Erbvorbezug Rechner Schweiz
Erbvorbezug berechnen: Steuerfolgen nach Kanton, Auswirkung auf Erbanteil und Pflichtteil-Prüfung nach ZGB Art. 626ff.
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| Name | Vorbezug CHF | Jahr | Steuer | Erbschaft | Effektiv Total | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Frei | CHF 193'333 | CHF 343'333 | ||||
| Frei | CHF 263'333 | CHF 343'333 | ||||
| Frei | CHF 343'333 | CHF 343'333 |
So verwenden Sie den Erbvorbezug-Rechner
Der Rechner hat drei Tabs, die verschiedene Aspekte des Erbvorbezugs beleuchten:
- Steuerfolgen: Schenkungssteuer nach Kanton und Empfänger — die meisten Kantone befreien Kinder vollständig.
- Erbanteil-Auswirkung: Wie verändert der Erbvorbezug die späteren Erbteile durch die Ausgleichungspflicht (ZGB Art. 626)?
- Pflichtteil: Verletzt der Erbvorbezug den Pflichtteil der übrigen Erben? Wie gross ist die freie Quote?
Rechtliche Grundlagen: ZGB Art. 626ff.
Das Schweizer Erbrecht regelt den Erbvorbezug in mehreren Artikeln des Zivilgesetzbuches (ZGB):
- Art. 626 ZGB: Ausgleichungspflicht — Zuwendungen zu Lebzeiten werden bei der Erbteilung angerechnet, sofern der Erblasser nichts anderes verfügt.
- Art. 527 ZGB: Ausgleichung bei der Pflichtteilsberechnung — auch Schenkungen der letzten 5 Jahre (oder früher bei Umgehungsabsicht) werden dem Nachlass hinzugerechnet.
- Art. 471 ZGB (nach Reform 2023): Pflichtteil — Kinder: 1/2 des gesetzlichen Anteils; Ehegatten: 1/2 des gesetzlichen Anteils; Eltern: kein Pflichtteil mehr.
- Art. 522 ZGB: Herabsetzungsklage — Pflichtteilsberechtigte können pflichtteilsverletzende Zuwendungen gerichtlich anfechten.
Schenkungssteuer nach Kanton (Übersicht)
In der Schweiz erheben fast alle Kantone keine Schenkungssteuer für direkte Nachkommen (Kinder, Grosskinder). Folgende Kantone bilden Ausnahmen mit reduzierten Sätzen für Kinder:
- Waadt (VD): ca. 3.5% für direkte Nachkommen
- Neuenburg (NE): ca. 3.0% für direkte Nachkommen
- Tessin (TI): ca. 2.0% für direkte Nachkommen
- Jura (JU): ca. 2.0% für direkte Nachkommen
- Alle anderen Kantone: 0% für Kinder
Für Dritte (nicht verwandte Personen) können die kantonalen Steuersätze 15–40% betragen. Eine professionelle Steuerberatung ist in solchen Fällen unerlässlich.
Rechenbeispiel Erbvorbezug
Erbvorbezug CHF 150000 an Kind 1 (Wohnsitz ZH — keine Schenkungssteuer)
Ausgleichungsmasse: CHF 600000 + CHF 150000 = CHF 750000
Erbanteil pro Kind (1/3): CHF 250000
Auszahlung Kind 1: CHF 250000 − CHF 150000 (Anrechnung) = CHF 100000
Auszahlung Kind 2 + 3: je CHF 250000
Gesamterhalt Kind 1: CHF 150000 (Vorbezug) + CHF 100000 = CHF 250000
Alle Kinder erhalten gleich viel — die Ausgleichung funktioniert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Erbvorbezug wird auf den späteren Erbteil angerechnet (Ausgleichungspflicht nach ZGB Art. 626). Eine reine Schenkung kann vom Erblasser ausdrücklich von der Ausgleichungspflicht befreit werden — der Empfänger behält dann mehr als sein Erbteil (max. bis zur freien Quote).
Für die Übertragung von Immobilien ist zwingend eine öffentliche Beurkundung notwendig. Bei Geldschenkungen empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, der festhält, ob es sich um einen Erbvorbezug (mit Ausgleichungspflicht) oder eine Schenkung (ohne) handelt. Ohne klare Dokumentation kann es zu Streitigkeiten bei der Erbteilung kommen.
Pflichtteilsberechtigte Erben können eine Herabsetzungsklage erheben (ZGB Art. 522), wenn Schenkungen den Pflichtteil verletzen. Frist: 2 Jahre nach Kenntnis der Verletzung, max. 10 Jahre nach dem Erbfall. Schenkungen der letzten 5 Lebensjahre werden dabei dem Nachlass hinzugerechnet.
Seit 1. Januar 2023: Pflichtteil der Kinder auf 1/2 des gesetzlichen Anteils reduziert (vorher 3/4). Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Ehegattenpflichtteil bleibt 1/2 des gesetzlichen Anteils. Die freie Quote ist dadurch grösser geworden.
Nein, grundsätzlich wird der Erbvorbezug nominal (ohne Zins) angerechnet. Die Parteien können jedoch vertraglich vereinbaren, dass eine Verzinsung oder Wertanpassung (Indexierung) erfolgt. Bei Immobilien ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Zuwendung relevant.