Taggeldversicherung-Rechner Schweiz
Krankentaggeld (KTG) nach KVG Art. 67–77 berechnen: Prämie schätzen, Taggeld CHF berechnen, Wartefrist 14–90 Tage vergleichen und Deckungslücke vs. Lohnfortzahlung (OR Art. 324a) erkennen.
✓ Kostenlos · Keine Registrierung · Berechnung lokal im Browser · Keine Daten gespeichert
So verwenden Sie den Taggeldversicherungs-Rechner
Der Rechner unterstützt bei drei zentralen Fragen der KTG-Planung: Prämienabschätzung, Leistungsberechnung im Krankheitsfall und Auswahl der optimalen Wartefrist.
- Tab "Prämie schätzen": Versicherter Lohn, Wartefrist (14–90 Tage), Leistungsdauer (180–720 Tage) und Deckungsgrad (70–100%) eingeben. Der Rechner schätzt die Jahresprämie basierend auf Schweizer Marktdaten 2026.
- Tab "Leistung berechnen": Berechnet das KTG-Taggeld, die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und die Deckungslücke im konkreten Krankheitsfall.
- Tab "Wartefrist-Vergleich": Vergleicht alle vier Wartefristen (14/30/60/90 Tage) mit Prämie und Deckungslücke — zeigt die optimale Wartefrist basierend auf der Lohnfortzahlungsdauer.
Schweizer Lohnfortzahlung nach OR Art. 324a (Berner Skala)
Gesetzliche Mindest-Lohnfortzahlung:
1. Dienstjahr: 3 Wochen (21 Tage)
2. Dienstjahr: 8 Wochen (56 Tage)
3.–4. Dienstjahr: 9 Wochen (63 Tage)
5.–9. Dienstjahr: 10 Wochen (70 Tage)
Ab 10. Dienstjahr: 12 Wochen (84 Tage)
KTG-Taggeld:
Taggeld = Versicherter Jahreslohn ÷ 365 × Deckungsgrad %
Optimale Wartefrist:
Wartefrist = Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (in Tagen)
Rechenbeispiel: Zürcher Angestellter im 4. Dienstjahr
Ausgangslage:
- Versicherter Jahreslohn: CHF 96000
- Wartefrist KTG: 60 Tage
- Deckungsgrad: 80%
- Leistungsdauer: 720 Tage
- Lohnfortzahlung AG: 63 Tage (3. Dienstjahr, Berner Skala)
- Krankheitsdauer: 120 Tage
Ergebnis:
- Tageslohn: CHF 263/Tag
- KTG-Taggeld: CHF 210/Tag (80%)
- Lohnfortzahlung AG: 63 Tage × CHF 263 = CHF 16569
- KTG-Leistung (ab Tag 60): 60 Tage × CHF 210 = CHF 12602
- Deckungslücke: 0 Tage (Wartefrist 60 Tage ≤ Lohnfortzahlung 63 Tage)
- Einkommensverlust: CHF 3157 (Differenz 80% zu 100% × 60 Tage)
Geschätzte Jahresprämie: ca. CHF 1248 (50/50 geteilt: CHF 624 AG + CHF 624 AN)
KTG im Schweizer Arbeitsrecht
Die Krankentaggeldversicherung ist eine der wichtigsten Sozialversicherungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Schweiz. Obwohl technisch freiwillig (KVG Art. 67), ist sie für Arbeitgeber faktisch obligatorisch, um die OR-Lohnfortzahlungspflicht abzusichern.
KVG vs. UVG: Was deckt was?
- KTG (KVG Art. 67–77): Krankheit (nicht berufsbedingt). Freiwillig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- UVG: Berufsunfall (obligatorisch, Arbeitgeber) und Nichtberufsunfall (AN ab 8h/Woche). Max. versicherter Lohn CHF 148200 (2026).
- IV: Invalidität nach 360 Tagen Arbeitsunfähigkeit (AHV-System, nach KTG).
Gruppenversicherung vs. Einzelpolice
Ab 5–10 Mitarbeitenden lohnt sich eine Gruppenversicherung deutlich: Prämien sind 15–30% günstiger, keine individuelle Gesundheitsprüfung (wichtig bei Vorerkrankungen), und die Verwaltung ist einfacher. Anbieter: Helsana, Swica, CSS, Sanitas, Concordia.
GAV-Pflicht und Branchenlösungen
Viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz schreiben eine KTG-Versicherung vor und legen Mindestdeckungen fest. Beispiele: Bauhauptgewerbe (SBV-GAV), Gastgewerbe, Detailhandel (Migros-GAV). Überprüfen Sie immer den anwendbaren GAV Ihrer Branche.
Häufige Fragen zur Taggeldversicherung
Die KTG nach KVG Art. 67–77 sichert das Einkommen bei Krankheit. Sie zahlt ein Taggeld (z.B. 80% des Lohns) nach der Wartefrist für max. 720 Tage. Freiwillig, aber für Arbeitgeber faktisch obligatorisch zur Absicherung der Lohnfortzahlungspflicht (OR Art. 324a).
Lohnfortzahlung laut Berner Skala: 1. Dienstjahr 3 Wochen, 2. Jahr 8 Wochen, 3.–4. Jahr 9 Wochen, 5.–9. Jahr 10 Wochen, ab 10. Jahr 12 Wochen. Viele GAV sehen längere Fristen vor. Die KTG übernimmt nach dieser Periode.
Die optimale Wartefrist entspricht der Lohnfortzahlungsdauer des Arbeitgebers. So entsteht keine Deckungslücke, und die Prämie ist so niedrig wie möglich. Typisch: 30 Tage im 1. Dienstjahr, 60 Tage ab 2. Dienstjahr.
KVG Art. 67 lässt die Aufteilung frei. Üblich in der Schweiz: 50/50 zwischen AG und AN. Manche GAV schreiben 100% AG vor. Die Prämie ist für den AG steuerlich abzugsfähig.
Grösste Anbieter: Helsana, Swica, CSS, Sanitas, Sympany, Concordia, Groupe Mutuel. Gruppenversicherungen ab 5–10 Personen 15–30% günstiger als Einzelpolicen. Keine individuelle Gesundheitsprüfung bei Gruppenverträgen.