Ergänzungsleistungen Rechner (EL)

EL-Anspruch prüfen und Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV berechnen. ELG-Berechnung 2026 nach Kanton, Mietregion, Vermögen und Familienstand.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

Schnellrechner Schnelle Schatzung
CHF
Monatliche AHV-Altersrente (Einzelperson max. CHF 2'520, Paar max. CHF 3'780)
CHF
Monatliche Rente aus der 2. Säule (0 falls nicht vorhanden)
CHF
Erwerbseinkommen, 3a-Auszahlungen, Unterhalt etc.
CHF
Erspartes, Wertschriften, Bankguthaben etc. (Eigenheim NICHT einrechnen)
CHF
Inkl. Nebenkosten — bis zur Obergrenze anerkannt
Bestimmt die Mietkostengrenze nach ELG
EL-Anspruch: JA?Jahres-EL: CHF 15'294CHF 1'275/Monat
EL pro JahrCHF 15'294
Total anerkannte Ausgaben?Lebensbedarf + Miete (anerkannt) + KrankheitskostenCHF 36'894/Jahr
Total anrechenbare EinnahmenCHF 21'600/Jahr
Lebensbedarf (Einzelperson)CHF 19'986/Jahr
Miete anerkannt (Region 1 — max. CHF 17'580/Jahr)?Miete vollständig anerkanntCHF 14'400/Jahr
Pauschalvergütung Krankheitskosten?Zusätzliche effektive Krankheitskosten können separat beantragt werdenCHF 2'508/Jahr
AHV/IV + PK-Renten (anrechenbar)CHF 21'600/Jahr
Erwerbseinkommen (anrechenbar, 2/3)?Freibetrag CHF 1'000, dann 2/3 anrechenbarCHF 0/Jahr
Vermögensanrechnung (10% über CHF 30'000)?Freies Vermögen: CHF 0, davon 10% = CHF 0/JahrCHF 0/Jahr

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So verwenden Sie den Ergänzungsleistungen Rechner

Der Rechner prüft Ihren EL-Anspruch nach dem ELG (Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV). Geben Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben ein:

  • Anspruch prüfen (AHV): Für Personen mit AHV-Altersrente. Geben Sie Rente(n), Vermögen, Miete und Wohnregion ein.
  • EL für IV: Für IV-Rentnerinnen und -Rentner, auch Heimbewohnende.
EL = Anerkannte Ausgaben − Anrechenbare Einnahmen

Anerkannte Ausgaben: Lebensbedarf + Miete (bis Obergrenze) + Krankheitskosten
Anrechenbare Einnahmen: Renten + 2/3 Erwerbseinkommen + 10% Vermögen über Freibetrag
Vermögensfreibetrag: CHF 30000 (EP) / CHF 50000 (Paar)
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CHF
CHF
CHF
CHF
EL-Anspruch pro MonatCHF 1'670
EL-Anspruch pro JahrCHF 20'034
Anerkannte Miete (jährlich)?Mietobergrenze Region: CHF 15'540/JahrCHF 15'540
Vermögens-FreibetragCHF 30'000
VermögensanrechnungKeine (unter Freibetrag)
Lebensbedarf pauschaleCHF 19'986/Jahr
EL-Anspruch pro Monat nach AHV/IV-Rente (Einzelperson, Region 2)
06671'3352'0022'6705001k1.4k1.8k2.2k
Rote Linie = Einkommensschwelle, ab der kein EL-Anspruch mehr besteht. X-Achse: AHV/IV-Rente CHF/Mt.

EL-Berechnung nach ELG: Anerkannte Ausgaben 2026

Die Ergänzungsleistungen stellen sicher, dass niemand in der Schweiz unter das Existenzminimum fällt. Das ELG bestimmt exakt, welche Ausgaben anerkannt werden:

Allgemeiner Lebensbedarf (ELG Art. 10 Abs. 1 lit. a)

  • Einzelperson: CHF 19986/Jahr (CHF 1665.50/Monat)
  • Ehepaar: CHF 29952/Jahr (CHF 2496/Monat)
  • Kinder bis 11 Jahre: CHF 8226/Jahr; 11–18 Jahre: CHF 10788/Jahr

Mietkosten (ELG Art. 10 Abs. 1 lit. b) — Obergrenzen 2026

Region Einzelperson/Jahr Ehepaar/Jahr
Region 1 (Städtisch: ZH, GE, BS, ZG, WL) CHF 17580 CHF 22140
Region 2 (Mittelgross: BE, LU, SH, AG, VD) CHF 15540 CHF 19680
Region 3 (Ländlich: UR, OW, NW, GL, GR) CHF 13920 CHF 17700

