Lohn oder Dividende Rechner Schweiz
Optimieren Sie als AG- oder GmbH-Inhaber die Aufteilung zwischen Lohn und Dividende. Teilbesteuerung 70% Bund, AHV-Pflicht, kantonale Gewinnsteuer — alle Faktoren im Vergleich.
✓ Kostenlos · Keine Registrierung · Berechnung lokal im Browser · Keine Daten gespeichert
Lohn oder Dividende — Die Grundentscheidung
Als Inhaber einer AG oder GmbH in der Schweiz haben Sie zwei Möglichkeiten, Geld aus Ihrer Gesellschaft zu beziehen: als Lohn (Einkommenssteuer + AHV) oder als Dividende (privilegierte Besteuerung, keine AHV).
Der optimale Mix hängt von Ihrem Kanton, dem Unternehmensgewinn, Ihrem Zivilstand und dem marktgerechten Lohn ab. Ein Lohn von null ist steuerrechtlich problematisch — die Behörden könnten eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen.
Teilbesteuerung: So funktioniert die Dividendenentlastung
Die Teilbesteuerung (Art. 20 Abs. 1bis DBG) gilt für Dividenden aus qualifizierter Beteiligung (mind. 10% am Kapital):
- Direkte Bundessteuer: Nur 70% der Dividende sind steuerpflichtig
- Kantonal: Die meisten Kantone wenden 50–60% an
- AHV: Dividenden sind nicht AHV-pflichtig (grosser Vorteil!)
Aber: Zuerst zahlt die Gesellschaft Gewinnsteuer (Bund 8,5% + kantonal 3–16% = total ca. 12–24%). Die Dividende wird also aus bereits besteuertem Gewinn ausgeschüttet.
Rechenbeispiel Kanton Zürich, Gewinn CHF 200 000
AHV AN: − CHF 10 600
AHV AG: − CHF 10 600
Einkommenssteuer ca. 30%: − CHF 56 820
Nettoeinkommen: ca. CHF 132 580
Option B: CHF 100 000 Lohn + Dividende aus Rest
Lohn AHV + Steuer: ca. − CHF 33 000
Gewinnsteuer auf CHF 89 400: − CHF 17 433
Dividende CHF 71 967, Teilbesteuerung 70%/50%: − CHF 10 500
Nettoeinkommen: ca. CHF 150 067
Vorteil Mix: ca. CHF 17 000/Jahr
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Dividenden aus qualifizierter Beteiligung werden privilegiert besteuert: Bund nur 70% steuerpflichtig, Kantone 50–70%. Keine AHV auf Dividenden. Zuerst zahlt die Gesellschaft Gewinnsteuer (12–24%).
Nicht immer. Auf die Dividende fällt zuerst Gewinnsteuer an. Bei tiefer Gewinnsteuer (z.B. Zug 11,5%) ist die Dividende sehr attraktiv. Der optimale Split liegt meist bei einem marktgerechten Lohn plus Dividende.
Der Lohn, den ein externer Geschäftsführer für dieselbe Tätigkeit erhalten würde. Zu tiefer Lohn kann als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden. Branchenübliche Werte für Treuhänder und Lohnvergleiche heranziehen.
Zug (Gewinnsteuer ca. 11,5%), Nidwalden (ca. 12%) und Schwyz (ca. 12,5%) sind besonders attraktiv. Die tiefe Gewinnsteuer maximiert die ausschüttbare Dividende nach Unternehmenssteuer.
Rechtlich ja, sofern genügend freie Reserven vorhanden sind. Steuerlich wird geprüft, ob der Lohn marktgerecht ist. Eine vollständige Dividende ohne Lohn ist risikoreich und kann korrigiert werden.