Die Handänderungssteuer fällt bei jedem Grundstücks- oder Liegenschaftskauf an. Sie wird auf den Kaufpreis berechnet und ist kantonal unterschiedlich. Etwa die Hälfte der Schweizer Kantone hat diese Steuer abgeschafft.
Kaufpreis: CHF 800000 (Kanton BE) Handänderungssteuer (1.8%): CHF 14400 Grundbuchgebühren (ca. 0.1-0.3%): CHF 800–2400 Notarkosten (ca. 0.1-0.5%): CHF 800–4000 Total Nebenkosten: ca. 2-5% des Kaufpreises
Häufige Fragen
Die Steuer wird bei der Grundbucheintragung fällig — also beim offiziellen Eigentumsübertrag. Nicht beim Abschluss des Vorvertrags. Zahlung ist meist eine Voraussetzung für die Eintragung.
Nein, die Handänderungssteuer ist nicht als Steuerabzug abziehbar. Sie wird aber zum Anschaffungswert der Liegenschaft addiert, was bei einem späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer reduziert (höhere Anlagekosten).
Das ist kantonal geregelt. In vielen Kantonen sind Schenkungen unter nahen Verwandten (Eltern-Kind, Ehepartner) befreit oder reduziert besteuert. Bei anderen Beschenkten kann die volle Steuer anfallen. Immer die kantonale Steuerverwaltung konsultieren.
Die Handänderungssteuer zahlt der Käufer beim Kauf. Die Grundstückgewinnsteuer zahlt der Verkäufer auf den erzielten Gewinn. Beide können beim gleichen Verkauf anfallen — aber von verschiedenen Parteien.
Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.