Handänderungssteuer Rechner

Handänderungssteuer beim Immobilienkauf nach Kanton berechnen — nicht alle Kantone erheben diese Steuer.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

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CHF
Steuersatz1.8%
Handänderungssteuer TotalCHF 14'400
ZahltKäufer
HinweisKäufer zahlt. Gemeindezuschlag möglich.
Zusätzlich?Diese sind kantonal geregelt und kommen zur Handänderungssteuer hinzuGrundbuchgebühren + ggf. Notarkosten beachten

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CHF
KaufpreisCHF 800'000
Kantone OHNE Handanderungssteuer12 von 26
Gunstigste Kantone mit SteuerCHF 8'000
Teuerste KantoneCHF 26'400
Ersparnis durch KantonswahlCHF 18'400
Handanderungssteuer-Belastung (Kantone mit Steuer)
SchaffhausenCHF 8'000 (1%)St. GallenCHF 8'000 (1%)ThurgauCHF 8'000 (1%)WallisCHF 8'000 (1%)FreiburgCHF 12'000 (1.5%)BernCHF 14'400 (1.8%)App. ARCHF 16'000 (2%)TessinCHF 16'000 (2%)SolothurnCHF 17'600 (2.2%)WaadtCHF 17'600 (2.2%)Basel-LandCHF 20'000 (2.5%)JuraCHF 20'000 (2.5%)GenfCHF 24'000 (3%)NeuenburgCHF 26'400 (3.3%)12 Kantone ohne Handanderungssteuer: Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Basel-Stadt, App. AI, Graubünden, Aargau
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Kaufer vs. Verkaufer Analyse + Gesamtnebenkosten
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Gesamtkosten fur den Kaufer
KaufpreisCHF 800'000
Handanderungssteuer (Kaeufer-Anteil)CHF 14'400
Grundbuchgebühren (0.15%)CHF 1'200
Notarkosten (0.3%)CHF 2'400
Gesamtkosten KaeuferCHF 818'000
Nebenkosten-Quote2,25 %
Kanton BE: Gemeindeaufschlag möglich

Was ist die Handänderungssteuer?

Die Handänderungssteuer fällt bei jedem Grundstücks- oder Liegenschaftskauf an. Sie wird auf den Kaufpreis berechnet und ist kantonal unterschiedlich. Etwa die Hälfte der Schweizer Kantone hat diese Steuer abgeschafft.

Kantone mit und ohne Handänderungssteuer

MIT Handänderungssteuer (Auswahl): BE: 1.8% | FR: 1.5% | SO: 2.2% BL: 2.5% | SH: 1.0% | SG: 1.0% TG: 1.0% | TI: 2.0% | VD: 2.2% VS: 1.0% | NE: 3.3% | GE: 3.0% OHNE Handänderungssteuer: ZH, ZG, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, BS, AI, GR, AG

Gesamtkosten beim Immobilienkauf

Kaufpreis: CHF 800000 (Kanton BE)
Handänderungssteuer (1.8%): CHF 14400
Grundbuchgebühren (ca. 0.1-0.3%): CHF 800–2400
Notarkosten (ca. 0.1-0.5%): CHF 800–4000
Total Nebenkosten: ca. 2-5% des Kaufpreises

Häufige Fragen

Die Steuer wird bei der Grundbucheintragung fällig — also beim offiziellen Eigentumsübertrag. Nicht beim Abschluss des Vorvertrags. Zahlung ist meist eine Voraussetzung für die Eintragung.

Nein, die Handänderungssteuer ist nicht als Steuerabzug abziehbar. Sie wird aber zum Anschaffungswert der Liegenschaft addiert, was bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer reduziert (höhere Anlagekosten).

Das ist kantonal geregelt. In vielen Kantonen sind Schenkungen unter nahen Verwandten (Eltern-Kind, Ehepartner) befreit oder reduziert besteuert. Bei anderen Beschenkten kann die volle Steuer anfallen. Immer die kantonale Steuerverwaltung konsultieren.

Die Handänderungssteuer zahlt der Käufer beim Kauf. Die Grundstückgewinnsteuer zahlt der Verkäufer auf den erzielten Gewinn. Beide können beim gleichen Verkauf anfallen — aber von verschiedenen Parteien.

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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