3a-Steuerersparnis: Grobe Schätzung mit ~28% Grenzsteuersatz. Effektive Steuern je nach Kanton und Einkommen. Rückzahlung über Säule 3a ist steuerlich sinnvoll.
WEF-Vorbezug: Pensionskasse für Eigenheim
Der WEF-Vorbezug (Wohneigentumsförderung) erlaubt Ihnen, Pensionskassengelder für den Kauf
oder die Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum zu verwenden. Wichtig: Ein WEF-Bezug
reduziert Ihre spätere Altersrente und hat steuerliche Folgen.
Tipp: Statt eines Vorbezugs können Sie das PK-Guthaben auch
verpfänden — ohne Steuerfolgen und ohne Reduktion der Altersrente.
Sprechen Sie dies mit Ihrem Pensionskassenberater ab.
WEF-Vorbezug Voraussetzungen
Mindestbetrag: CHF 20000
Nur für selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz
Maximal alle 5 Jahre möglich
Verheiratete: Zustimmung des Ehepartners erforderlich
Bei Verkauf: Rückzahlung in die PK obligatorisch
Häufige Fragen zum WEF-Vorbezug
Der WEF-Vorbezug ermöglicht den Bezug von PK-Guthaben für selbstbewohntes Wohneigentum. Mindestbetrag: CHF 20000, alle 5 Jahre möglich.
Bis 50: Ganzes PK-Guthaben. Ab 50: Max. Guthaben vom 50. Geburtstag oder 50% des aktuellen Guthabens — der höhere Betrag gilt.
Als Sondersteuer zum reduzierten Satz (3–7% je nach Kanton). Bei Rückzahlung wird die Steuer erstattet.
Nicht obligatorisch (ausser bei Liegenschaftsverkauf). Freiwillige Rückzahlung bis 3 Jahre vor Rentenalter möglich. Bei Rückzahlung: Steuerrückerstattung.
Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.