Steuerbelastung. Grenzsteuersätze für Richtwerte.
PK-Einkauf: Steuern sparen und Rente erhöhen
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist eines der wirksamsten Steuersparinstrumente
in der Schweiz. Die Einzahlung ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar — das
reduziert sofort die Steuerlast. Gleichzeitig erhöht sich die lebenslange Rente.
Wichtige Regeln:
Einkaufsbetrag laut Vorsorgeausweis beachten (max. möglich)
3-Jahres-Sperrfrist: kein Kapitalbezug innerhalb von 3 Jahren nach Einkauf
WEF-Vorbezug muss vor steuerlich wirksamen Einkäufen zurückbezahlt sein
Gestaffelte Einkäufe über mehrere Jahre optimieren den Steuervorteil
Rechenbeispiel: CHF 50000 Einkauf in Kanton Zürich
Einkaufsbetrag
CHF 50000
Grenzsteuersatz (Zürich, CHF 120k Einkommen)
ca. 32%
Steuerersparnis
ca. CHF 16000
Effektiver Einsatz
ca. CHF 34000
PK-Guthaben bei Pension (+10 J., 1,5% Zins)
ca. CHF 58000
Zusatzrente
ca. CHF 266/Mt.
Bei 5,5% Umwandlungssatz, 10 Jahren bis Pension. Richtwert.
Häufige Fragen zum PK-Einkauf
Den maximalen Einkaufsbetrag finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis unter "möglicher Einkauf". Er entspricht der Lücke zwischen Ihrem Ist-Guthaben und dem möglichen Maximal-Guthaben.
Grenzsteuersatz × Einkaufsbetrag. Bei CHF 50000 und 32% Grenzsteuersatz: CHF 16000 Ersparnis. Der Grenzsteuersatz hängt von Kanton, Gemeinde und Einkommenshöhe ab — Steuerberatung lohnt sich.
Innerhalb von 3 Jahren nach einem PK-Einkauf darf kein Kapitalbezug erfolgen. Andernfalls gelten die eingesparten Steuern als Umgehung und müssen zurückbezahlt werden.
Ja, oft sehr attraktiv — besonders wenn hohe Steuern durch Spitzeneinkommen anfallen. Aber: 3-Jahres-Sperrfrist einhalten. Bei geplantem Kapitalvorbezug lässt sich der Steuervorteil nicht vollständig nutzen.
Sperrfrist: 3 Jahre pro Einkauf (BVG Art. 79b). Erste Kapitalbezüge möglich: 3 Jahre nach erstem Einkauf.
Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.