BVG Vergleich-Rechner Schweiz
Vergleichen Sie Ihre Pensionskasse mit dem BVG-Minimum. Umwandlungssatz, Mindestzins 1.25%, Überobligatorium — wie gut ist Ihre PK wirklich?
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BVG — Die zweite Säule der Altersvorsorge
Das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) regelt die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Zusammen mit der AHV (1. Säule) soll sie 60–80% des letzten Lohns als Rente sichern.
Nicht alle PKs sind gleich gut. Der Umwandlungssatz (UWS) und der Zinssatz bestimmen massgeblich, wie viel Rente Sie erhalten. Ein UWS von 5.5% statt 6.8% bedeutet bei gleichen CHF 400000 Kapital CHF 5200 weniger Rente pro Jahr.
BVG-Schlüsselparameter 2026
- BVG-Mindestzins: 1.25% p.a.
- Umwandlungssatz BVG-Obligatorium: 6.8%
- Koordinationsabzug: CHF 25725
- BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22050
- Max. versicherter Lohn Obligatorium: CHF 62475
- Max. BVG-Lohn: CHF 88200
Rechenbeispiel: Rente bei CHF 400 000 PK-Kapital
BVG-Minimum UWS 6.8%: CHF 27 200/Jahr (CHF 2 267/Monat)
Viele PKs UWS 5.8%: CHF 23 200/Jahr (CHF 1 933/Monat)
Tiefe PK UWS 5.0%: CHF 20 000/Jahr (CHF 1 667/Monat)
Differenz 5.0% vs. 6.8%: CHF 7 200/Jahr weniger
Über 20 Rentnerjahre: CHF 144 000 weniger Gesamtrente!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der BVG-Mindestzins 2026 beträgt 1.25% p.a. Er ist der gesetzlich garantierte Minimalzins auf das BVG-Obligatorium. Viele PKs verzinsen höher (2–3%). Der Bundesrat legt ihn jährlich neu fest.
Der UWS bestimmt, welcher % des PK-Kapitals jährlich als Rente ausbezahlt wird. Gesetzliches BVG-Minimum: 6.8%. Bei CHF 400000 Kapital: 6.8% = CHF 27200/Jahr. Viele PKs wenden tiefere UWS im überobligatorischen Teil an.
Der gesetzliche UWS 6.8% gilt nur für das Obligatorium. Für höhere Lohnteile (Überobligatorium) ist der UWS frei und liegt oft bei 5.0–6.0%. Bei Gutver- dienern liegt der Grossteil im Überobligatorium — daher oft tieferer effektiver UWS.
Als Arbeitnehmer sind Sie an die PK Ihres Arbeitgebers gebunden. Beim Arbeitgeberwechsel wechseln Sie die PK automatisch. Das Kapital (Freizügigkeit) wird auf die neue PK übertragen.
Der Koordinationsabzug 2026 beträgt CHF 25725. Er wird vom Lohn abgezogen, damit AHV-versicherte Lohnteile nicht doppelt in die BVG einfliessen. Der "versicherte Lohn" = Jahreslohn minus CHF 25725.