Nachtarbeit-Rechner Schweiz
Nacht- und Sonntagsarbeit-Zuschläge nach ArG berechnen — 25% Lohnzuschlag (temporär), 10% Zeitzuschlag (dauernde Nachtarbeit), 50% Sonntagszuschlag.
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Profi Nachtarbeit — Jahresabrechnung & Gesundheitscheck
Monatliche Stundenverteilung
| Monat | Tagstunden | Nachtstunden | Sonntagsstunden | Zuschlag |
|---|---|---|---|---|
| Jan | CHF 630 | |||
| Feb | CHF 630 | |||
| Mär | CHF 630 | |||
| Apr | CHF 630 | |||
| Mai | CHF 630 | |||
| Jun | CHF 630 | |||
| Jul | CHF 630 | |||
| Aug | CHF 630 | |||
| Sep | CHF 630 | |||
| Okt | CHF 630 | |||
| Nov | CHF 630 | |||
| Dez | CHF 630 | |||
| Total/Jahr | 1248 h | 480 h | 192 h | CHF 7'560 |
Gesundheits-Tracker (ArG Art. 17b Abs. 3)
Nachtarbeit in der Schweiz — rechtliche Grundlage
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) regelt Nacht- und Sonntagsarbeit detailliert. Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten und nur mit Bewilligung zulässig. Wer bewilligte Nachtarbeit leistet, hat Anspruch auf gesetzlich definierte Zuschläge.
Übersicht der Nachtarbeits-Regelungen
• 25% Lohnzuschlag auf den Bruttostundenlohn
• Bewilligung durch Kanton (kurze Dauer) oder SECO
• Maximale Dauer: bis zu 3 Monate/Jahr gilt als temporär
Dauernde Nachtarbeit (regelmässig):
• 10% Zeitzuschlag = bezahlte Freizeit (kein Geld)
• Gesundheitsuntersuchung alle 2 Jahre (AG-Kosten)
• SECO-Bewilligung erforderlich
Sonntagsarbeit:
• 50% Lohnzuschlag (gesetzliches Minimum)
• Viele GAV: 100% Zuschlag
• Bewilligungspflichtig
GAV-Zuschläge in typischen Branchen
Detailhandel: Nacht 50%, Sonntag 50%–100% (je nach GAV)
Bau (LMV): Nacht 25–50% je nach Dauer, Überstunden extra
Gesundheitswesen: Nacht 25–30%, Sonntag 50–100%
Transport/Logistik: Nacht 25–50%, Wochenende 50–100%
GAV-Sätze übersteigen immer das gesetzliche Minimum — prüfen Sie Ihren GAV.
Bewilligungspflicht und SECO
Nacht- und Sonntagsarbeit in der Schweiz ist grundsätzlich verboten (ArG Art. 16, 18). Ausnahmen gelten für Berufe mit betrieblicher Notwendigkeit. Die Bewilligung erteilt:
- Vorübergehende Nachtarbeit: Kantonale Arbeitsinspektorate
- Dauernde Nachtarbeit: SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft)
- Grundsätzlich ausgenommene Branchen: Medizin, Energie, Bäckereien, öffentlicher Verkehr
Häufige Fragen
ArG Art. 17b: Temporäre Nachtarbeit = 25% Lohnzuschlag. Dauernde Nachtarbeit = 10% Zeitzuschlag (Freizeit statt Geld). GAV können mehr vorsehen. Viele Branchen zahlen 30–50% Nachtzuschlag.
Gesetzliches Minimum: 50% Lohnzuschlag für bewilligte Sonntagsarbeit (ArG Art. 19 Abs. 3). Viele GAV sehen 100% vor. Beispiel: CHF 35/h Grundlohn + 50% = CHF 52,50/h an Sonntagen.
Es gibt keine gesetzliche Grenze in Tagen. Als Faustregel gilt: Regelmässige Nachtarbeit über einen längeren Zeitraum (mehrmals pro Woche, über Monate) gilt als dauernde Nachtarbeit → 10% Zeitzuschlag statt 25% Lohnzuschlag. Eine SECO-Bewilligung ist erforderlich.
10% Zeitzuschlag bedeutet: Für 100 geleistete Nachtstunden erhalten Sie zusätzlich 10 Stunden bezahlte Freizeit. Diese werden nicht in Geld ausbezahlt (ausser schriftliche Vereinbarung), sondern als Freizeit gewährt. Bei 80 Nachtstunden pro Monat = 8 Stunden Freizeit/Monat (ca. 1 Arbeitstag).
Ja — Nacht- und Sonntagszuschläge gehören zum massgebenden Lohn und sind AHV/IV/EO- und ALV-pflichtig. Sie sind auch steuerbar. Nur der reine Zeitzuschlag (10% dauernde Nachtarbeit als Freizeit) ist kein Lohn und daher nicht abgabepflichtig.