Gewinnsteuer-Rechner Schweiz (AG/GmbH)

Gewinn- und Kapitalsteuer für Ihre AG oder GmbH berechnen. Bundessteuer 8.5%, alle 26 Kantone mit kommunaler Steuer — effektive Gesamtbelastung und Steuervergleich auf einen Blick.

Von der Redaktion darlehenrechner.ch · Aktualisiert: 16. April 2026

CHF
Reingewinn (vor Steuern)CHF 200'000
Direkte Bundessteuer?Nominalsatz 8.5% (effektiv 7,83 % auf Vorsteuergewinn), selbstfinanzierend.CHF 15'668
Kantons- und Gemeindesteuer (ZH)?Effektiver Gesamtsatz Kanton+Gemeinde: 9,87 %CHF 19'740
GesamtsteuerbelastungCHF 35'408
Effektive Gesamtbelastung?Gesamtsteuer im Verhältnis zum Vorsteuergewinn.17,70 %
Gewinn nach SteuernCHF 164'592

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Gewinnsteuer Schweiz — AG und GmbH

Juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaften) in der Schweiz entrichten auf ihrem steuerbaren Reingewinn Gewinnsteuer an Bund, Kanton und Gemeinde. Im Gegensatz zu natürlichen Personen gilt bei juristischen Personen ein proportionaler (flacher) Steuertarif — keine Progression.

Die Gesamtsteuerbelastung setzt sich zusammen aus: Bundesgewinnsteuer (8.5% auf dem Reingewinn), kantonaler Gewinnsteuer und kommunaler Gewinnsteuer (in den meisten Kantonen ein Vielfaches der einfachen Kantonssteuer). Dazu kommt in vielen Kantonen eine Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital.

Berechnungsgrundlagen — Steuerbarer Reingewinn

Bundessteuer (DBG Art. 57–79)

Die direkte Bundessteuer auf Kapitalgesellschaften beträgt 8.5% des steuerbaren Reingewinns. Da die Steuer selbst als Aufwand gilt (Selbstveranlagung), ergibt sich effektiv ein Satz von ca. 7.83% auf dem Vorsteuergewinn (8.5% ÷ 1.085).

Kantons- und Gemeindesteuer

Jeder Kanton legt seinen eigenen Steuersatz fest. Die Gemeindesteuer wird als Vielfaches (Faktor) der einfachen kantonalen Steuer erhoben:

  • Zug: Kantonssteuer 6%, Gemeinde Zug 100% → Gesamtbelastung ca. 11.9%
  • Zürich (Stadt): Kantonssteuer ca. 7.5%, Gemeinde 119% → ca. 19.7%
  • Bern (Stadt): Kantonssteuer ca. 9.6%, Gemeinde 165% → ca. 21.6%
  • Genf: ca. 20.5% effektiv
  • Schwyz: ca. 15.1% effektiv

Beispielrechnung — Gewinnsteuer AG Kanton Zürich

Beispiel: AG, steuerbarer Reingewinn CHF 200000, Sitz Zürich Stadt, Eigenkapital CHF 500000.

  • Bundesgewinnsteuer (7.83% effektiv auf Vorsteuergewinn): ca. CHF 15660
  • Kantons- und Gemeindesteuer Zürich Stadt (ca. 11.9% auf steuerbarem Gewinn): ca. CHF 23800
  • Gesamte Gewinnsteuer: ca. CHF 39460
  • Effektive Gesamtbelastung: ca. 19.7% des Vorsteuergewinns
  • Kapitalsteuer Kanton ZH (ca. 0.172% des Eigenkapitals): ca. CHF 860
  • Gesamtsteuerbelastung: ca. CHF 40320

Hinweis: Dies sind Schätzungen. Die exakte Steuerveranlagung nimmt das kantonale Steueramt vor.

Steueroptimierung für AG und GmbH

Legale Möglichkeiten zur Minimierung der Unternehmenssteuer:

  • Standortwahl: Kanton mit tiefem Steuersatz wählen — Zug, Nidwalden, Obwalden sind besonders günstig.
  • Verlustvorträge: Verluste können während 7 Jahren auf Gewinne folgender Jahre vorgetragen werden.
  • Abschreibungen und Rückstellungen: Steuerlich anerkannte Abschreibungen und Rückstellungen reduzieren den steuerbaren Gewinn.
  • Lohn vs. Dividende: Bei Inhaber-Aktionären optimiert das richtige Verhältnis von Lohn und Dividende die Gesamtsteuerbelastung.
  • Holding-Strukturen: Dividenden aus Beteiligungen profitieren vom Beteiligungsabzug und sind weitgehend steuerfrei.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Juristische Personen müssen die Steuererklärung in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einreichen. Bei Abschlussdatum 31. Dezember ist die Frist typischerweise Ende Juni des Folgejahres. Fristverlängerungen sind möglich. Die Vorauszahlungen (Akontosteuern) werden auf Basis der Vorjahressteuer erhoben.

Die Kapitalsteuer wird auf dem steuerbaren Eigenkapital erhoben (Aktienkapital, Partizipationskapital, offene und stille Reserven, Gewinnvortrag). In den meisten Kantonen beträgt der Satz 0.01–0.5% des Eigenkapitals pro Jahr. Kantone wie Zürich rechnen die Gewinnsteuer auf die Kapitalsteuer an (kein Doppeleffekt bei profitablen Unternehmen).

Ja, aber das sind zwei separate Steuern. Die MWST (Mehrwertsteuer) ist eine Verbrauchssteuer auf Umsatz, keine Gewinnsteuer. Sie beträgt 8.1% (Normalsatz), 2.6% (Sondersatz Beherbergung) oder 2.5% (reduzierter Satz für Grundnahrungsmittel). Ab einem steuerbaren Jahresumsatz von CHF 100000 besteht MWST-Pflicht.

Nein. Bund und Kantone haben separate Steuergesetze und unterschiedliche Berechnungen. Der Bund erhebt 8.5% auf dem Reingewinn gemäss DBG. Die Kantone erheben nach ihrem eigenen Steuergesetz — mit eigenen Abzugsmöglichkeiten, Tarifen und Sonderregelungen. Es gibt keine gemeinsame Steuererklärung für Bund und Kanton.

Ausschüttungen einer AG oder GmbH unterliegen der Verrechnungssteuer von 35% (VSTG). Diese wird von der Gesellschaft an die Eidg. Steuerverwaltung abgeführt. Inländische Aktionäre erhalten die 35% zurück (wenn die Dividende korrekt deklariert wird). Ausländische Aktionäre bekommen je nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) einen Teil oder alles rückerstattet.

Datenquellen: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV), Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Nationalbank (SNB), Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — Haftungsausschluss.

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