Pflegekosten Rechner Schweiz

Pflegeheimkosten nach BESA-Stufe berechnen — KVG-Beitrag, Selbstbehalt (max. CHF 23/Tag), Hotelleriekosten und Ergänzungsleistungen.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

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CHF/Tag
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Geschätzte Gesamtkosten pro Monat?Hotelleriekosten + Pflegekosten gesamt (KVG + Kanton + Selbstbehalt).CHF 8'056
KVG-Pflegebeitrag (Krankenkasse, Stufe 6)?CHF 9.6 × 6 Stufen = CHF 57.60/TagCHF 1'751
Ihr Anteil am KVG-Pflegebeitrag (max. CHF 23/Tag)?Bewohner zahlen maximal CHF 23/Tag des KVG-Pflegebeitrags.CHF 699
Kanton/Heimträger übernimmtCHF 1'052
Ihr monatlicher Selbstbehalt (vor EL)?Hotelleriekosten + Ihr KVG-Selbstbehalt.CHF 6'019
Möglicher EL-Zuschuss?Ergänzungsleistungen (EL) decken die Differenz zwischen anerkannten Kosten und eigenem Einkommen/Vermögen. Vereinfachte Schätzung.CHF 3'053
Netto-Eigenbelastung nach ELCHF 2'967

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PflegestufeStufe 3 (60 Min.)
Pflegebedarf60 Minuten/Tag
Gesamtkosten/TagCHF 85/Tag
Gesamtkosten/MonatCHF 2'550
KVG Versichertenbeitrag?Maximal CHF 21.60/Tag nach KVG Art. 25aCHF 14/Tag
Eigenanteil/MonatCHF 432
Monatliche FinanzierungslückeKein Defizit
Vermögen reicht für?Danach ggf. EL-Anspruch prüfenUnbegrenzt
Monatliche Spitex-Pflegekosten nach Pflegestufe (Stufen 1–8)
01'7003'4005'1006'800Stufe 120 Min.Stufe 240 Min.Stufe 360 Min.Stufe 480 Min.Stufe 5100 Min.Stufe 6120 Min.Stufe 7140 Min.Stufe 8160 Min.
Leichte Pflege (1–3)Mittlere Pflege (4–6)Intensive Pflege (7–8)Aktuelle Stufe

So verwenden Sie den Pflegekosten-Rechner

Geben Sie die BESA-Pflegestufe ein — diese wird vom Pflegeheim bei der Aufnahme ermittelt und bestimmt den KVG-Pflegebeitrag. Zusammen mit den Hotelleriekosten ergibt sich die monatliche Gesamtbelastung.

  1. BESA-Pflegestufe: Von Stufe 1 (bis 20 Min./Tag) bis Stufe 12 (über 320 Min./Tag)
  2. Zimmertyp: Einzel- oder Doppelzimmer beeinflusst die Hotelleriekosten
  3. Hotelleriekosten: Unterkunft und Verpflegung — fragen Sie direkt beim Heim nach
  4. Eigenes Einkommen/Vermögen: Massgebend für die EL-Berechnung
Monatliche Gesamtkosten = Hotelleriekosten + Pflegekosten (KVG + Kanton + Selbstbehalt)

KVG-Pflegebeitrag: CHF 9.60 × BESA-Stufe pro Tag (max. CHF 115.20/Tag)
Bewohner-Selbstbehalt: max. CHF 23/Tag (des KVG-Betrags)
Kanton: Differenz zwischen KVG-Betrag und Selbstbehalt

Das BESA-System: 12 Pflegestufen im Überblick

Das BESA-System (Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem) misst den täglichen Pflegebedarf in Minuten und ordnet diesen einer von 12 Pflegestufen zu:

  • Stufe 1–3: Leichter Pflegebedarf (bis 60 Min./Tag) — KVG bis CHF 28.80/Tag
  • Stufe 4–6: Mittlerer Pflegebedarf (60–120 Min./Tag) — KVG bis CHF 57.60/Tag
  • Stufe 7–9: Hoher Pflegebedarf (120–240 Min./Tag) — KVG bis CHF 86.40/Tag
  • Stufe 10–12: Sehr hoher Pflegebedarf (240+ Min./Tag) — KVG bis CHF 115.20/Tag

Die Pflegestufe wird bei der Heimaufnahme von geschultem Personal festgelegt und regelmässig überprüft. Sie bestimmt massgeblich die Höhe der Krankenkassenleistungen und damit die finanzielle Belastung.

Kostenverteilung im Pflegeheim: Wer zahlt was?

Die Pflegeheimkosten werden in der Schweiz auf mehrere Kostenträger aufgeteilt:

  • Krankenkasse (KVG): Zahlt den KVG-Pflegebeitrag (CHF 9.60/Stufe/Tag). Bei BESA-Stufe 6 sind das CHF 57.60/Tag.
  • Bewohner: Trägt maximal CHF 23/Tag des KVG-Pflegebeitrags als Selbstbehalt. Zusätzlich vollständig die Hotelleriekosten (Unterkunft, Verpflegung, Betreuung).
  • Kanton/Gemeinde: Übernimmt die Differenz zwischen KVG-Pflegebeitrag und Bewohnerselbstbehalt. Regelt die Restfinanzierung kantonal unterschiedlich.
  • Ergänzungsleistungen (EL): Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, deckt der Staat die Differenz zum Existenzbedarf.

