Nachtarbeit-Rechner Schweiz

Nacht- und Sonntagsarbeit-Zuschläge nach ArG berechnen — 25% Lohnzuschlag (temporär), 10% Zeitzuschlag (dauernde Nachtarbeit), 50% Sonntagszuschlag.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

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CHF/h
Ihr Basis-Bruttostundenlohn ohne Nachtarbeitszuschlag
Stunden
ArG-Nacht: 23:00–06:00 Uhr (7 Stunden). Achtung: ab 2 Nächten/Woche → dauernde Nachtarbeit
Nachtarbeitszuschlag pro Stunde?25% von CHF 35/h = CHF 8.75/hCHF 8.75
Effektiver Stundensatz (mit Zuschlag)CHF 43.75/h
Zuschlag total (20 Stunden)CHF 175
Basisentschädigung (ohne Zuschlag)CHF 700
Total Brutto (inkl. Zuschlag)CHF 875
Sozialabgaben AN (ca. 12,35%)?AHV/IV/EO/ALV Arbeitnehmeranteil. Nachtarbeitszuschläge sind sozialversicherungspflichtig.− CHF 108
Netto-Auszahlung (geschätzt)?Nach Abzug Sozialversicherungen (ohne Steueranzug)CHF 767
Hinweis ArG Art. 17bTemporäre Nachtarbeit = gelegentlich. Ab regelmässig: dauernde Nachtarbeit (10% Zeitzuschlag).

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CHF/h
Stundenlohn BasisCHF 35/h
Nachtschicht-Satz (inkl. Zuschlag)CHF 43.75/h
Sonntagssatz (inkl. Zuschlag)CHF 52.5/h
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Tagschicht (06–23 Uhr)
Nachtschicht (23–06 Uhr)
Sonntagsarbeit
Freier Tag
Wochentotal — Zuschlagsberechnung
Tagschichten
40 h
CHF 1'400
Nachtschichten
0 h
CHF 0 (+Zuschlag CHF 0)
Sonntagsarbeit
0 h
CHF 0 (+Zuschlag CHF 0)
Total Zuschläge
CHF 0
ArG Art. 17b + 19
Wochentotal Brutto
CHF 1'400
Netto ~CHF 1'227
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Profi Nachtarbeit — Jahresabrechnung & Gesundheitscheck

CHF
%
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Jahre

Monatliche Stundenverteilung

MonatTagstundenNachtstundenSonntagsstundenZuschlag
JanCHF 630
FebCHF 630
MärCHF 630
AprCHF 630
MaiCHF 630
JunCHF 630
JulCHF 630
AugCHF 630
SepCHF 630
OktCHF 630
NovCHF 630
DezCHF 630
Total/Jahr1248 h480 h192 hCHF 7'560
Monatliche Zuschläge (Nacht + Sonntag)
CHF 0CHF 315CHF 630JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Nachtzuschlag
Sonntagszuschlag
Jahres-Zuschlag Nacht
CHF 4'200
Jahres-Zuschlag Sonntag
CHF 3'360
Total Zuschläge/Jahr
CHF 7'560
Jahres-Bruttolohn gesamt
CHF 74'760
SV-Abzüge (~12,35%)
CHF 9'233
Netto-Schätzung
CHF 65'527

Gesundheits-Tracker (ArG Art. 17b Abs. 3)

Dauernde Nachtarbeit (ArG Art. 17b Abs. 2)
Geschätzte Nachtschichten/Jahr: 60 — Ab 25 Nächten/Jahr gilt dauernde Nachtarbeit (10% Zeitzuschlag statt Lohnzuschlag).
Gesundheitsuntersuchungspflicht: alle 3 Jahre auf Kosten des Arbeitgebers (ArG Art. 17b Abs. 3).
Vorteil Nacht+Sonntag vs. reine Tagarbeit: +CHF 7'560/Jahr dank 25% Nacht- und 50% Sonntagszuschlag.

Nachtarbeit in der Schweiz — rechtliche Grundlage

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) regelt Nacht- und Sonntagsarbeit detailliert. Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten und nur mit Bewilligung zulässig. Wer bewilligte Nachtarbeit leistet, hat Anspruch auf gesetzlich definierte Zuschläge.