EL-Reform 2021 — Wichtigste Änderungen

Die EL-Reform trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Wichtigste Neuerungen:

  • Neue Vermögensfreibeträge: CHF 30000 (EP) / CHF 50000 (Paar) statt früher CHF 25000/CHF 40000
  • Erbschaftsrückgriff: Kanton kann bei grossem Erbe EL-Zahlungen zurückfordern (neue Regelung)
  • Vermögensverzicht: Schenkungen kurz vor EL-Bezug können zu Kürzungen führen
  • Mietkostenerhöhung: Obergrenzen wurden erhöht

Rechenbeispiele Ergänzungsleistungen

Beispiel 1 — Alleinstehende Rentnerin, Kanton ZH, Region 1:
AHV-Rente: CHF 1800/Monat (CHF 21600/Jahr)
PK-Rente: CHF 0, Vermögen: CHF 15000 (unter Freibetrag)
Miete: CHF 1400/Monat (CHF 16800/Jahr, unter Obergrenze CHF 17580)

Anerkannte Ausgaben: CHF 19986 + CHF 16800 + CHF 2508 = CHF 39294
Anrechenbare Einnahmen: CHF 21600 (Rente) + CHF 0 (Vermögen unter Freibetrag)
EL-Anspruch: CHF 17694/Jahr = CHF 1474/Monat

Beispiel 2 — Rentner mit Vermögen CHF 80000:
Vermögensüberschuss: CHF 80000 − CHF 30000 = CHF 50000
Vermögensanrechnung: CHF 50000 × 10% = CHF 5000/Jahr
Das reduziert den EL-Anspruch um CHF 417/Monat.
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AHV/IV-Monatsrente (CHF)
PK-Monatsrente (CHF)
Erwerbseinkommen (CHF/Mt.)
Monatsmiete (CHF)
Vermögen total (CHF)
Wohnregion
Familienstand
SCHRITT 1 — Anerkannte Ausgaben (ELG Art. 10)
Allgemeiner LebensbedarfCHF 19'986/J.
Miete (max. CHF 15'540/J.) *gekappt*CHF 15'540/J.
Krankheitskosten (Pauschale)CHF 2'508/J.
Total AusgabenCHF 38'034/J.
SCHRITT 2 — Anrechenbare Einnahmen (ELG Art. 11)
AHV/IV-RenteCHF 18'000/J.
PK-RenteCHF 0/J.
Vermögensanrechnung (10% von CHF 0)CHF 0/J.
Total EinnahmenCHF 18'000/J.
SCHRITT 3 — EL-Anspruch (Ausgaben − Einnahmen)
EL-Anspruch pro JahrCHF 20'034
Pro MonatCHF 1'670
EL-Berechnung nach ELG. Vermögens-Freibetrag: CHF 30'000 (Einzelperson: CHF 30000, Ehepaar: CHF 50000).

Häufig gestellte Fragen zu Ergänzungsleistungen

EL werden bei der kantonalen Durchführungsstelle beantragt — in der Regel die Gemeinde oder die AHV-Ausgleichskasse des Kantons. Die Anmeldung ist kostenlos. Formulare gibt es online (AHV-IV-Ausgleichskasse, SOZINFO) oder bei der Gemeindeverwaltung.

Nein. Kinderzulagen und Familienzulagen sind von den EL-Einnahmen ausgenommen und werden nicht angerechnet. Für Kinder können jedoch eigene EL-Leistungen beantragt werden (höherer Lebensbedarf).

Ja. Neben der Pauschale (CHF 2508/Jahr für Einzelperson) können effektive Kosten für Zahnarzt, Optiker, Pflegehilfsmittel und Spitex bis zu bestimmten Höchstbeträgen separat vergütet werden (ELG Art. 14). Diese müssen ausdrücklich beantragt werden.

EL-Bezüger müssen Einkommens- und Vermögensänderungen umgehend melden. Die EL wird dann neu berechnet. Wird eine Meldepflicht verletzt, können zu viel bezogene EL zurückgefordert werden.

Nein. EL-Leistungen sind steuerfrei — sie müssen nicht in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden. Sie fliessen aber in die Berechnung des steuerbaren Einkommens für andere Zwecke nicht ein.

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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