Ergänzungsleistungen (EL) bei Pflegeheimaufenthalt

Die Ergänzungsleistungen (EL) sind ein zentrales Instrument der Schweizer Sozialpolitik. Sie stellen sicher, dass niemand wegen fehlender Mittel auf Pflege verzichten muss.

Anspruchsberechtigung: Personen, die AHV- oder IV-Rente beziehen und deren anerkannte Ausgaben (inkl. Heimtaxen) das anrechenbare Einkommen und Vermögen übersteigen.

Vermögensfreibetrag: CHF 30000 für Einzelpersonen, CHF 50000 für Ehepaare. Darüber liegendes Vermögen wird mit 1/10 jährlich angerechnet.

Antragstellung: Bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV-Ausgleichskasse) oder der Gemeinde. Der Antrag kann auch rückwirkend (bis 5 Jahre) gestellt werden.

Rechenbeispiel Pflegeheim

Beispiel — BESA-Stufe 6, Einzelzimmer:
Hotelleriekosten: CHF 175/Tag × 30.4 = CHF 5320/Monat
KVG-Pflegebeitrag: CHF 9.60 × 6 Stufen = CHF 57.60/Tag = CHF 1751/Monat
Bewohner-KVG-Selbstbehalt: CHF 23/Tag = CHF 699/Monat
Kanton übernimmt: CHF 34.60/Tag = CHF 1052/Monat
Eigenkosten Bewohner: CHF 5320 + CHF 699 = CHF 6019/Monat

Bei AHV/PK-Rente von CHF 3000/Monat: EL-Anspruch ca. CHF 3019/Monat

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Durchschnittlich CHF 4000–8000 pro Monat. Die Spanne ist gross: einfachere Heime CHF 3500–5000, gehobene Häuser CHF 6000–10000+. Die Krankenkasse übernimmt den KVG-Pflegebeitrag, der Bewohner zahlt die Hotelleriekosten vollständig selbst.

Der Bewohner zahlt maximal CHF 23 pro Tag (ca. CHF 700/Monat) als Selbstbehalt am KVG-Pflegebeitrag. Dieser Betrag wird jährlich vom Bundesrat angepasst. Hinzu kommen die vollständigen Hotelleriekosten.

EL greift, wenn Einkommen (AHV, PK, 3a) und Vermögen (nach Abzug Freibetrag CHF 30000) die anerkannten Heimkosten nicht decken. Die anerkannten Heimkosten sind kantonal begrenzt (max. anerkannte Heimtaxen).

Das selbstbewohnte Haus wird bei der EL-Berechnung mit einem reduzierten Wert angerechnet und muss nicht sofort verkauft werden. Nach dem Tod kann es aber zur Rückforderung der EL kommen (bis CHF 40000 Freibetrag für Erben). Dies ist kantonal geregelt.

Idealerweise ab Alter 55–60. Überprüfen Sie Säule 3a, PK-Kapital und Ersparnisse. Die Wahrscheinlichkeit, ab Alter 80 in ein Pflegeheim zu kommen, beträgt ca. 25%. Eine Pflegezusatzversicherung (z.B. bei Swica, Helsana) kann die Eigenkosten absichern.

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Eingaben
Gesamteinkommen
CHF 2'600/Mt.
EL-Anspruch aktuell
CHF 0/Mt.
Monatliche Lücke
CHF 3'900
EL-Anspruch ab
Jahr 4
Vermögen aufgebraucht
Reicht 20+ Jahre
Vermögensverlauf — 20 Jahre Projektion
JahrRestvermoegenEL-Anspruch/Mt.JahreslückeStatus
Jahr 1CHF 103'200-CHF 46'800Selbst-finanziert
Jahr 2CHF 56'400-CHF 46'800Selbst-finanziert
Jahr 3CHF 9'600-CHF 46'800EL bald
Jahr 4CHF 9'600CHF 4'615EL aktiv
Jahr 5CHF 9'600CHF 4'615EL aktiv
Jahr 7CHF 9'600CHF 4'615EL aktiv
Jahr 9CHF 9'600CHF 4'615EL aktiv
Jahr 11CHF 9'600CHF 4'615EL aktiv
Jahr 13CHF 9'600CHF 4'615EL aktiv
Jahr 15CHF 9'600CHF 4'615EL aktiv
Jahr 17CHF 9'600CHF 4'615EL aktiv
Jahr 19CHF 9'600CHF 4'615EL aktiv
EL-Berechnung vereinfacht nach ELG. Massgebend sind kantonale Grenzen und individuelle Ausgaben. EL-Anspruch prüfen: Anerkannte Miete max. CHF 1'600/Mt. (Grossstadt). Freibetrag Vermögen: CHF 30'000.
Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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