ArG-Nacht: 23:00–06:00 Uhr (7 Stunden) ArG-Sonntag: 00:00–24:00 Uhr (+ kantonale Feiertage) Temporäre Nachtarbeit (ArG Art. 17b Abs. 1): → 25% Lohnzuschlag (Minimum) Dauernde Nachtarbeit (ArG Art. 17b Abs. 2): → 10% Zeitzuschlag als bezahlte Freizeit Sonntagsarbeit (ArG Art. 19 Abs. 3): → 50% Lohnzuschlag (Minimum)

Übersicht der Nachtarbeits-Regelungen

Temporäre Nachtarbeit (gelegentlich):
• 25% Lohnzuschlag auf den Bruttostundenlohn
• Bewilligung durch Kanton (kurze Dauer) oder SECO
• Maximale Dauer: bis zu 3 Monate/Jahr gilt als temporär

Dauernde Nachtarbeit (regelmässig):
• 10% Zeitzuschlag = bezahlte Freizeit (kein Geld)
• Gesundheitsuntersuchung alle 2 Jahre (AG-Kosten)
• SECO-Bewilligung erforderlich

Sonntagsarbeit:
• 50% Lohnzuschlag (gesetzliches Minimum)
• Viele GAV: 100% Zuschlag
• Bewilligungspflichtig

GAV-Zuschläge in typischen Branchen

Gastgewerbe (L-GAV): Nacht 25%, Sonntag 25% + Ferientage-Anrechnung
Detailhandel: Nacht 50%, Sonntag 50%–100% (je nach GAV)
Bau (LMV): Nacht 25–50% je nach Dauer, Überstunden extra
Gesundheitswesen: Nacht 25–30%, Sonntag 50–100%
Transport/Logistik: Nacht 25–50%, Wochenende 50–100%

GAV-Sätze übersteigen immer das gesetzliche Minimum — prüfen Sie Ihren GAV.

Bewilligungspflicht und SECO

Nacht- und Sonntagsarbeit in der Schweiz ist grundsätzlich verboten (ArG Art. 16, 18). Ausnahmen gelten für Berufe mit betrieblicher Notwendigkeit. Die Bewilligung erteilt:

  • Vorübergehende Nachtarbeit: Kantonale Arbeitsinspektorate
  • Dauernde Nachtarbeit: SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft)
  • Grundsätzlich ausgenommene Branchen: Medizin, Energie, Bäckereien, öffentlicher Verkehr

Häufige Fragen

ArG Art. 17b: Temporäre Nachtarbeit = 25% Lohnzuschlag. Dauernde Nachtarbeit = 10% Zeitzuschlag (Freizeit statt Geld). GAV können mehr vorsehen. Viele Branchen zahlen 30–50% Nachtzuschlag.

Gesetzliches Minimum: 50% Lohnzuschlag für bewilligte Sonntagsarbeit (ArG Art. 19 Abs. 3). Viele GAV sehen 100% vor. Beispiel: CHF 35/h Grundlohn + 50% = CHF 52,50/h an Sonntagen.

Es gibt keine gesetzliche Grenze in Tagen. Als Faustregel gilt: Regelmässige Nachtarbeit über einen längeren Zeitraum (mehrmals pro Woche, über Monate) gilt als dauernde Nachtarbeit → 10% Zeitzuschlag statt 25% Lohnzuschlag. Eine SECO-Bewilligung ist erforderlich.

10% Zeitzuschlag bedeutet: Für 100 geleistete Nachtstunden erhalten Sie zusätzlich 10 Stunden bezahlte Freizeit. Diese werden nicht in Geld ausbezahlt (ausser schriftliche Vereinbarung), sondern als Freizeit gewährt. Bei 80 Nachtstunden pro Monat = 8 Stunden Freizeit/Monat (ca. 1 Arbeitstag).

Ja — Nacht- und Sonntagszuschläge gehören zum massgebenden Lohn und sind AHV/IV/EO- und ALV-pflichtig. Sie sind auch steuerbar. Nur der reine Zeitzuschlag (10% dauernde Nachtarbeit als Freizeit) ist kein Lohn und daher nicht abgabepflichtig.

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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