Erbvorbezug Rechner Schweiz

Erbvorbezug berechnen: Steuerfolgen nach Kanton, Auswirkung auf Erbanteil und Pflichtteil-Prüfung nach ZGB Art. 626ff.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

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CHF
Schenkungsbetrag (Erbvorbezug)CHF 100'000
Steuerliche Situation?Die Schweiz kennt keine Bundesschenkungssteuer. Die kantonalen Regelungen variieren stark.Zürich: Kinder sind von Schenkungssteuer befreit.
Geschätzte SchenkungssteuerKeine (0)
Nettobetrag beim EmpfängerCHF 100'000
Ausgleichungspflicht (ZGB Art. 626)?Erbvorbezüge werden bei der Erbteilung auf den Erbanteil angerechnet (Ausgleichungspflicht), sofern nicht ausdrücklich davon befreit.Ja — bei Ausgleichung auf Nachlassanteil anzurechnen
HinweisKeine Bundesschenkungssteuer in der Schweiz

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CHF
CHF
Wird bei Ausgleichung dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet
Kinder
Ausgleichungsmasse?Nachlass + Vorbezug (ZGB Art. 626)CHF 750'000
Erbteil pro KindCHF 250'000
Erbschaft-Auszahlung (Kind mit Vorbezug)CHF 100'000
Effektiver Gesamterhalt (Kind mit Vorbezug)CHF 250'000
Erbschaft-Auszahlung (andere Kinder)CHF 250'000
DifferenzKeine Ungleichheit
Gesamterhalt nach Ausgleichung (ZGB Art. 626)
Kind 1 (mit Vorbezug)Effektiv totalCHF 250'000CHF 150'000 Vorbezug + CHF 100'000 ErbschaftAndere Kinder(ohne Vorbezug)CHF 250'000CHF 250'000 Erbschaft
Ausgleichungsmasse: CHF 750'000 | Erbteil pro Kind: CHF 250'000Alle Kinder erhalten gleich viel ✓
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CHF
Kinder und Erbvorbezuge
NameVorbezug CHFJahrSteuerErbschaftEffektiv Total
FreiCHF 193'333CHF 343'333
FreiCHF 263'333CHF 343'333
FreiCHF 343'333CHF 343'333
Erbvorbezug-Timeline
202020212022202320242025Kind 1: CHF 150'000Kind 2: CHF 80'000
Ausgleichungsmasse
CHF 1'030'000
Erbteil pro Kind
CHF 343'333
Gesamte Erbvorbezuge
CHF 230'000
Gesamte Steuer
Steuerfrei
Pflichtteil pro Kind
CHF 171'667
Freie Quote
CHF 515'000

So verwenden Sie den Erbvorbezug-Rechner

Der Rechner hat drei Tabs, die verschiedene Aspekte des Erbvorbezugs beleuchten:

  • Steuerfolgen: Schenkungssteuer nach Kanton und Empfänger — die meisten Kantone befreien Kinder vollständig.
  • Erbanteil-Auswirkung: Wie verändert der Erbvorbezug die späteren Erbteile durch die Ausgleichungspflicht (ZGB Art. 626)?
  • Pflichtteil: Verletzt der Erbvorbezug den Pflichtteil der übrigen Erben? Wie gross ist die freie Quote?

Rechtliche Grundlagen: ZGB Art. 626ff.

Das Schweizer Erbrecht regelt den Erbvorbezug in mehreren Artikeln des Zivilgesetzbuches (ZGB):

  • Art. 626 ZGB: Ausgleichungspflicht — Zuwendungen zu Lebzeiten werden bei der Erbteilung angerechnet, sofern der Erblasser nichts anderes verfügt.
  • Art. 527 ZGB: Ausgleichung bei der Pflichtteilsberechnung — auch Schenkungen der letzten 5 Jahre (oder früher bei Umgehungsabsicht) werden dem Nachlass hinzugerechnet.
  • Art. 471 ZGB (nach Reform 2023): Pflichtteil — Kinder: 1/2 des gesetzlichen Anteils; Ehegatten: 1/2 des gesetzlichen Anteils; Eltern: kein Pflichtteil mehr.
  • Art. 522 ZGB: Herabsetzungsklage — Pflichtteilsberechtigte können pflichtteilsverletzende Zuwendungen gerichtlich anfechten.

Schenkungssteuer nach Kanton (Übersicht)

In der Schweiz erheben fast alle Kantone keine Schenkungssteuer für direkte Nachkommen (Kinder, Grosskinder). Folgende Kantone bilden Ausnahmen mit reduzierten Sätzen für Kinder:

  • Waadt (VD): ca. 3.5% für direkte Nachkommen
  • Neuenburg (NE): ca. 3.0% für direkte Nachkommen
  • Tessin (TI): ca. 2.0% für direkte Nachkommen
  • Jura (JU): ca. 2.0% für direkte Nachkommen
  • Alle anderen Kantone: 0% für Kinder

Für Dritte (nicht verwandte Personen) können die kantonalen Steuersätze 15–40% betragen. Eine professionelle Steuerberatung ist in solchen Fällen unerlässlich.

Rechenbeispiel Erbvorbezug

Ausgangslage: Elternteil mit 3 Kindern, Nachlass CHF 600000
Erbvorbezug CHF 150000 an Kind 1 (Wohnsitz ZH — keine Schenkungssteuer)

Ausgleichungsmasse: CHF 600000 + CHF 150000 = CHF 750000
Erbanteil pro Kind (1/3): CHF 250000

Auszahlung Kind 1: CHF 250000 − CHF 150000 (Anrechnung) = CHF 100000
Auszahlung Kind 2 + 3: je CHF 250000

Gesamterhalt Kind 1: CHF 150000 (Vorbezug) + CHF 100000 = CHF 250000
Alle Kinder erhalten gleich viel — die Ausgleichung funktioniert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Erbvorbezug wird auf den späteren Erbteil angerechnet (Ausgleichungspflicht nach ZGB Art. 626). Eine reine Schenkung kann vom Erblasser ausdrücklich von der Ausgleichungspflicht befreit werden — der Empfänger behält dann mehr als sein Erbteil (max. bis zur freien Quote).

Für die Übertragung von Immobilien ist zwingend eine öffentliche Beurkundung notwendig. Bei Geldschenkungen empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, der festhält, ob es sich um einen Erbvorbezug (mit Ausgleichungspflicht) oder eine Schenkung (ohne) handelt. Ohne klare Dokumentation kann es zu Streitigkeiten bei der Erbteilung kommen.

Pflichtteilsberechtigte Erben können eine Herabsetzungsklage erheben (ZGB Art. 522), wenn Schenkungen den Pflichtteil verletzen. Frist: 2 Jahre nach Kenntnis der Verletzung, max. 10 Jahre nach dem Erbfall. Schenkungen der letzten 5 Lebensjahre werden dabei dem Nachlass hinzugerechnet.

Seit 1. Januar 2023: Pflichtteil der Kinder auf 1/2 des gesetzlichen Anteils reduziert (vorher 3/4). Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Ehegattenpflichtteil bleibt 1/2 des gesetzlichen Anteils. Die freie Quote ist dadurch grösser geworden.

Nein, grundsätzlich wird der Erbvorbezug nominal (ohne Zins) angerechnet. Die Parteien können jedoch vertraglich vereinbaren, dass eine Verzinsung oder Wertanpassung (Indexierung) erfolgt. Bei Immobilien ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Zuwendung relevant.

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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