Doppelbesteuerung Rechner Schweiz

Doppelbesteuerung berechnen für Schweizer Steuerresidenten mit Einkünften aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, UK oder USA.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

CHF
Auslandseinkommen (Deutschland)CHF 80'000
Steuer Schweiz (Satz)?Geschätzter Schweizer Steuersatz inkl. Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.CHF 9'200 (11,50 %)
Steuer Deutschland (geschätzt)CHF 20'800 (26,00 %)
Anrechnung (credit method)?Die ausländische Steuer wird auf die Schweizer Steuer angerechnet — bis maximal zum Schweizer Steuerbetrag.CHF 9'200
Effektive CH-Steuer (nach DBA)CHF 0
Effektive Gesamtbelastung26,00 %
Nettoeinkommen (geschätzt)CHF 59'200

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Wie benutze ich den Doppelbesteuerung-Rechner?

Wählen Sie den Tab für Ihre Einkunftsart: Einkommen aus ausländischer Arbeitstätigkeit, Dividenden und Zinsen aus ausländischen Wertschriften oder Renten aus dem Ausland. Geben Sie den Betrag, den Quellenstaat und Ihren Wohnkanton ein.

  • Quellenstaat: Das Land, in dem das Einkommen erzielt wird (DE, AT, FR, IT, UK, USA)
  • Anrechnungsmethode: Ausländische Steuer wird auf Schweizer Steuer angerechnet (DE, AT, UK, USA)
  • Freistellungsmethode: Ausländisches Einkommen ist in CH steuerfrei (FR, IT — mit Progressionsvorbehalt)
  • DBA-Sätze: Quellensteuer auf Dividenden meist 15%, Zinsen oft 0% gemäss DBA
Rechenbeispiel: Dividenden aus Deutschland (CHF 10000)

Deutsches Inlandssatz: 26,375% (Abgeltungsteuer + SolZ)
DBA-Satz CH-DE: 15%
Einbehaltene Quellensteuer: CHF 1500
Rückforderbar: CHF 1138 (Differenz)
Schweizer Steuer (nach Anrechnung): ca. CHF 0–200
Effektive Belastung: ca. 15–17%

Hinweis: Alle Berechnungen sind Schätzungen. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Ihrem Gesamteinkommen, Zivilstand, Abzügen und dem kantonalen Steuersatz ab. Konsultieren Sie für eine verbindliche Berechnung einen Steuerberater.

DBA Schweiz — Überblick der wichtigsten Abkommen

Die Schweiz hat mit über 100 Ländern DBAs abgeschlossen. Die wichtigsten für in der Schweiz wohnhafte Personen mit ausländischen Einkünften:

DBA Schweiz-Deutschland (SR 0.672.913.62)

Methode: Anrechnungsmethode. Einkommen aus Deutschland ist in der Schweiz steuerbar, die in Deutschland bezahlte Steuer wird angerechnet. Dividenden: Max. 15% Quellensteuer (Deutschland erhebt 26,375% — Differenz rückforderbar beim BZSt). Zinsen: 0% Quellensteuer gemäss DBA. Renten: Staatliche DRV-Renten werden in Deutschland besteuert (nicht in der Schweiz).

DBA Schweiz-Österreich (SR 0.672.916.31)

Methode: Anrechnungsmethode. Dividenden: 15% Quellensteuer (Österreich: KESt 27,5% — Differenz rückforderbar beim BMF). Zinsen: 0% gemäss DBA.

DBA Schweiz-Frankreich (SR 0.672.934.91)

Methode: Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt. Einkommen aus Frankreich ist in der Schweiz steuerfrei, erhöht aber den Progressionssteuersatz. Dividenden: 15% Quellensteuer.

DBA Schweiz-USA (SR 0.672.933.61)

Methode: Anrechnungsmethode. Dividenden: 15% Quellensteuer (Standard), 5% für qualifizierte Beteiligungen. Zinsen: 0% gemäss DBA. Hinweis: US-Bürger unterliegen der US-Steuerpflicht weltweit (FATCA/FBAR).

Wichtige Begriffe

  • Quellensteuer (Quellenstaat): Steuer, die das Land der Einkommensquelle direkt einbehält
  • Anrechnung: Ausländische Steuer wird auf CH-Steuer angerechnet — kein vollständiger Erlass
  • Freistellung: Ausländisches Einkommen ist in CH steuerbefreit
  • Progressionsvorbehalt: Freigestellte Einkünfte erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen
  • ESTV: Eidgenössische Steuerverwaltung — zuständig für Rückforderungen ausländischer Quellensteuern

Rückforderung ausländischer Quellensteuern

Wenn ein Quellenstaat mehr Steuer einbehält als das DBA erlaubt, kann der Überschuss zurückgefordert werden. Dies geschieht direkt beim Steuerverwaltung des Quellenstaates (nicht via ESTV). Verjährungsfristen: meist 3–5 Jahre. Relevante Formulare:

  • Deutschland: Formular ZS-QU 1/2 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Österreich: Formular ZS-RD 1 beim Bundesministerium für Finanzen (BMF)
  • USA: Form 1040-NR oder Form 1042-S
  • Frankreich: Cerfa-Formular bei der Direction des Impôts

Für den separaten Rechner zur Rückforderung ausländischer Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen: Quellensteuer-Rückforderungs-Rechner.

Häufige Fragen zur Doppelbesteuerung Schweiz

Ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) ist ein Staatsvertrag, der verhindert, dass dasselbe Einkommen in zwei Ländern vollständig besteuert wird. Er legt fest, welches Land das primäre Besteuerungsrecht hat und wie die Entlastung erfolgt — durch Anrechnung oder Freistellung.

Anrechnungsmethode: Ausländisches Einkommen ist in CH steuerbar, aber die ausländische Steuer wird bis zur Höhe der CH-Steuer angerechnet. Freistellungsmethode: Ausländisches Einkommen ist in CH steuerbefreit, erhöht aber den Steuersatz (Progressionsvorbehalt).

DBA-Satz: max. 15%. Deutscher Inlandssatz: 26,375%. Die Differenz (~11%) kann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zurückgefordert werden. Frist: 4 Jahre. Formular: ZS-QU 1 (natürliche Personen) oder ZS-QU 2 (Kapitalgesellschaften).

Staatliche DRV-Renten: Gemäss DBA DE-CH sind diese in Deutschland steuerpflichtig, nicht in der Schweiz. Sie müssen aber dennoch als steuerbefreites Einkommen deklariert werden (Progressionsvorbehalt). Betriebliche und private Renten: Kann je nach DBA-Artikel anders geregelt sein.

Die Rückforderung erfolgt direkt beim Steuerverwaltung des Quellenstaates (nicht via ESTV). Benötigt wird: Wohnsitzbescheinigung (Ansässigkeitsbescheinigung) der Schweizer Steuerbehörde sowie das entsprechende Antragsformular des Quellenstaates. Verjährungsfristen beachten (meist 3–5 Jahre).

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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