EO-Rechner (Erwerbsersatz)
Erwerbsersatz (EO) berechnen für Militär-, Zivildienst und Zivilschutz: 80% des Einkommens, min. CHF 69/Tag, max. CHF 220/Tag (2026) + Kinderzulage.
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Was ist der Erwerbsersatz (EO)?
Die Erwerbsersatzordnung (EOG) schützt Personen, die wegen Militär- oder Zivildienstleistungen einen Erwerbsausfall erleiden. Der Erwerbsersatz (EO) berechnet sich nach dem Einkommen vor dem Dienst und beträgt 80% des massgebenden Tageseinkommens.
Finanziert wird die EO durch Lohnabzüge: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 0.225% des AHV-pflichtigen Lohns (Total 0.45%) in den EO-Fonds ein.
EO-Berechnung — Formel und Grenzen
Dienstarten und EO-Anspruch
Rekrutenschule (RS): ca. 18–21 Wochen
Wiederholungskurs (WK): 19 Tage/Jahr
Unteroffizier/Offizier: mehr Diensttage
Zivildienst:
Dauer: 1,5× ausstehende Militärpflicht
Typisch: 200–400 Tage gesamt
Zivilschutz:
Grundausbildung: ca. 5 Tage
Wiederholungskurse: 2–4 Tage/Jahr (bis Alter 40)
J+S (Jugend und Sport):
Leiterkurse: 5–10 Tage/Kurs
EO ab 5 Kurstagen
Wer zahlt — Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
In der Praxis zahlt in den meisten Fällen der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter und erhält die EO-Leistungen vom Ausgleichsfonds zurückerstattet. Das ist für Arbeitnehmer komfortabel — es entsteht keine Einkommenslücke. Aber:
- Kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung (ausser im OR Art. 324a)
- GAV (Gesamtarbeitsvertrag) oder Arbeitsvertrag regelt den Anspruch
- Bei keiner Fortzahlung: EO direkt an Arbeitnehmer
- Selbständige erhalten EO immer direkt
Wer bei keiner Lohnfortzahlung auf EO angewiesen ist, hat bei hohem Einkommen eine spürbare Einkommenslücke (max. CHF 220/Tag vs. höherem Tagesverdienst). Eine Taggeldversicherung schliesst diese Lücke.
Häufige Fragen
EO muss innerhalb von 5 Jahren ab Dienstende bei der AHV-Ausgleichskasse beantragt werden. Das Formular "Anmeldung zum Erwerbsersatz" (EO-Anmeldung) wird von der Militärverwaltung ausgestellt und an die Ausgleichskasse des Kantons weitergeleitet. Arbeitgeber können auch direkt die Anmeldung einreichen.
Ja — EO-Leistungen unterliegen der AHV (ca. 8.7% AN-Beitrag) und der Einkommenssteuer. Sie werden im Lohnausweis deklariert. Wird der Lohn voll weiterbezahlt (Arbeitgeber erhält EO), hat der Arbeitnehmer keine separate EO-Steuerpflicht — der Lohn ist bereits versteuert.
Kadersoldaten (Unteroffiziere, Offiziere) leisten mehr Diensttage, haben aber dieselbe EO-Berechnung: 80% des Tageseinkommens, max. CHF 220/Tag. Bei einem Einkommen von CHF 120000/Jahr wäre das Tages-EO: CHF 120000 ÷ 365 × 80% = CHF 263 → gedeckelt bei CHF 220. Die Lücke von CHF 43/Tag kann durch eine Taggeldversicherung abgedeckt werden.
Nein — Feuerwehrdienst ist kantonal geregelt und fällt nicht unter die eidgenössische Erwerbsersatzordnung (EOG). Die meisten Kantone haben eigene Regelungen für Feuerwehr-Soldentschädigungen. Diese variieren stark und werden kantonal oder gemeindlich finanziert. Bitte beim Kanton oder der Gemeinde nachfragen.
| Dienstart | Tage | Gesamt-EO | Total | Einkommenslücke |
|---|---|---|---|---|
Rekrutenschule 18 Wochen Grundausbildung | 126 | CHF 23'198 | CHF 23'198 | -CHF 5'799 |
Wiederholungskurs Jährlicher Militärdienst | 19 | CHF 3'498 | CHF 3'498 | -CHF 875 |
Langer WK (4 Wo.) Kaderausbildung / längerer WK | 28 | CHF 5'155 | CHF 5'155 | -CHF 1'289 |
Zivildienst Ziviler Ersatzdienst (1.5× Militärpflicht) | 300 | CHF 55'233 | CHF 55'233 | -CHF 13'808 |
Zivilschutz Grundausbildung / Kurs | 5 | CHF 921 | CHF 921 | -CHF 230 |
J+S Kurs Jugend+Sport Leiter-Ausbildung | 10 | CHF 1'841 | CHF 1'841 | -CHF 460 |