Mietzinsrechner Schweiz (Referenzzinssatz)
Mietzinsanpassung nach Referenzzinssatz berechnen — OR Art. 269a, Formel: 3% pro Viertelprozent + 40% LIK + Kostenpauschale. Mit Referenzzinssatz-Historie.
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LIK-Einfluss auf Mietzinsanpassung
Wie die Teuerung (LIK) Ihren Senkungsanspruch aus dem Referenzzinssatz reduziert — visualisiert über verschiedene LIK-Szenarien.
LIK-Teuerung: Einfluss auf Netto-Senkungsanspruch
Basis: Referenzzins-Differenz 0.25%, Kostenpauschale 0.5%. Grün = Mieter profitiert. Rot = LIK-Anteil übersteigt Senkung.
Mehrjahres-Mietzinsprojektion
Wie entwickelt sich Ihr Mietzins über die nächsten Jahre — aus Mieter- und Vermietersicht.
| Jahr | Ref.zins | Senkungsrecht | Netto-Änderung | Mietzins |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 1.5% | -CHF 54 | -CHF 34 | CHF 1'766 |
| 2027 | 1.5% | — | ±0 | CHF 1'766 |
| 2028 | 1.5% | — | ±0 | CHF 1'766 |
| 2029 | 1.5% | — | ±0 | CHF 1'766 |
| 2030 | 1.5% | — | ±0 | CHF 1'766 |
| Zusammenfassung | -CHF 34 total | CHF 1'766 | ||
Projektion basiert auf Szenario-Annahmen. Tatsächliche Entwicklung abhängig von BWO-Publikationen. Keine Rechtsberatung — für verbindliche Angaben Mieterverband konsultieren.
Drei Berechnungsszenarien für Mietzinsanpassungen
- Mietzinssenkung: Für Mieter — berechnet den Anspruch auf Mietzinssenkung wenn der Referenzzinssatz gesunken ist
- Mietzinserhöhung: Für Vermieter und Mieter — zeigt die zulässige Erhöhung bei gestiegenem Referenzzinssatz
- Referenzzinssatz-Historie: Übersicht der quartalsweisen Entwicklung seit 2024 und die Berechnungsformel
Die Formel nach OR Art. 269a
Referenzzinssatz Schweiz — Entwicklung 2024–2026
- Januar 2024: 2.0% (historischer Anstieg)
- März 2024: 1.75% (erste Senkung)
- Dezember 2024: 1.75%
- Juli 2025: 1.5% (zweite Senkung)
- Januar 2026: 1.5% (aktuell)
Rechenbeispiel
Aktueller Mietzins: CHF 1950/Mt.
Referenzzins bei Abschluss: 2.0% (Jan 2024)
Aktueller Referenzzins: 1.5% (Jan 2026)
Differenz: 0.5% = 2 Viertelprozent-Schritte
Senkung aus Referenzzins: CHF 1950 × 2 × 3% = CHF 117/Mt.
LIK-Teuerung: 6%, Vermieter behält 40%: CHF 1950 × 6% × 40% = CHF 46.80
Netto-Senkungsanspruch: CHF 117 − CHF 46.80 = CHF 70.20/Mt.
Neuer Mietzins: CHF 1879.80/Mt.
Jahresersparnis: CHF 842.40
Häufige Fragen zum Mietzinsrechner
Lehnt der Vermieter die Senkung ab oder antwortet nicht innert 30 Tagen, kann der Mieter beim zuständigen Schlichtungsamt Klage einreichen. Das Verfahren ist kostenlos. Das Schlichtungsamt vermittelt zwischen den Parteien. Kommt keine Einigung zustande, wird der Fall an das Mietgericht weitergeleitet. Rechtlich gesehen haben Mieter bei gesunkenem Referenzzins starke Positionen.
Nein. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn der Referenzzinssatz gestiegen ist oder wenn der Vermieter gestiegene Kosten (LIK-Anteil, belegte Unterhaltskosten) geltend machen kann. Eine Erhöhung trotz gesunkenem Referenzzins ist missbräuchlich (OR Art. 269) und kann beim Schlichtungsamt angefochten werden.
Der Referenzzinssatz gilt grundsätzlich für Wohn- und Geschäftsmieten. Für Gewerbemieten können die Parteien jedoch in gewissen Grenzen abweichende Vereinbarungen treffen. Bei indexierten Gewerbemieten wird oft der LIK direkt als Anpassungsbasis verwendet, ohne den Referenzzinssatz. Das Mietrecht unterscheidet zwischen Wohnraum- und Geschäftsraummiete in einigen Punkten.
Der Mietzins (Nettomiete) ist der eigentliche Mietpreis ohne Nebenkosten. Die Bruttomiete umfasst den Nettomietzins plus Nebenkostenakonto (Heizung, Warmwasser, Allgemeinstrom etc.). Mietzinsanpassungen nach Referenzzinssatz beziehen sich auf den Nettomietzins. Nebenkosten werden separat auf Basis der tatsächlichen Kosten abgerechnet.