IV-Taggeld Rechner Schweiz
IV-Taggeld während Eingliederungsmassnahmen berechnen: 80% des letzten Einkommens, Minimum CHF 107/Tag, Kinderzulagen CHF 34/Tag — mit Vergleich zur IV-Rente.
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So verwenden Sie den IV-Taggeld-Rechner
Geben Sie Ihr letztes AHV-pflichtiges Jahreseinkommen vor der Erkrankung oder dem Unfall ein. Falls Sie Kinder unter 18 haben, wählen Sie die Anzahl — für jedes Kind erhalten Sie zusätzlich CHF 34/Tag Kinderzulage.
- Letztes Einkommen: AHV-pflichtiger Jahreslohn vor der IV-Anmeldung
- Mindesttaggeld: CHF 107/Tag brutto (2026) — gilt auch bei sehr tiefem Einkommen
- Höchsttaggeld: CHF 321/Tag brutto (2026) — bei Einkommen über ~CHF 147000
- Kinderzulage: CHF 34/Tag pro Kind unter 18 Jahren
- Tab "Vergleich mit Rente": Zeigt IV-Taggeld vs. allfällige IV-Rente
Berechnetes Grundtaggeld: CHF 72000 × 80% / 365 = CHF 157.81/Tag
Kinderzulage: + CHF 34.00/Tag
Tagesansatz total: CHF 191.81/Tag (brutto)
Monatsansatz: CHF 191.81 × 30.44 = CHF 5834/Monat
Letzter Monatsbruttolohn: CHF 6000
Einkommensausfall: ca. CHF 166/Monat (ohne Steuer- und Sozialabgabendifferenz)
Hinweis: Die Berechnungen sind Schätzungen. Die IV-Stelle berechnet das Taggeld auf Basis der tatsächlichen AHV-Einkommen der letzten Jahre. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre kantonale IV-Stelle.
IV-Taggeld in der Schweiz — Grundlagen und Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Das IV-Taggeld ist geregelt in Art. 22–24 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), ergänzt durch Art. 20–25 der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV). Es ist eine Kompensation für den Lohnausfall während aktiver Eingliederungsmassnahmen.
Wer hat Anspruch?
- Versicherte Personen (AHV-Beitragspflicht mindestens 6 Monate vor Anmeldung)
- Personen, die aktiv an einer IV-Eingliederungsmassnahme teilnehmen
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz (auch ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel)
- Selbständigerwerbende (Berechnung auf Basis des AHV-Einkommens)
Ansätze 2026
- Mindesttaggeld: CHF 107/Tag (brutto) — gilt auch ohne Erwerbstätigkeit
- Höchsttaggeld: CHF 321/Tag (= CHF 97965/Jahr) — entspricht max. AHV-Lohn
- Kinderzulage: CHF 34/Tag pro Kind unter 18 Jahren
- Ausrichtung: Für jeden Werktag (Mo–Fr) einer laufenden Massnahme
Sozialabzüge auf dem Taggeld
Vom IV-Taggeld werden folgende Sozialabgaben abgezogen: AHV/IV/EO (Arbeitnehmer-Anteil total 5,3%) und bei Arbeitnehmerverhältnis auch BVG-Beiträge. Die IV übernimmt den Arbeitgeberanteil der AHV/IV/EO. ALV-Beiträge werden auf IV-Taggeldern nicht erhoben.
Verhältnis zu anderen Leistungen
Das IV-Taggeld ist koordiniert mit anderen Lohnersatzleistungen: Es darf zusammen mit Leistungen des Arbeitgebers, der Krankentaggeldversicherung (KTG) oder der UV-Taggelder das letzte massgebliche Einkommen nicht übersteigen. Bei Überentschädigung wird das IV-Taggeld gekürzt.
Eingliederung vor Rente — das Prinzip der IV
Das Schweizer IV-System basiert auf dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Die IV versucht, Versicherte möglichst rasch wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, bevor eine dauerhafte Rente gesprochen wird. Eingliederungsmassnahmen umfassen:
- Berufliche Massnahmen: Umschulung, Arbeitsvermittlung, Kapitalhilfe
- Medizinische Massnahmen: Nur bei Geburtsgebrechen und vor 20. Altersjahr
- Hilfsmittel: Prothesen, Rollstühle, Hörgeräte, Hilfsmittel für Arbeit
- Haushaltshilfe: Max. CHF 7280/Jahr bei Haushaltspflichten (2026)
Das Taggeld während Eingliederung (80% des letzten Einkommens) ist bewusst höher angesetzt als eine allfällige IV-Rente — um den finanziellen Anreiz zur Teilnahme an Massnahmen zu erhöhen.
Häufige Fragen zum IV-Taggeld Schweiz
Das Grundtaggeld beträgt 80% des letzten AHV-Einkommens, min. CHF 107/Tag und max. CHF 321/Tag (brutto). Zusätzlich gibt es Kinderzulagen von CHF 34/Tag pro Kind unter 18 Jahren. Die Ansätze werden an die Teuerung angepasst (Rentenindex).
IV-Taggeld wird während aktiver Eingliederungsmassnahmen ausgerichtet — solange die Massnahme dauert. Eine IV-Rente wird erst gesprochen, wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und eine dauerhaft verminderte Erwerbsfähigkeit verbleibt (mindestens 40% IV-Grad). Das Taggeld ist temporär, die Rente dauerhaft.
Ja — wenn die IV-Stelle eine Arbeitstätigkeit im Rahmen der Eingliederung bewilligt hat. Das Taggeld wird dann entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert. Eine nicht gemeldete Erwerbstätigkeit kann zu Rückforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Meldepflicht gegenüber der IV-Stelle besteht immer.
Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen IV-Stelle mit dem Formular "Anmeldung IV". Eine Früherfassung durch den Arbeitgeber oder Arzt ist ab 30 Krankheitstagen möglich und empfohlen (Art. 3b IVG). Je früher die Anmeldung, desto besser die Eingliederungschancen.
Während des IV-Taggeld-Bezugs ruht in der Regel die berufliche Vorsorge (BVG). Die Pensionskasse führt das Konto weiter, es können aber tiefere Beiträge einbezahlt werden. Bei einer späteren IV-Rente richtet auch die PK eine Invalidenrente aus. Details hängen vom Pensionskassenreglement ab.