Spesenrechner Schweiz

Spesenvergütung berechnen nach Schweizer Recht: Kilometergeld (CHF 0.76/km TCS), Verpflegungspauschalen nach ESTV und vollständige Gesamtabrechnung.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

Schnellrechner Schnelle Schatzung
km
Dienstliche Kilometer pro Abrechnungsperiode
TCS 2026: CHF 0.76/km für Privatfahrzeug im Dienst
Mte.
Abrechnungszeitraum in Monaten
Vergütung totalCHF 4'560
Steuerfreier AnteilCHF 4'200
Steuerpflichtiger AnteilCHF 360
Satz pro kmCHF 0.76
Kilometer total6'000 km

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Mehrtages-Reiseplaner

CHF/km
ESTV steuerlich anerkannt: CHF 0.70/km. TCS-Empfehlung: CHF 0.76/km.
Tag 1
km
CHF
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CHF
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CHF
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Tagessumme: CHF 0
Gesamte Kilometer0 km
Fahrtkosten (KM + ÖV)CHF 0
VerpflegungCHF 0
UnterkunftCHF 0
ParkierungCHF 0
SonstigesCHF 0
Total ReisespesenCHF 0
Anzahl Reisetage1
Durchschnitt pro TagCHF 0
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Jahresspesenzusammenfassung + Spesenreglement-Referenz

Pauschalspesen: vereinfachte Abrechnung ohne Belege
%
Für Steuerersparnisberechnung
km
Stk.
CHF
ESTV-Limit: CHF 35/Mahlzeit
Nächte
CHF
ESTV-Limit: CHF 170/Nacht
CHF
Fahrtkosten / Jahr (6000 km × CHF 0.7)CHF 4'200
Verpflegung / JahrCHF 5'808
Unterkunft / JahrCHF 9'000
Sonstiges / JahrCHF 2'400
Total JahresspesenCHF 21'408
Durchschnitt pro MonatCHF 1'784
Steuerersparnis (steuerfrei, 30%)CHF 6'422

ESTV-Limits 2026 (steuerlich anerkannt)

Kilometergeld: CHF 0.70/km (ESTV; TCS-Empfehlung CHF 0.76/km)
Mittagessen (effektiv): bis CHF 35/Mahlzeit
Mittagessen (Pauschal): CHF 15/Arbeitstag
Frühstück + Abendessen: CHF 35/Arbeitstag (Pauschal)
Unterkunft: bis CHF 170/Nacht
MWST-Pflicht: Spesen ≠ Umsatz, aber MWST auf Restaurantquittungen beachten

Spesenreglement — ESTV Musteransätze

SpesenkategoriePauschal/TagPro Jahr (22 Arbeitstage/Mt.)
MittagessenCHF 15CHF 3'960
Frühstück + Abendessen (Auswärts)CHF 35CHF 9'240
Fahrtkosten (50 km/Tag × 0.70)CHF 35CHF 9'240

Kantonale Besonderheiten

Zürich: Pauschalspesen bis CHF 3'600 Mittagessen + CHF 3'600 übrige steuerfrei
Bern: Individuelle Vereinbarungen möglich; Genehmigung durch KB Bern
Basel-Stadt: Spesenreglemente mit kantonaler Steuerverwaltung abzustimmen
Zug: Attraktiver Kanton: Pauschale bis CHF 5'000 steuerlich anerkannt (mit Reglement)
Genf: Französischsprachige Reglementvorlage beim SER-GE erhältlich
Waadt: Ähnlich GE; kantonale Genehmigung des Reglements empfohlen

Hinweis: Pauschalspesen müssen zwingend in einem von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigten Spesenreglement geregelt sein.

Schweizer Spesenrecht im Überblick

Spesen sind beruflich bedingte Auslagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zurückerstattet. In der Schweiz unterscheidet man zwischen effektiv vergüteten Spesen (Beleg erforderlich) und Pauschalspesen (pauschaler Betrag ohne Beleg). Beide Varianten sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.

Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) hat im Kreisschreiben Nr. 25 klare Pauschalen festgelegt, die ohne Belege anerkannt werden. Das TCS empfiehlt CHF 0.76/km als Kilometergeld — das ist der Satz, den die meisten Schweizer Unternehmen anwenden.

Kilometergeld — Sätze und Steuerfreiheit

KILOMETERGELD 2026 (TCS-Empfehlung): Personenwagen: CHF 0.76/km (Erstattung) Bundessteuer: CHF 0.70/km (steuerfreie Grenze) Motorrad: CHF 0.45/km Velo/E-Bike: CHF 0.25/km STEUERLICHE BEHANDLUNG: Bis CHF 0.70/km → steuerfrei (direkte Bundessteuer) Über CHF 0.70/km → steuerpflichtiger Lohn

Der Differenzbetrag zwischen dem Erstattungssatz und CHF 0.70/km muss im Lohnausweis als Lohnbestandteil aufgeführt werden. Bei CHF 0.76/km und 10000 km/Jahr ergibt das CHF 600 steuerpflichtigen Überschuss.

Verpflegungspauschalen nach ESTV

Pauschalen ohne Beleg (ESTV Kreisschreiben 25):
Mittag auswärts: CHF 30 pro Tag
Abend bei Übernachtung: CHF 30 pro Nacht
Kleinspesen-Pauschale: CHF 20 pro Tag

Beispiel 20 Reisetage:
Mittagessen: 20 × CHF 30 = CHF 600
Kleinspesen: 20 × CHF 20 = CHF 400
Total steuerfreie Pauschalen: CHF 1000

Spesenreglement — Wann notwendig?

Ein von der kantonalen Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement ist empfehlenswert wenn:

  • Pauschalspesen ausbezahlt werden (nicht belegt)
  • Der Spesenbetrag CHF 50000/Jahr übersteigt
  • Repräsentationsspesen oder Autospesenpauschalen vorliegen

Ohne genehmigtes Reglement riskiert der Arbeitgeber, dass Spesen als Lohn nachversteuert werden — mit Zinsen und Bussen.

Häufige Fragen

Selbständig Erwerbende können die tatsächlichen Fahrzeugkosten als Geschäftsaufwand abziehen — entweder die effektiven Kosten (Benzin, Unterhalt, Abschreibung) oder den Pauschalbetrag von CHF 0.70/km. Der TCS-Satz von CHF 0.76/km gilt nur im Angestelltenverhältnis als Richtwert.

Kilometergeld bis CHF 0.70/km kommt in Ziffer 13.1 des Lohnausweises (effektive Reisespesen) und ist steuerfrei. Der Betrag über CHF 0.70/km wird als Lohnbestandteil in Ziffer 1 aufgeführt und unterliegt AHV-Beiträgen und Einkommenssteuer.

Die ESTV-Pauschalen (CHF 30 Mittag, CHF 30 Abend, CHF 20 Kleinspesen) gelten für die direkte Bundessteuer. Die Kantone akzeptieren in der Regel dieselben Ansätze, können aber im Rahmen eines genehmigten Spesenreglements abweichende Beträge erlauben. Genehmigung beim kantonalen Steueramt beantragen.

Hotelkosten werden in der Schweiz grundsätzlich effektiv erstattet — gegen Originalbeleg. Eine Übernachtungspauschale (ohne Hotel) ist möglich, wenn ein genehmigtes Spesenreglement dies vorsieht (typisch: CHF 100–180/Nacht je nach Kanton und Branche).

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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