WEF Vorbezug Rechner

WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse für Wohneigentum berechnen. Maximalbetrag, Steuerfolgen und Rentenauswirkungen.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

Schnellrechner Schnelle Schatzung
CHF
Aus Ihrem letzten PK-Ausweis
Jahre
CHF
Mindestbezug: CHF 20'000
Maximal möglicher WEF-BezugCHF 200'000
Ihr benötigter BetragCHF 80'000
Geschätzte Steuern (Kanton ZH)?WEF-Bezüge werden zu einem reduzierten Satz als Sondersteuer besteuertCHF 3'600
Betrag nach Steuern (netto)CHF 76'400
Reduzierung der PK-Rente (ca.)?Der Bezug reduziert Ihr PK-Guthaben und damit die spätere Altersrente−40,0 %
Rückzahlung in 3 JahrenCHF 26'667 / Jahr
Rückzahlung in 5 JahrenCHF 16'000 / Jahr
Mindestbetrag für WEFCHF 20'000

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CHF
CHF
Mindestbetrag CHF 20'000
Jahre
Jahre
PK-Rente ohne WEF / JahrCHF 25'321
PK-Rente mit WEF / JahrCHF 15'193
Jährlicher RentenverlustCHF 10'129
Monatlicher RentenverlustCHF 844
Verlust über 25 Jahre Rente?Kumulierter Verlust bei 25 Jahren Rentenbezug (ohne Zinsen)CHF 253'214
PK-Guthaben bei Pensionierung (ohne WEF)?Wachstum mit 2.5% p.a. BVG-Zins über 27 JahreCHF 389'560
EmpfehlungWEF hoch — Rückzahlung prüfen
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WEF-Betrag (CHF)
Rückzahlung/Jahr (CHF)
PK-Zins (% p.a.)
Startjahr
Kanton
Bezugssteuer (ZH)
CHF 3'600
Rückzahlungsdauer
10 Jahre
PK-Zuwachs durch Rückzahlung
CHF 91'868
JahrRückzahlungRestschuldPK-Zuwachs3a-Steuerersparnis
2026CHF 8'000CHF 72'000+CHF 8'200~CHF 2'032
2027CHF 8'000CHF 64'000+CHF 16'605~CHF 2'032
2028CHF 8'000CHF 56'000+CHF 25'220~CHF 2'032
2029CHF 8'000CHF 48'000+CHF 34'051~CHF 2'032
2030CHF 8'000CHF 40'000+CHF 43'102~CHF 2'032
2031CHF 8'000CHF 32'000+CHF 52'379~CHF 2'032
2032CHF 8'000CHF 24'000+CHF 61'889~CHF 2'032
2033CHF 8'000CHF 16'000+CHF 71'636~CHF 2'032
2034CHF 8'000CHF 8'000+CHF 81'627~CHF 2'032
2035CHF 8'000CHF 0+CHF 91'868~CHF 2'032
3a-Steuerersparnis: Grobe Schätzung mit ~28% Grenzsteuersatz. Effektive Steuern je nach Kanton und Einkommen. Rückzahlung über Säule 3a ist steuerlich sinnvoll.

WEF-Vorbezug: Pensionskasse für Eigenheim

Der WEF-Vorbezug (Wohneigentumsförderung) erlaubt Ihnen, Pensionskassengelder für den Kauf oder die Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum zu verwenden. Wichtig: Ein WEF-Bezug reduziert Ihre spätere Altersrente und hat steuerliche Folgen.

Tipp: Statt eines Vorbezugs können Sie das PK-Guthaben auch verpfänden — ohne Steuerfolgen und ohne Reduktion der Altersrente. Sprechen Sie dies mit Ihrem Pensionskassenberater ab.

WEF-Vorbezug Voraussetzungen

  • Mindestbetrag: CHF 20000
  • Nur für selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz
  • Maximal alle 5 Jahre möglich
  • Verheiratete: Zustimmung des Ehepartners erforderlich
  • Bei Verkauf: Rückzahlung in die PK obligatorisch

Häufige Fragen zum WEF-Vorbezug

Der WEF-Vorbezug ermöglicht den Bezug von PK-Guthaben für selbstbewohntes Wohneigentum. Mindestbetrag: CHF 20000, alle 5 Jahre möglich.

Bis 50: Ganzes PK-Guthaben. Ab 50: Max. Guthaben vom 50. Geburtstag oder 50% des aktuellen Guthabens — der höhere Betrag gilt.

Als Sondersteuer zum reduzierten Satz (3–7% je nach Kanton). Bei Rückzahlung wird die Steuer erstattet.

Nicht obligatorisch (ausser bei Liegenschaftsverkauf). Freiwillige Rückzahlung bis 3 Jahre vor Rentenalter möglich. Bei Rückzahlung: Steuerrückerstattung.

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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