Unfallversicherung Rechner (UVG)
UVG-Prämien berechnen: BU (Arbeitgeber) und NBU (Arbeitnehmer). Maximaler versicherter Lohn CHF 148200, SUVA-Risikoklassen, Deckungslücke und UVG-Zusatzversicherung — kostenlos.
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Unfallversicherung Schweiz — UVG und SUVA
Die obligatorische Unfallversicherung ist in der Schweiz im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Jeder Arbeitnehmende ist über den Arbeitgeber versichert — entweder bei der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) oder einem privaten Versicherer. Die Prämien werden zwischen Arbeitgeber (BU) und Arbeitnehmer (NBU) aufgeteilt.
Der versicherte Lohn ist nach oben begrenzt: Der maximale versicherte Jahreslohn beträgt CHF 148200 (per 2024). Liegt das Einkommen höher, klafft eine Deckungslücke — die durch eine UVG-Zusatzversicherung geschlossen werden kann.
BU und NBU — Prämienberechnung
Berufsunfallversicherung (BU)
Die BU-Prämie wird ausschliesslich vom Arbeitgeber bezahlt. Der Prämiensatz hängt von der SUVA-Risikoklasse des Betriebs ab:
- Büroarbeiten / Verwaltung: ca. 0.1–0.3% des versicherten Lohns
- Handel und Dienstleistungen: ca. 0.3–0.8%
- Handwerk und Gewerbe: ca. 0.8–2.5%
- Bau und Schwerstindustrie: ca. 2.5–5.0%
Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
Die NBU-Prämie trägt der Arbeitnehmer via Lohnabzug. Der NBU-Satz ist branchenunabhängig und beträgt bei der SUVA aktuell ca. 1.6–2.5% des versicherten Lohns (nach Risikoerfahrung des Kollektivs).
Formel: Jahresprämie = versicherter Jahreslohn × Prämiensatz
UVG-Leistungen im Überblick
Das UVG sieht folgende Leistungen vor:
- Heilungskosten: Ärztliche Behandlung, Spital, Medikamente, Rehabilitation — vollständig übernommen
- Taggeld: Ab 3. Tag 80% des versicherten Lohns (max. 80% von CHF 148200 = CHF 324.30/Tag)
- Invalidenrente: Bei bleibender Erwerbsunfähigkeit bis zu 80% des versicherten Lohns
- Hinterlassenenrente: Witwen/Witwer 40%, Waisen 15% pro Kind des versicherten Lohns
- Integritätsentschädigung: Einmalzahlung bei dauernder Körperschädigung (max. CHF 148200)
Deckungslücke und UVG-Zusatzversicherung
Bei einem Jahreslohn über CHF 148200 ist der überschiessende Teil nicht durch das UVG gedeckt. Die Deckungslücke berechnet sich als:
Deckungslücke = (tatsächlicher Lohn − CHF 148200) × 80%
Beispiel: Jahreslohn CHF 200000 → Deckungslücke beim Taggeld: (CHF 200000 − CHF 148200) × 80% = CHF 41440/Jahr (CHF 113.50/Tag).
Die UVG-Zusatzversicherung (UVG-Z) schliesst diese Lücke. Arbeitgeber bieten sie häufig als kollektive Lösung an — die Prämie ist oft durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer zu tragen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ohne UVG-Deckung übernimmt die Krankenversicherung (KVG) die Heilungskosten. Ein Taggeld gibt es nur, wenn eine separate Krankentaggeldversicherung besteht. Die KVG-Grundversicherung zahlt kein Taggeld. Deshalb ist für Selbstständige, Teilzeitbeschäftigte mit unter 8 Stunden/Woche und Nichterwerbstätige eine private Unfalldeckung über die KVG oder eine separate Police wichtig.
Unfälle müssen dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. Der Arbeitgeber meldet den Unfall innerhalb von 3 Tagen dem Versicherer. Bei einem Arztbesuch stellt der Arzt eine Unfallkostenrechnung direkt an den Versicherer. Bei schweren Unfällen mit Arbeitsunfähigkeit meldet der Arzt die Arbeitsunfähigkeit — der Versicherer zahlt ab dem 3. Tag Taggeld.
Der direkte Weg zur Arbeit und zurück gilt als Berufsunfall (BU) — die Kosten trägt der Arbeitgeber. Umwege (z.B. Einkaufen) fallen aus der BU-Deckung heraus und werden durch die NBU gedeckt. Kurze, übliche Unterbrüche auf dem Arbeitsweg (Tanken, kurzer Einkauf) werden in der Praxis oft noch als BU anerkannt.
Nein. Die NBU-Versicherung ist für alle Arbeitnehmenden mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber obligatorisch. Der Arbeitnehmer kann nicht auf die Deckung verzichten. Wer jedoch über die Krankenkasse bereits eine Unfalldeckung hat (z.B. bei sehr tiefem Pensum unter 8h/Woche), kann auf die NBU-Deckung der KVG verzichten und spart so die KVG-Unfallprämie (ca. 7–8% der KVG-Prämie).
Die NBU deckt grundsätzlich alle Freizeitunfälle inklusive Sport. Ausgenommen sind jedoch «gefährliche Sportarten» (gemäss UVG Art. 50): Extremsport wie Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen, Klettern in extremem Gelände (Niveau 5c+), Motorrennsport und ähnliches. Bei diesen Aktivitäten zahlt die NBU nur einen reduzierten Betrag oder gar nichts — eine private Sportversicherung ist für Extremsportler empfehlenswert.