Spesenrechner Schweiz
Spesenvergütung berechnen nach Schweizer Recht: Kilometergeld (CHF 0.76/km TCS), Verpflegungspauschalen nach ESTV und vollständige Gesamtabrechnung.
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Jahresspesenzusammenfassung + Spesenreglement-Referenz
ESTV-Limits 2026 (steuerlich anerkannt)
Spesenreglement — ESTV Musteransätze
| Spesenkategorie | Pauschal/Tag | Pro Jahr (22 Arbeitstage/Mt.) |
|---|---|---|
| Mittagessen | CHF 15 | CHF 3'960 |
| Frühstück + Abendessen (Auswärts) | CHF 35 | CHF 9'240 |
| Fahrtkosten (50 km/Tag × 0.70) | CHF 35 | CHF 9'240 |
Kantonale Besonderheiten
Hinweis: Pauschalspesen müssen zwingend in einem von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigten Spesenreglement geregelt sein.
Schweizer Spesenrecht im Überblick
Spesen sind beruflich bedingte Auslagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zurückerstattet. In der Schweiz unterscheidet man zwischen effektiv vergüteten Spesen (Beleg erforderlich) und Pauschalspesen (pauschaler Betrag ohne Beleg). Beide Varianten sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) hat im Kreisschreiben Nr. 25 klare Pauschalen festgelegt, die ohne Belege anerkannt werden. Das TCS empfiehlt CHF 0.76/km als Kilometergeld — das ist der Satz, den die meisten Schweizer Unternehmen anwenden.
Kilometergeld — Sätze und Steuerfreiheit
Der Differenzbetrag zwischen dem Erstattungssatz und CHF 0.70/km muss im Lohnausweis als Lohnbestandteil aufgeführt werden. Bei CHF 0.76/km und 10000 km/Jahr ergibt das CHF 600 steuerpflichtigen Überschuss.
Verpflegungspauschalen nach ESTV
Mittag auswärts: CHF 30 pro Tag
Abend bei Übernachtung: CHF 30 pro Nacht
Kleinspesen-Pauschale: CHF 20 pro Tag
Beispiel 20 Reisetage:
Mittagessen: 20 × CHF 30 = CHF 600
Kleinspesen: 20 × CHF 20 = CHF 400
Total steuerfreie Pauschalen: CHF 1000
Spesenreglement — Wann notwendig?
Ein von der kantonalen Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement ist empfehlenswert wenn:
- Pauschalspesen ausbezahlt werden (nicht belegt)
- Der Spesenbetrag CHF 50000/Jahr übersteigt
- Repräsentationsspesen oder Autospesenpauschalen vorliegen
Ohne genehmigtes Reglement riskiert der Arbeitgeber, dass Spesen als Lohn nachversteuert werden — mit Zinsen und Bussen.
Häufige Fragen
Selbständig Erwerbende können die tatsächlichen Fahrzeugkosten als Geschäftsaufwand abziehen — entweder die effektiven Kosten (Benzin, Unterhalt, Abschreibung) oder den Pauschalbetrag von CHF 0.70/km. Der TCS-Satz von CHF 0.76/km gilt nur im Angestelltenverhältnis als Richtwert.
Kilometergeld bis CHF 0.70/km kommt in Ziffer 13.1 des Lohnausweises (effektive Reisespesen) und ist steuerfrei. Der Betrag über CHF 0.70/km wird als Lohnbestandteil in Ziffer 1 aufgeführt und unterliegt AHV-Beiträgen und Einkommenssteuer.
Die ESTV-Pauschalen (CHF 30 Mittag, CHF 30 Abend, CHF 20 Kleinspesen) gelten für die direkte Bundessteuer. Die Kantone akzeptieren in der Regel dieselben Ansätze, können aber im Rahmen eines genehmigten Spesenreglements abweichende Beträge erlauben. Genehmigung beim kantonalen Steueramt beantragen.
Hotelkosten werden in der Schweiz grundsätzlich effektiv erstattet — gegen Originalbeleg. Eine Übernachtungspauschale (ohne Hotel) ist möglich, wenn ein genehmigtes Spesenreglement dies vorsieht (typisch: CHF 100–180/Nacht je nach Kanton und Branche).